Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
200
8
VerhandlungDrucksache:
466/2016
GZ:
T
Sitzungstermin: 06.10.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes im Bereich des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart

Vorgang: Betriebsausschuss Stadtentwässerung vom 26.07.2016, öffentlich, Nr. 18
Verwaltungsausschuss vom 27.07.2016, öffentlich, Nr. 336
Gemeinderat vom 27.07.2016, öffentlich, Nr. 178

jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Betriebsausschuss Stadtentwässerung vom 04.10.2016, öffentlich, Nr. 29
Verwaltungsausschuss vom 05.10.2016, öffentlich, Nr. 408

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 26.09.2016, GRDrs 466/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das sich aus den Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetz ergebende Umsetzungskonzept wird zur Kenntnis genommen.

2. Über die Schaffung der ab 2018 erforderlichen dauerhaften 1,9 Stellen für den Betrieb und Fortschreibung des IT-Sicherheitsmanagements wird im Rahmen des Wirtschaftsplanverfahrens des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart 2018/ 2019 entschieden.

3. Für die fristgemäße Umsetzung der Vorgaben des IT Sicherheitsgesetzes und der KritisVO wird der Eigenbetrieb SES ermächtigt, bereits ab dem 1. November 2016 Personal in folgendem Umfang - außerhalb der im Wirtschaftsplan 2016/2017 ausgewiesenen Personalstellen - zu beschäftigen:

1,9 Vollzeitkräfte (VZK) mit einschlägigem Studium der Entgeltgruppe (EG) 12 TVöD unbefristet sowie die Beauftragung eines externen Beraters im Umfang von 0,7 VZK zunächst befristet für ein Jahr.

4. Es wird Kenntnis genommen, dass die für die Umsetzung des IT-Sicherheits-gesetzes anfallenden Personal- und Sachkosten in der jeweiligen Gebührenvorkalkulation der Entwässerungsgebühren des betreffenden Jahres ab 2017 berücksichtigt werden.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
zum Seitenanfang