Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
1091/2018
Stuttgart,
12/18/2018
Änderung der Geschäftskreise des Bürgermeisteramts
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.12.2018
20.12.2018
Beschlußantrag:
1. Der Eingliederung der bisherigen Abteilung Wohnungswesen des Amts für Liegenschaften und Wohnen (Geschäftskreis II) in das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (Geschäftskreis VI) zum 01.04.2019, wie in Anlage 2 dargestellt, und der damit verbundenen Änderung der Geschäftskreise II und VI wird zugestimmt.
2. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen soll weiterhin auch für das Thema Wohnen zuständig bleiben. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzungsänderung der Hauptsatzung vorzubereiten.
Begründung:
1. Geschäftskreise derzeit
Die Geschäftskreise wurden zuletzt zum 16.07.2018 geändert. Der aktuelle Verwaltungsgliederungsplan ist als Anlage 1 beigefügt. Die Neuordnung der Geschäftskreise im Jahr 2016 hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt, der Zuschnitt der Referate ist gut gelungen und überall akzeptiert.
2. Änderung der Geschäftskreise
Mit dem Ausscheiden des Ersten Bürgermeisters Michael Föll mit Ablauf des
3. März 2019 soll daher keine neue umfassende Verwaltungsgliederung erfolgen, sondern die vorhandenen Strukturen sinnvoll ergänzt werden. Daher werden nur die Geschäftskreise II und VI neu geordnet.
Die Bündelung der mit dem Thema Wohnen zentral befassten Abteilungen im Geschäftskreis VI verfolgt das Ziel, das Thema Wohnen mit seiner gesellschaftlichen und politischen Bedeutung sichtbar in der Verwaltung zu verorten und die wichtige und gute Zusammenarbeit noch weiter zu verbessern. Die Abteilung Wohnungswesen mit den Sachgebieten „Wohnbauförderung“ und „Wohnraumversorgung“ wird als neue Abteilung 61-9 dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung zugeordnet. Durch die Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Wohnbauentwicklung und die enge Verknüpfung mit den weiteren Bereichen der Stadtplanung und Stadterneuerung sowie dem Baurechtsamt wird das Thema Wohnen konzentriert und eng in einem Referat miteinander verzahnt. Im weiteren Verfahren werden die Details der Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung der einzelnen Abteilungen betrachtet und mögliche Änderungen - soweit dies Beteiligungsrechte der Personalvertretungen berührt - mit dem örtlichen Personalrat abgestimmt.
Die Änderung der Geschäftskreise wurde mit den Fraktionsvorsitzenden erörtert. Der Gesamtpersonalrat, Herr Freitag, wurde ebenfalls informiert. Er hat vorgeschlagen, dass mit Blick auf die im Juli 2019 anstehenden Personalratswahlen die bisher zuständigen Personalvertretungen in den beiden Referaten bzw. Ämtern weiterhin ihr Amt ausüben. Dem wird die Verwaltung gerne folgen. In diesem Zusammenhang werden wir eine Lösung finden, um die Arbeitsfähigkeit und Beschlussfähigkeit des Personalrates des Liegenschaftsamts sicherzustellen.
Der „Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen“ soll bis zur Konstituierung des neuen Gemeinderats und seiner Ausschüsse von dieser Veränderung unberührt bleiben, er soll weiterhin im Rahmen von Schwerpunktsitzungen das Thema Wohnen behandeln. Da hierzu aus formalen Gründen eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich ist, wird eine entsprechende Satzungsänderung im Januar 2019 erfolgen.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Geschäftskreis II
Bisher
Neu
Veränderung
Amt für Liegenschaften und Wohnen (23)
Liegenschaftsamt (23)
Abteilung Wohnungswesen (23-5) wechselt in das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Geschäftskreis VI
Bisher
Neu
Veränderung
Referat Städtebau und Umwelt
Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt
Neubezeichnung
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (61)
Amt für Stadtplanung, Wohnen und Stadterneuerung (61)
Bildung einer neuen Abteilung 61-9 Wohnungswesen aus der bisherigen Abteilung Wohnungswesen (23-5) des Amtes für Liegenschaften und Wohnen
Finanzielle Auswirkungen
-
Beteiligte Stellen
-
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Fritz Kuhn
Anlagen
Verwaltungsgliederungsplan "alt" und "neu"
<Anlagen>
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