Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 1316/2013
Ergänzung
Stuttgart,
12/18/2013



Standorte für Flüchtlingsunterkünfte in Systembauweise
- Grundsatzbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich19.12.2013



Beschlußantrag:
Neufassung des Beschlussantrages auf Grund der Beratung
in den Bezirksbeiräten und im Verwaltungsausschuss

1. Festlegung von Standorten
2a. Stadtbezirk Feuerbach
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Vorschläge Wohnheim ehemaliges Fahrion-Areal, Freigelände westlich des Wohnheims (für Systembauten), Grundstück am Kreisverkehr Oswald-Hesse-Straße/ Klagenfurter Straße (alte Tankstelle - für Systembauten) und Schelmenäcker-Süd (für Systembauten) zu prüfen und dem Gemeinderat sowie dem Bezirksbeirat über die Prüfergebnisse bis Ende Februar 2014 zu berichten.

2. Für die Errichtung der Systembauten inklusive Planungsmittel und Ausstattung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 21,25 Mio. €.

Die investiven Auszahlungen in Höhe von rd. 21,25 Mio. € werden aus den im Haushalt 2014/2015 bereitzustellenden Mittel wie folgt gedeckt:

Teilfinanzhaushalt 230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen, Projekt-Nr. 7.233106, Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten, Ausz.Gr. 7871, Hochbaumaßnahmen,
2014 21 Mio. €

Teilfinanzhaushalt 500 – Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314, Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 783, Erwerb von beweglichem Sachvermögen
2014 0,25 Mio. €

Die Mehraufwendungen und -erträge für den Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte einschl. eventuell erforderlicher Interimsunterbringungen, Sozialleistungen sowie zusätzlichen Personalbedarf sind im Haushalt 2014/2015 entsprechend der Darstellung in der ausführlichen Begründung, Finanzielle Auswirkungen, Seiten 8 und 9 veranschlagt.

3. Der Bevollmächtigung der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG), die Systembauten im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt zu errichten, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der SWSG eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

Die Bevollmächtigung der SWSG erfolgt zu einer Vergütung in Höhe von 2 % der Gesamtkosten von 21 Mio. € (ohne Ausstattung) zuzüglich 4 % Nebenkosten, somit rd. 440.000 €.



Begründung:


Die Beratungsergebnisse der Bezirksbeiräte Feuerbach und Möhringen werden auf der Grundlage der Vorberatung im Verwaltungsausschuss im Beschlussantrag entsprechend berücksichtigt.

Finanzielle Auswirkungen



Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn

Anlagen






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Vorlage 1316_2013 Anlage 1.pdfVorlage 1316_2013 Anlage 1.pdf Vorlage 1316_2013 Anlage 2.pdfVorlage 1316_2013 Anlage 2.pdf Vorlage 1316_2013 Anlage 3.pdfVorlage 1316_2013 Anlage 3.pdf