Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
207
1
VerhandlungDrucksache:
551/2018 und Ergänzung
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 25.10.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:EBM Föll
Protokollführung: Frau Faßnacht de
Betreff: Klinikum Stuttgart
Umwandlung des Eigenbetriebs in eine gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts

Vorgang: Krankenhausausschuss vom 29.06.2018, nicht öffentlich, Nr. 31
Ergebnis: Einbringung der GRDrs 551/2018

Krankenhausausschuss vom 20.07.2018, öffentlich, Nr. 42
Verwaltungsausschuss vom 25.07.2018, öffentlich, Nr. 315
Gemeinderat vom 25.07.2018, öffentlich, Nr. 174
jeweiliges Ergebnis: Vertagung

Krankenhausausschuss vom 12.10.2018, öffentlich, Nr. 51
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung (GRDrs 551/2018 mit Ergänzung)

Verwaltungsausschuss vom 24.10.2018, öffentlich, Nr. 398
Ergebnis: Verweisung ohne Votum in GR


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 25.06.2018, GRDrs 551/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Umwandlung des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart in eine gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen "Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts" (gKAöR) durch Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge wird zugestimmt.

2.1. Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Klinikum
Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.
2.2. Die Anstaltssatzung für das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts wird in der Fassung der Anlage 4a beschlossen. 2.3. Von den Entwürfen der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat (Anlage 5) und der Geschäftsordnung für den Vorstand (Anlage 6) wird Kenntnis genommen.

3. Dem Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages (Anlage 7) wird zugestimmt.

4. Dem Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags über die von der Kommunalanstalt genutzten Grundstücke wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle weiteren Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Umsetzung des Umwandlungs- und Satzungsbeschlusses notwendig und zweckmäßig sind, sowie die vorgelegten Vertragsentwürfe redaktionell oder aus anderen Gründen anzupassen, sofern dies zweckmäßig oder erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.

Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 10.09.2018, GRDrs 551/2018 Ergänzung, mit folgendem

Beschlussantrag:

Änderungen in Fettdruck

1. Der Umwandlung des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart in eine gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen „Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts“ (gKAöR) durch Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge wird zugestimmt.

2.1. Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.

2.2. Die Anstaltssatzung für das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts wird in der Fassung der Anlage 4a Neufassung beschlossen.

2.3. Von den Entwürfen der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat (Anlage 5) und der Geschäftsordnung für den Vorstand (Anlage 6) wird Kenntnis genommen.

3. Dem Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages (Anlage 7 Neufassung) wird zugestimmt.

4. Dem Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags über die von der Kommunalanstalt genutzten Grundstücke wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle weiteren Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Umsetzung des Umwandlungs- und Satzungsbeschlusses notwendig und zweckmäßig sind, sowie die vorgelegten Vertragsentwürfe redaktionell oder aus anderen Gründen anzupassen, sofern dies zweckmäßig oder erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.


OB Kuhn schickt voraus, entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat rufe man die heutigen TOPs 1 - Klinikum Stuttgart, Umwandlung des Eigenbetriebs in eine gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts - GRDrs 551/2018 Ergänzung, und 2 - Klinikum Stuttgart, Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrages - GRDrs 634/2018, gemeinsam auf.

StR Dr. Fiechtner (BZS23) beantragt, die beiden TOPs getrennt voneinander zu behandeln, da sie nicht logischerweise zusammengehören, und seine Gruppierung völlig unterschiedlich in den Sachverhalten entscheiden werde.

Der Vorsitzende stellt klar, man habe vereinbart, beide Punkte gemeinsam zu erörtern, die Abstimmung erfolge jedoch selbstverständlich getrennt. StR Dr. Fiechtner gibt zu verstehen, sein Geschäftsordnungsantrag sei damit erledigt.

EBM Föll unterstreicht, die Umwandlung des Eigenbetriebs in eine gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts sei ein sehr wichtiger Baustein in der konsequenten Neuausrichtung und Neuaufstellung des Klinikums Stuttgart (KS). Er ruft die in diesem Zusammenhang bereits getroffenen Entscheidungen in Erinnerung.

Das Klinikum sei ein Juwel, was seine medizinische und pflegerische Leistungsfähigkeit anbelangt, und die rund 7.000 dort Beschäftigten leisten erstklassige Arbeit. Im Focus-Ranking der Kliniken für das Jahr 2019 habe das KS erneut den besten Platz als nicht universitäres Krankenhaus erreicht und es habe sich gegenüber 2017 verbessert auf Platz 27. 2017 habe es noch Platz 70 eingenommen.

Betrachte man die krisenhaften Erscheinungen, die es in den letzten 20 Jahren immer wieder im KS gab - zuletzt in der International Unit -, so müsse man feststellen, dass die Führungs-, Entscheidungs- und Aufsichtsstrukturen in den vergangenen 20 Jahren mit Sicherheit nicht erstklassig waren. Die Neuausrichtung erfolge, um das Klinikum wirklich zukunftsfähig zu machen, um erstklassige Medizin und Pflege zu gewährleisten und auch in der Zukunft weiterzuentwickeln.

Mit der Novellierung der Gemeindeordnung im Jahr 2015 habe die Landesregierung die Möglichkeit der Gesellschaftsform der gemeinnützigen Kommunalanstalt öffentlichen Rechts geschaffen, und damit gewährleistet, dass eine Kommunalanstalt weiterhin im öffentlichen-rechtlichen Bereich tätig ist. Die Verwaltung schlage vor, diese öffentlich-rechtliche Rechtsform für die Zukunft zu nutzen, da man glaube, damit klarere Verantwortlichkeiten zu bekommen, schnellere Entscheidungswege, bessere Aufsichtsstrukturen und mehr Transparenz im KS gewährleisten zu können. In den zurückliegenden Monaten habe man intensive Verhandlungen mit Personalrat und den Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund geführt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen liege im Vier-Seiten-Vertrag vor. Dieser Vertrag ist nach seiner Überzeugung ebenfalls eine entscheidende Grundlage, um das Klinikum in den kommenden zehn Jahren verlässlich weiterentwickeln zu können. Mit der Rechtsform der Kommunalanstalt sei gewährleistet, dass keine Privatisierung stattfindet, weil die Landeshauptstadt Stuttgart weiterhin die Trägerin der Kommunalanstalt ist. Weiter sei mit dieser Rechtsform gewährleistet, dass das KS nicht zahlungsunfähig werden kann, da sowohl nach der Gemeindeordnung als auch nach der Satzung der Träger sicherzustellen hat, dass die jeweilige Kommunalanstalt ausreichend finanziell leistungsfähig ist.

Der Gemeinderat werde auch in Zukunft bei wichtigen Entscheidungen eingebunden sein. Es gebe einen umfangreichen Aufgabenkatalog der Themen, die auch zukünftig im Gemeinderat behandelt werden. Der Verwaltungsrat werde eine umfassende Zuständigkeit haben was Aufsichts- und Steuerungsfunktionen anbelangt und der Vorstand - die bisherige Geschäftsleitung - werde in der Zukunft für die operative Umsetzung der Tätigkeit des KS im Rahmen der Vorgaben des Verwaltungsrats und des Gemeinderats klar und eindeutig zuständig sein.

Für die konstruktiven Ergebnisse, die mit dem Personalrat und den beiden Gewerkschaften erzielt werden konnten, bedankt sich EBM Föll ausdrücklich. Man habe damit eine Partnerschaft entwickelt, die sicherstellt, das Klinikum in Zukunft gemeinsam und verantwortungsbewusst weiterentwickeln zu können. Er wiederholt, die Umwandlung der Rechtsform und die Beschlussfassung zum Vier-Seiten-Vertrag seien wichtige Bausteine, um das KS für die Zukunft neu auszurichten, weshalb er um Zustimmung für beide Vorlagen bitte.

StR Dr. Nopper (CDU) bestätigt, "das Juwel Klinikum Stuttgart" erhalte eine neue bauliche Fassung, es gebe viele positive Veränderungen und Aufbruch am KS, sodass es nun gelte, auch die rechtliche Fassung anzupassen. Er bedauert, dass die guten und herausragenden Leistungen, die Tag für Tag am Klinikum erbracht werden, von den Ereignissen in der öffentlichen Wahrnehmung überlagert worden sind und nun sogar in einen gemeinderätlichen Akteneinsichtsausschuss gemündet haben. Um zu verhindern, dass derartige Vorgänge, wie sie sich insbesondere in der International Unit (IU) zugetragen haben, wiederholen, sei Handlungsbedarf gegeben.

Mit der Umwandlung werden verbesserte Entscheidungsstrukturen geschaffen, was im sich rasch wandelnden Krankenhausbereich von besonderer Bedeutung sei. Besonders hervorzuheben seien die klare Abgrenzung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, die bessere Erfüllung an die schnelllebige Gesetzeswelt der Krankenhauslandschaft, kürzere Entscheidungswege, aber auch, dass keine Insolvenz möglich ist, keine Veräußerung von Geschäftsanteilen und keine Privatisierung. Durch die Umstrukturierung verbleibe das Klinikum sehr wohl auch im Verantwortungsbereich des Gemeinderates. Zum einen werde der Verwaltungsrat überwiegend mit Mitgliedern des Gemeinderates besetzt sein, zum anderen räume § 11 Abs. 2 und 3 der Anstaltssatzung dem Gemeinderat maßgebliche Mitbestimmungsrechte ein. Zudem werden - wie bei anderen Beteiligungen der Landeshauptstadt Stuttgart - wichtige Entscheidungen nicht nur im Fokus einer interessierten Öffentlichkeit stehen, sondern auch des Gemeinderates. Ein weiterer Grund, der Umwandlung zustimmen zu können, sei die erfolgreiche Verhandlung zur Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrages.

Zusammengefasst seien folgende Punkte für die Zustimmung maßgeblich: Ein 'Weiter so' könne es nach den Vorgängen am Klinikum, insbesondere in der IU, nicht geben. Die Neuorganisation verspreche viele Vorteile bei geringen Risiken, die Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrages stelle ein klares Bekenntnis der Landeshauptstadt Stuttgart zum Klinikum Stuttgart dar und der Gemeinderat bleibe 'Herr im und über das Haus'.

StRin Fischer (90/GRÜNE) lenkt den Blick in die Vergangenheit, als die Landeshauptstadt Stuttgart die Betriebsführung ihrer Kliniken bis 2004 an die private SANA übertragen hatte, bis die Misswirtschaft offensichtlich und der Vertrag beendet wurde. Danach sei eine Debatte um die komplette Privatisierung des Stuttgarter Klinikums entbrannt. Ihre Fraktion habe es als großen Erfolg betrachtet, das Klinikum in städtischer Hand behalten zu können, wobei schon damals die Frage gestellt worden sei, wie eine solche 'Riesen-Organisation' als Eigenbetrieb zu steuern und zu führen ist. Damals habe man die Lösung in einer straffen Eigenbetriebssatzung gesehen, mit einem Geschäftsführer, der selbstverantwortlich agieren sollte, einzig verantwortlich und berichtspflichtig dem Rechnungsprüfungsamt. Erneut habe man dann die bittere Erfahrung gemacht, dass die Geschäfte nicht fachgerecht und verantwortungsgemäß geführt wurden, und wieder eine vorzeitige Trennung eingeleitet werden musste.

Nachdem das Land Baden-Württemberg nun die Möglichkeit eröffnet hat, durch eine kommunale Satzung eine rechtlich selbständige Anstalt öffentlichen Rechts explizit zur Erfüllung kommunaler Aufgaben zu schaffen, halte ihre Fraktion es für richtig, dass der heutige Eigenbetrieb als größte Klinik in Baden-Württemberg nun mit Verwaltungsrat und Vorstand eine professionelle Struktur bekommt, und die Verantwortlichkeiten klarer gefasst werden, bei gleichzeitigem Verbleib in städtischer Hand. Der Gemeinderat sei im Verwaltungsrat natürlich vertreten, ergänzt durch externe Sachverständige, was man in der Sache für sehr hilfreich halte. Die Kommunalanstalt öffentlichen Rechts halte man für einen erstklassigen Mittelweg, zumal die Forderungen des Personalrats voll umfänglich aufgenommen wurden und der Vier-Seiten-Vertrag einvernehmlich fortgeschrieben wurde. Dieser Vertrag mit 10 Jahren Laufzeit gebe Sicherheit für das Personal und für den Umgang auch mit den Investitionen. Die Landeshauptstadt Stuttgart stehe rundum zum Maximalversorger und übernehme die finanzielle Verantwortung für ihr Klinikum. Beiden Vorlagen werde man somit gerne zustimmen.

Für die sehr offene und intensive Art und Weise, in der EBM Föll die Frage der Umwandlung thematisiert hat, dankt StR Ehrlich (SPD), der vorausschickt, seine Fraktion stimme der Fortsetzung des Vier-Seiten-Vertrages zu. Man habe sich sehr gründlich mit der Thematik befasst. Es gehe heute nicht darum, zwei Rechtsformen als weit auseinanderliegend gegeneinander auszuspielen, sondern es gehe darum, sich darüber klarzuwerden, was nach der Einschätzung derer, die sich damit befasst haben, der richtige Weg ist. Grundsätzlich sei die Rechtsform einer Kommunalanstalt nicht inakzeptabel. Jedoch habe man bei den Recherchen festgestellt, dass bei anderen kommunalen Kliniken völlig andere Voraussetzungen bestanden haben, z. B. die Abwendung einer Privatisierung oder - im Falle von Augsburg - das Anstreben des Universitätsklinik-Status. Letzteres lasse sich in Baden-Württemberg erreichen auch ohne diese neue Rechtsform.

Klinikskandale wie in der Vergangenheit ließen sich auch mit der Kommunalanstalt nicht verhindern, weil gegen kriminelle Energie keine Rechtsform hilft. Auch das vorliegende Zukunftsgutachten besage, dass ein Rechtsformwechsel alleine keine positiven Ergebnisse garantiert. Es gehe also schlichtweg darum, dass das Klinikum gut geführt wird. Der Krankenhausausschuss nehme durchaus wahr, dass mit den heutigen Geschäftsführern diese Führung gut gelingt. Es gehe um die Professionalisierung der Leitung und nicht um die des Aufsichtsgremiums, zumal auch in der Rechtsform des Eigenbetriebs Fachlichkeit in das Aufsichtsgremium hinzugezogen werden kann, sollte sie im Gremium selber nicht vorhanden sein.

Die von der Verwaltung zu Beginn der Debatte über die Rechtsformen zur Verfügung gestellte Synopse habe die jeweiligen Entscheidungswege und Zuständigkeiten gegenübergestellt. Sie habe aber keine Aussage getroffen über Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform. Seine Fraktion sehe das Klinikum Stuttgart mit dem neuen Führungsduo auch in der Rechtsform des Eigenbetriebs auf einem guten Weg. Dagegen habe man immer noch Fragen an die Plausibilität einer Rechtsformveränderung. Weil eine Kommunalanstalt öffentlichen Rechts den Keim einer mittelfristigen und langfristigen Verantwortungsdistanz vom Hauptorgan Gemeinderat in sich trage, werde seine Fraktion der Rechtsformänderung nicht zustimmen.

Nach Ansicht von StR Adler (SÖS-LINKE-PluS) soll mit der Umwandlung des städtischen Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart in eine Kommunalanstalt öffentlichen Rechts "der langjährige Drang der Krankenhausbürgermeister verwirklicht werden, dass die Angelegenheiten des städtischen Klinikums nicht mehr öffentlich, sondern künftig hinter verschlossenen Türen verhandelt werden sollen". Die Landesregierung habe 2015 mit der Möglichkeit, kommunale Krankenhäuser in Kommunalanstalten öffentlichen Rechts zu verwandeln, erneut die Tür dafür geöffnet, Debatten über das kommunale Klinikum und seine Kontrolle hinter verschlossene Türen zu verlegen. Den nächsten Anlauf für eine Rechtsformveränderung habe EBM Föll dann mit der Diskussion, über die Möglichkeit Universitätsklinikum mit Medizinerausbildung zu werden, genommen, indem er behauptet hat, das Uni-Klinikum setze eine Änderung der Rechtsform voraus. Dies sei eine nicht haltbare Behauptung, denn Klinikum und beleihende Universitäten müssten lediglich vertraglich regeln, wie die Mitsprache der Universität in Sachen Studentenausbildung gestaltet wird. Dieses "trojanische Pferd Uni-Klinikums-Perspektive" sei aktuell zwar vom Tisch, nicht aber das Ziel, mit der Kommunalanstalt die Diskussion und Entscheidung über das Klinikum hinter verschlossene Türen zu bekommen, der Klinikumsleitung noch mehr Entscheidungsfreiheiten zu geben als bisher und das Kontrollgremium Verwaltungsrat einer gesetzlichen Schweigepflicht zu unterwerfen.

Fehlentwicklungen wie die in der IU zuvermeiden und mehr Transparenz und Verantwortlichkeit in Abläufe im Klinikum zu bekommen, lasse sich nicht dadurch erreichen, das öffentlich tagende Aufsichtsgremium Krankenhausausschuss durch einen grundsätzlich nicht öffentlich tagenden Verwaltungsrat mit Verschwiegenheitspflichten zu ersetzen. Eine andere Rechtsform gewährleiste dies nicht, sondern dafür brauche es Änderungen in der politischen Kultur, in der Verantwortungskultur und auch an der Spitze der Verwaltung. Die Organisationsform der Kommunalanstalt kopiere die Privatwirtschaft, und ihr Kontrollorgan Verwaltungsrat sei eine Kopie privatwirtschaftlicher Aufsichtsräte. Die Öffentlichkeit bleibe im Verwaltungsrat ausgesperrt.

EBM Föll bleibe jeden Beleg dafür schuldig, dass in dieser Organisationsform alles transparenter, professioneller und zukunftsfähiger ist, um Fehlentwicklungen wie bei der IU zu vermeiden. Das gesamte Argumentationsgebäude der Befürworter einer Rechtsformänderung sei hohl und widersprüchlich. "Denn warum sollen ehrenamtliche Stadträte, die mit der Aufsicht über das Klinikum im Krankenhausausschuss überfordert sind, dies plötzlich nicht mehr sein, wenn sie sich Verwaltungsratsmitglieder nennen?" Externer Sachverstand zur Beratung schwieriger Fragen könne genauso gut in den Krankenhausausschuss eingeladen werden.

Fehlentwicklungen seien allenfalls zu verhindern mit mehr Informationspflichten für die Geschäftsführer, mit mehr Kontrollrechten für die Stadträte, mit mehr Transparenz und mit mehr Öffentlichkeit, und durch eine Verwaltungsspitze, die sich verpflichtet fühlt, die gewählten ehrenamtlichen Kontrolleure bestmöglich zu informieren und sie dabei zu unterstützen, "anstatt nur dann zu informieren, wenn es den eigenen Interessen dient". Auch seien die Krankenhausbürgermeister alle selber Teil des Nicht-Wissen-Wollens und des organisierten Wegschauens bei der IU gewesen und hätten so das Vertuschungssystem um die IU erst ermöglicht.

Transparenz und Verantwortungskultur seien notwendige, aber nicht hinreichende Bedingungen für eine gute öffentliche Verhandlung öffentlicher Angelegenheiten. Es sei ein Lebenselixier der Demokratie, öffentliche Angelegenheiten auch öffentlich zu verhandeln. Da die Entscheidung für die Kommunalanstalt in die Gegenrichtung führe, lehne die Fraktionsgemeinschaft die GRDrs 551/2018 Ergänzung ab. Dem heutigen TOP 2 - Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrages stimme man hingegen gerne zu, wenngleich man es für problematisch halte, dass bei der Aufzählung der Ziele ausgeglichene Betriebsergebnisse an erster Stelle genannt werden - noch vor einer guten medizinischen und pflegerischen Versorgung und den Interessen der Mitarbeiter und des Klinikums. Die GRDrs 634/2018 nehme nicht nur Druck vom Klinikum Stuttgart, indem künftig weniger als bisher Personalstellen die Baustellen finanzieren müssen, sondern auch die Belange der Mitarbeiter seien besser abgesichert. Man gratuliere Verdi für die gute Verhandlung.

OB Kuhn appelliert an dieser Stelle, die Redezeit von drei Minuten in etwa einzuhalten, zumal im Ältestenrat keine Sonderredezeit vereinbart wurde.

StR Zaiß (FW) erklärt Zustimmung zu beiden Vorlagen und hebt das Einvernehmen mit der Personalvertretung und dem Personal hervor. Er bittet um Auskunft, ob nach der Rechtsformänderung weiterhin alle Fraktionen im Krankenhausausschuss und im Verwaltungsrat vertreten sein werden bzw. wie die Verteilung aussehen soll.

StR Dr. Oechsner (FDP) geht auf vorausgegangene Wortbeiträge ein, wo unterstellt wird, die Rechtsformänderung erfolge aus persönlichen, wirtschaftlichen oder Vertuschungsgründen. Natürlich könne es keine Garantie geben, dass dadurch ein größerer wirtschaftlicher Erfolg eintritt oder es keine Skandale mehr gibt. Sicher sei hingegen aus seiner Sicht, dass die neue Rechtsform mehr an Professionalität bringt. Darüber hinaus seien Transparenz und Öffentlichkeit zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel. Er spricht sich dafür aus, die Möglichkeiten, die das Land Baden-Württemberg eröffnet hat mit der neuen Rechtsform, zu ergreifen, um ein starkes kommunales Klinikum zu etablieren, damit die klinische Grund- und Spitzenversorgung für die Zukunft sichergestellt werden kann. Dem heutigen TOP 2 stimme man natürlich ebenfalls zu. Er bedankt sich für die erfolgreichen Verhandlungen bei allen vier Seiten.

StR Dr. Fiechtner (BZS23) ist interessiert zu hören, was die Vertreter der anderen Stuttgarter Kliniken und der Region zu Ausführungen sagen, wonach "Dinge, die eigentlich auf dem Markt stattfinden könnten, unbedingt in staatlicher Hand zu lassen sind". Die von EBM Föll verwendete Formulierung, das Klinikum Stuttgart sei ein Juwel, treffe insofern zu, als es tatsächlich Abermillionen von Euro verschlinge. Betrachte man die beschlossene Erweiterung, bei der praktisch alle Gebäude neu erstellt werden, könnte das Projekt Stuttgart 21 geradezu ein Klacks sein im Vergleich dazu - "abgesehen davon, dass man ein solches Klinikum ja schlicht und ergreifend gar nicht in dieser Größe braucht".

Was die Änderung der Rechtsform anbelangt, so müsste man - wenn die Kommunalanstalt öffentlichen Rechts der Stein der Weisen ist - alle städtischen Eigenbetriebe genauso konstituieren. Es gebe aber außerdem weiterhin AGs, GmbHs und Eigenbetriebe. Ihm habe sich nicht erschlossen, was der wirkliche Vorteil des Systemwechsels ist. Bereits im KA habe er den Wunsch geäußert, und es wäre auch in dieser Sitzung gut, einmal gegenüberzustellen, "was macht der Eigenbetrieb, welche Vorteile hat der Eigenbetrieb, welche Nachteile hat der Eigenbetrieb im Vergleich zur Kommunalanstalt öffentlichen Rechts?" Ein großes Dilemma der Kommunalanstalt sei, dass sie nicht pleitegehen kann. Jedoch konnte der Eigenbetrieb nach Aussage von EBM Föll dies auch nicht, weil die Stadt Stuttgart dahintersteht. Diesbezüglich gebe es offensichtlich keinen Unterschied.

Einen gravierenden Nachteil sieht der Stadtrat darin, dass die kommunale Anstalt nicht verkauft werden kann. Wenn der Betrieb weiterhin ein Fass ohne Boden für die Steuergelder der Bürger dieser Stadt bleibe, so müsste es angesichts gut funktionierender anderer Kliniken in der Stadt möglich sein, Strukturen zu überdenken, Klinikbereiche zu schließen und Einzeltätigkeiten auszugliedern, um einen effizienten und dennoch patientenorientierten Klinikbetrieb zu machen.

Problematisch sei darüber hinaus der Vier-Seiten-Vertrag, den er als "Ausgeburt sozialistischer Machtfantasien" bezeichnet. Ein Drei-Seiten-Vertrag zwischen Stadt Stuttgart, Geschäftsleitung und Personalrat wäre in seinen Augen absolut akzeptabel. "Aber warum sollen ausgerechnet die Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund hier mitmachen? Die Arbeitnehmerinteressen sind bereits vertreten durch die Beteiligung des Personalrates und damit ist auch gut!" Er lehnt beide Vorlagen "im Sinne der Bürger und für das Wohl der Bürger dezidiert ab".

OB Kuhn wiederholt seinen Hinweis die Länge der Redezeit betreffend.

StR Dr. Schertlen (STd) hält die Umwandlung des Eigenbetriebs in eine Kommunalanstalt öffentlichen Rechts zum jetzigen Zeitpunkt für nicht klug, da es seines Erachtens momentan notwendig wäre, das Klinikum Stuttgart noch in den öffentlichen Gremien zu halten. Man sollte Ruhe einziehen lassen ins KS, da nicht nur wegen der IU, sondern auch wegen der neuen Führungskräfte große Unruhe bestehe. Mit einer Umwandlung gingen darüber hinaus Befürchtungen einher - trotz des Lobes für die Verhandlungen zum Vier-Seiten-Vertrag. Er würde es bevorzugen, die Umwandlung erst in einiger Zeit zu vollziehen. Auch nach seiner Meinung können Skandale damit nicht ausgeschlossen werden. Für die heutige Abstimmung bekundet er Ablehnung.

Das Klinikum Stuttgart sei "ein Juwel, um das uns viele Städte beneiden", so StR Brett (AfD). Die Mitarbeiter, die jetzige Krankenhausführung, aber auch EBM Föll haben aus seiner Sicht das Vertrauen und die Wertschätzung in hohem Maße verdient. Der Umwandlung der Rechtsform könne durchaus zugestimmt werden. Das wahre Problem beim Klinikum sieht er im früheren Krankenhausbürgermeister, "der tief in den Krankenhausfilz verstrickt war, ihn wahrscheinlich sogar angeführt hat". Eine klare Führungsstruktur sei nämlich unabhängig von der Rechtsform. Die AfD habe das KS von Anfang an durchleuchten wollen, doch sei ihr die Mitwirkung als ständiges Mitglied im Akteneinsichtsausschuss verwehrt worden. Er fordert den Rücktritt von BM Wölfle.

StR Schupeck (LKR) sieht keinen großen Vorteil in einer Änderung der Rechtsform zum jetzigen Zeitpunkt. Er plädiert dafür, zunächst abzuwarten und zu schauen, wie die gute neue Geschäftsleitung sich im geschäftlichen Ergebnis umsetzt, zumal gegen kriminelle Energie auch keine neue Rechtsform helfe. In der Zwischenzeit könne der Akteneinsichtsausschuss tagen und seine Ergebnisse vorlegen. Daran anschließend sollen die zwei Rechtsformen bewertet und entschieden werden, was man macht. Zum jetzigen Moment hält er eine solche Entscheidung für verfrüht.

EBM Föll weist darauf hin, dass die 20 größten kommunalen Kliniken in Deutschland alle eine eigenständige Rechtsform haben - mit Ausnahme des Klinikums Stuttgart. Insofern sollte man sich durchaus fragen, ob die anderen 19 nicht gute Gründe dafür hatten. Der Vorschlag, zunächst einmal in Ruhe abzuwarten und die Dinge ihren Gang nehmen zu lassen, wäre nach seinem Verständnis kein verantwortungsbewusster Umgang mit einem Bürgermeisteramt. "Ich glaube schon, dass wir verantwortungsbewusst nur handeln, wenn wir auch uns überlegen, welche Strukturen brauchen wir da für die Zukunft? Sie können da zu einer anderen Entscheidung kommen. Wir haben Ihnen den Vorschlag gemacht. Wir meinen auch, dass wir ihn sorgfältig ausgearbeitet und auch wohlbegründet haben. Selbstverständlich ist es an Ihnen, abzuwägen, ob Sie das so sehen, wie wir Ihnen das vorschlagen oder eben nicht. Aber ich halte es für falsch zu sagen, jetzt lassen wir mal Ruhe einkehren und den Dingen ihren Lauf, und dann werden wir wieder in den Rückspiegel schauen und Vergangenheitsbewältigung betreiben. Nein, ein Haus wie das Klinikum kann man nur erfolgreich entwickeln, wenn man nach vorne agiert und nicht alleine in den Rückspiegel schaut."

Die Bedeutung des Klinikums Stuttgart für die Gesundheitsversorgung in der Landeshauptstadt und in der Region mit über 90.000 stationären Patienten und mehr als einer halben Million ambulanten Patienten sei herausragend. Natürlich leisten die anderen Häuser in Stuttgart auch einen wichtigen Beitrag. Aber das KS sei das größte und in der Breite und in der Spitze am besten aufgestellte Haus, was Medizin und Pflege angeht, in Stuttgart. Darüber hinaus könne die Landeshauptstadt Stuttgart als Trägerin des Klinikums ihren Versorgungsauftrag nicht zurückgeben, wie dies beispielsweise im Falle des Trägers der Charlottenklinik für die Geburtshilfe geschehen ist. Die Landeshauptstadt Stuttgart habe kraft Gesetz einen Sicherstellungsauftrag. Sie müsse sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger eine adäquate medizinische Versorgung erhalten. Dafür brauche die Stadt ein eigenes Klinikum, den nur damit könne sie auffangen, wenn ein anderer Träger einen Versorgungsauftrag zurückgibt. Daher brauche die Landeshauptstadt Stuttgart dieses Haus und die Leistungsfähigkeit dieses Hauses, und dafür brauche es auch Klarheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Nach Gesprächen mit vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Berufsgruppen könne er sagen, am allermeisten leidet das Haus unter der steten öffentlichen Diskussion, die zurecht stattfindet, wenn Dinge schieflaufen. "Die Leute sagen einem: Sorgt doch bitte endlich dafür, dass Medizin und Pflege, das, was das Haus ausmacht, auch in der öffentlichen Debatte im Vordergrund steht, und sorgt dafür, dass Führungs-, Aufsichts- und Entscheidungsstrukturen so professionell sind, dass diese Mängel nicht in der öffentlichen Debatte im Vordergrund stehen!" Dies sei eine ganz natürliche Haltung, weil sie ihre Arbeit dadurch entwertet sehen. Dies solle in der Zukunft nicht mehr der Fall sein. Die Änderung der Rechtsform sei dafür ein wichtiger Baustein.

An StR Adler gewandt stellt er richtig, er habe nie gesagt, dass es die Kommunalanstalt wegen dem Thema Universitätsklinikum braucht. Das Thema Universitätsklinikum sei im Übrigen mitnichten vom Tisch. Die Landesregierung habe die Entscheidung getroffen, in Baden-Württemberg weitere 150 medizinische Studienplätze einzurichten. Und sie habe die Entscheidung getroffen, dass keine weitere medizinische Fakultät eingerichtet werden soll, aber sie habe die Entscheidung getroffen, dass sich auch kommunale oder andere Häuser der Maximalversorgung für die Medizinerausbildung im Verbund mit einer bestehenden medizinischen Fakultät bewerben können. Dies werde man für das Klinikum Stuttgart tun. Er halte es für ein explizit richtiges Ziel, in der Landeshauptstadt Stuttgart Medizinerausbildung anzubieten. Dies bringe das Haus fachlich voran und es stärke die Reputation dieses Hauses. Auch die Geschäftsleitung sei davon überzeugt, dass dies der richtige Weg ist.

Über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates entscheide der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart, informiert er gegenüber StR Zaiß. Er gehe davon aus, dass dort in jedem Fall alle Fraktionen vertreten sein werden. Man werde nach der Beschlussfassung über die Rechtsformänderung den Gemeinderat darum bitten, miteinander ins Gespräch zu kommen, wie die Sitze im Verwaltungsrat belegt werden sollen. Persönlich würde er es für wichtig halten, wenn im Verwaltungsrat dieser Kommunalanstalt die ganze Breite und Vielfalt des Gemeinderates abgedeckt ist.

Die Anmerkung von StR Ehrlich, in der suggeriert wird, "in der Entscheidung Kommunalanstalt liege der Keim der Verantwortungsdistanz", habe ihn ins Mark getroffen. Dies sei falsch, und lasse sich schon alleine daran ablesen, dass der Name dieser Kommunalanstalt künftig "Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart" lautet. "Und im Übrigen gibt es in der Satzung eine Vielzahl von engsten Verzahnungen zwischen Landeshauptstadt als öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaft und Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts, eine engste Verzahnung, nicht zuletzt gerade im finanziellen Bereich. Die könnte nicht enger sein, wie sie dort ausgedrückt ist."

Es sei darüber hinaus falsch, einfach zu sagen, es sei das GmbH-Gesetz oder das Aktiengesetz. Geist und Paragrafen der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg gelten auch für die Kommunalanstalt. Wenn man diesen Geist richtig lebt, so könne man nach seiner festen Überzeugung zeigen, "wir als Landeshauptstadt Stuttgart, wir können Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft. Und das sehr erfolgreich mit einer Spitzenmedizin und einer exzellenten Grundversorgung in dieser Stadt. Und deswegen kann ich wirklich nur werben: Stimmen Sie dem zu, mit dem Vier-Seiten-Vertrag, eine bessere Zukunft für das Klinikum können wir uns nicht wünschen!"

StR Dr. Fiechtner wundert sich darüber, mit welchen Argumenten EBM Föll die kommunale Anstalt anpreist, obwohl es diese erst seit Ende 2015 gibt und folglich noch keine Langzeiterfahrungen damit gemacht wurden. Der Sicherstellungsauftrag habe damit gar nichts zu tun. Bisher habe das Klinikum in Rechtsform des Eigenbetriebs diesen Sicherstellungsauftrag erfüllt. Er bestreite, dass dieser nur so erfüllt werden kann, denn es gebe auch Kommunen ohne kommunale Krankenhäuser, die einen solchen leisten. Eigentlich müsste es darum gehen, dass der Betrieb seine Behandlungen fortführt - was unabhängig von der Rechtsform sei. Auch die Frage, ob Skandale eintreten oder nicht, sei völlig unabhängig von der Rechtsform, ebenso wie jegliche öffentliche Debatte dies sei. Für ihn habe die Verwaltung nicht klar darlegen können, was an der Kommunalanstalt im Vergleich zum Eigenbetrieb so viel besser sein soll. Daher schließe er sich der Position an, zunächst abzuwarten, wie die anderen kommunalen Anstalten sich entwickeln. Wenn andere Beispiele belegen, dass in diesem Konstrukt ein besseres und sichereres Arbeiten möglich ist, könne man die Umwandlung gerne vornehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt erscheine dies zu verfrüht und nicht sinnvoll.

Auch StR Brett (AfD) erschließen sich die Vorteile eines Rechtsformwechsels in eine Kommunalanstalt nicht. "Sie können das genauso gut mit einer Aktiengesellschaft machen, denn wenn der Stadt Stuttgart 100 % der Aktien gehören, können Sie das als Eigenbetrieb belassen. Dann kann der Träger sich nicht verabschieden, dann ist die Stadt Stuttgart der Träger". Es habe nichts mit der Rechtsform zu tun, und auch nicht mit dem Geist der Gemeindeordnung, sondern hänge davon ab, wer es umsetzt.

OB Kuhn wendet sich an StR Dr. Fiechtner, der generell dagegen sei, dass Kliniken kommunal betrieben werden, weil er der Meinung ist, das könne man auch privat regeln. Er als Oberbürgermeister finde es richtig, ein großes anerkanntes Klinikum in großer Qualität in öffentlicher Verantwortung zu haben, wie es eine kommunale Verantwortung darstellt. "Hätte ich nämlich eine Privatisierung, dann würde genau nach Rendite entschieden, was in Zukunft noch gemacht wird und was nicht. Und genau das will ich nicht. Weil ein öffentlicher Auftrag zur Sicherung des Gemeinwohls in der Landeshauptstadt Stuttgart und in der Region zu erfüllen ist, deswegen kommunale Aufgabenträgerschaft."

Zur Frage, ob man die Umwandlung in eine Kommunalanstalt machen will oder nicht, weist er darauf hin, dass dies Teil des Neuanfangs beim Stuttgarter Klinikum ist. Er habe den Ressortzuschnitt der Referate sofort dafür genutzt, den Neuanfang zu beginnen. So schnell wie möglich habe man dann die Geschäftsführung des Klinikums erneuert. Wenn nun die neuen Geschäftsführer gelobt werden, so bittet er zu beachten, dass es die Verwaltungsspitze war, die den Neuanfang initiiert hat. Und weil man - gut abgewogen - den Eindruck hatte, dass auch die Änderung der Rechtsform im Sinne einer Kommunalanstalt diesen Neuanfang als ein Baustein, zusammen mit den neu formulierten Bauthemen ermöglicht, habe man dies dem Gemeinderat so vorgeschlagen. Dies sei ein wichtiger Baustein, weil es eine gewisse Professionalisierung der Aufsicht mit sich bringt, aber es sei nur ein Baustein eines insgesamt jetzt vollzogenen Neuanfangs, bei dem nun zusammengebracht wird: professionellere Führung, professionellere und klarere Aufsicht, neue Geschäftsführung mit Verantwortlichkeit und Kontrolle und allem, was dazu gehört. Hinzu komme die Aufklärung dessen, was schiefgelaufen ist in der Vergangenheit.

Wer also gegen diesen Baustein ist, der möge sagen, wie er es will: "Marktwirtschaft, Konkurrenz, Wettbewerb, und Sie müssen aber eine Frage beantworten: Bei den Sachen, die nicht so rentabel sind, wer macht die dann?


Anschließend bittet OB Kuhn zunächst um Abstimmung über die GRDrs 551/2018 Ergänzung und stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 35 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt.

Danach lässt er über die GRDrs 634/2018 - Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrages (TOP 2) abstimmen und stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 4 Nein-Stimmen mehrheitlich wie beantragt.

zum Seitenanfang