Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 61/2013
Stuttgart,
03/06/2013



Stuttgart 21, Teilgebiet A1 - Äußere Erschließung
Heilbronner Straße/Wolframstraße 1. Bauabschnitt
- Bau- und Vergabebeschluss
- Beauftragung weiterer Ingenieurleistungen
- Mittelbewilligung für das Tiefbauamt




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Mitte
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
12.03.2013
18.03.2013
19.03.2013
20.03.2013
21.03.2013



Beschlußantrag:

1. Baubeschluss

1.1 Den erforderlichen Anpassungen der Heilbronner Straße zwischen Türlenstraße und Friedhofstraße und dem Ausbau der Wolframstraße zwischen Heilbronner Straße und Budapester Platz (1. Bauabschnitt) im Zuge der Bebauung des A1 Areals, nach den Plänen des Tiefbauamts (Anlagen 2 + 3) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 31. Januar 2013 (Anlage 4) mit Gesamtkosten von 6.600.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 360.000 EUR) wird zugestimmt.


1.2 Die Auszahlungen von 6.240.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 Tiefbauamt beim Projekt 7.665020 - Heilbronner Straße/Wolframstraße - Äußere Erschließung A1 (S21) 1. Bauabschnitt Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen - wie folgt finanziert:
Jahr 2013 und fr.
2.050.000 EUR
Jahr 2014
2.700.000 EUR
Jahr 2015
1.490.000 EUR
Gesamt
6.240.000 EUR


1.3 Die Auszahlungen von 6.240.000 EUR werden wie folgt gedeckt:

Teilfinanzhaushalt 200 - StadtkämmereiJahr 2013 und fr.
925.000 EUR
Projekt 7.202100 - InfrastrukturpauschaleJahr 2014
1.350.000 EUR
Ausz.Gr. 7871 - HochbaumaßnahmenJahr 2015
225.000 EUR
Gesamt
2.500.000 EUR
Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt Jahr 2013 und fr.
925.000 EUR
Projekt 7.665020 - Heilbronner StraßeJahr 2014
1.350.000 EUR
Einz.Gr. 681 - InvestitionszuweisungenJahr 2015
225.000 EUR
und -zuschüsse
Gesamt
2.500.000 EUR
Teilfinanzhaushalt 660 - TiefbauamtJahr 2013
200.000 EUR
Projekt 7.665020 - Heilbronner StraßeJahr 2015
1.040.000 EUR
Einz.Gr. 681 - Investitionszuweisungen
und -zuschüsse
Gesamt
1.240.000 EUR


1.4 Im Doppelhaushalt 2012/13 sind bisher Auszahlungen in Höhe von 5,0 Mio. EUR für die Maßnahme enthalten. Für den bisher nicht im Haushalt berücksichtigten Anteil von insgesamt 2.140.000 EUR wird 2013 beim Projekt 7.665020 - Heilbronner Straße/Wolframstraße - Äußere Erschließung A1 (S21) 1. BA eine überplanmäßige Auszahlung von 200.000 EUR zugelassen. Der Restbetrag wird im Jahr 2015 im Rahmen der Planaufstellung 2014/15 in den Haushaltsplan mit 1.040.000 EUR aufgenommen.


1.5 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich 360.000 EUR sind zu einem Teil von 281.000 EUR beim Projekt 7.202100 - Infrastrukturpauschale veranschlagt und werden für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.665020 - Heilbronner Straße/Wolframstraße - Äußere Erschließung A1 (S21) 1. Bauabschnitt - umgesetzt. Der Restbetrag von 79.000 EUR wird aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt. Die Mittel werden unter der KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen, auf das v.g. Projekt umgesetzt. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.


2. Vergabebeschluss


3. Beauftragung weiterer Ingenieurleistungen



Begründung:


1. Baubeschluss Stuttgart 21, Teilgebiet A1, Äußere Erschließung, Ausbau Heilbronner Straße/Wolframstraße 1. Bauabschnitt

Im Zuge der Bebauung des A1 Areals werden der Ausbau der Wolframstraße und die Anpassung des anschließenden Abschnitts der Heilbronner Straße erforderlich. Der Bebauungsplan Stuttgart 21 - Teilgebiet A1 (Stgt.977A) nördlich der Osloer Straße (Anlage 1), der am 2. Oktober 2003 in Kraft getreten ist, sieht die für die äußere Erschließung erforderlichen Veränderungen im Straßenraum des A1 Areals vor. Auf der Grundlage dieses Bebauungsplans wurde mit der DBSImm ein Erschließungsvertrag geschlossen, der auch die Äußere Erschließung regelt (GRDrs 127/2004).

Am 17. Juli 2012 wurde dem Ausschuss für Umwelt und Technik über die Planung der Äußeren Erschließung des A1-Areals berichtet (GRDrs 375/2012). Daraus entstandene Fragestellungen wurden dem Ausschuss für Umwelt und Technik am 23. Oktober 2012 beantwortet.

Im Rahmen des Erschließungsvertrages hat sich die Stadt zur Herstellung der Heilbronner Straße und Wolframstraße, entsprechend dem Baufortschritt der Bebauung des A1-Areals, verpflichtet. Die Kosten der Äußeren Erschließung entlang der Heilbronner Straße, bis südlich zur Finanzierungsgrenze (siehe Anlage 3), übernimmt die DBSImm zu 100 %. Die Kosten nördlich der Finanzierungsgrenze, mit der Kreuzung Heilbronner Straße/Wolframstraße und der Wolframstraße bis zum Budapester Platz, werden von der DBSImm und der Stadt je zur Hälfte getragen. Daneben hat sich die Stadt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit einem der Investoren (ECE/BHG - Einkaufszentrum Milaneo) verpflichtet, die ausgebauten Verkehrswege bis zur derzeit vorgesehenen Eröffnung im November 2014 benutzbar herzustellen.


Projektumfang der Äußeren Erschließung

Die Äußere Erschließung des A1-Areals soll insgesamt in 3 Bauabschnitten hergestellt werden (siehe Anlage 3).

Der 1. Bauabschnitt umfasst die Heilbronner Straße zwischen der Türlenstraße und Friedhofstraße einschließlich der beiden Knotenpunkte. Des Weiteren die Wolframstraße von der Heilbronner Straße bis zur Kreuzung Nordbahnhofstraße.

Der 2. Bauabschnitt besteht im Wesentlichen aus Belags- und Markierungsarbeiten in der Heilbronner Straße von der Türlenstraße bis zur Vordernbergstraße und der Herstellung des Rechtsabbiegers inkl. Grünstreifen in die Kopenhagener Straße.

Der 3. Bauabschnitt umfasst die Anhebung und den bebauungsplanmäßigen Ausbau des Knotenpunkts Wolframstraße/Nordbahnhofstraße, sowie den Anschluss der Nordbahnhofstraße an den zukünftigen Ausbauquerschnitt der Nordbahnhofstraße, nach Realisierung der Stadtbahnlinie U12, 1. Teilabschnitt (Fertigstellung 2015).


Kosten für den 1. Bauabschnitt der Äußeren Erschließung

Auf Basis der fortgeschriebenen Kostenberechnung, mit Überarbeitung der Entwurfsplanung und Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen, belaufen sich die Gesamtkosten für den 1. Bauabschnitt der Äußeren Erschließung des A1-Areals auf 6.240.000 EUR (ohne aktivierungsfähigen Eigenleistungen). Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der Anteil der DBSImm mit 3.740.000 EUR berücksichtigt. Der Restbetrag von 2.500.000 EUR ist von der Stadt zu finanzieren. Der Finanzierungsbetrag der DBSImm wird von der Stadt Stuttgart gemäß Vertrag vereinnahmt.

Für die Finanzierung des 1. Bauabschnitts sind bisher Auszahlungen in Höhe von 5.000.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) im städtischen Haushalt berücksichtigt. Die darüber hinaus gehenden Auszahlungen von 1.240.000 EUR werden für den Bereich zwischen der Finanzierungsgrenze und der Türlenstraße benötigt (Anlage 3) und sind zu 100 % von der DBSImm zu finanzieren. Sie waren bisher nicht berücksichtigt, da die Bauabschnittsgrenzen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2012/2013 noch nicht endgültig festgelegt waren. Aufgrund der wesentlichen Verbesserung der Verkehrswegebeziehung entlang der Heilbronner Straße, mit oberirdischer Querung der Türlenstraße für Fußgänger und Radfahrer und Querung der Heilbronner Straße durch neue Furten im Knotenpunkt Heilbronner Straße/Türlenstraße wurde der 1. Bauabschnitt über die Finanzierungsgrenze hinaus bis an die Türlenstraße erweitert.

In dem in Ziffer 1.1 genannten Kostenrahmen ist ein Ansatz für die passiven Schallschutzmaßnahmen, inkl. Planungsleistungen, von 250.000 EUR enthalten. Dieser Ansatz ist vorläufig und kann sich je nach Ergebnis der schalltechnischen Begutachtung noch ändern.

Die Kosten für den 2. Bauabschnitt werden derzeit ermittelt und zu den Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet.


Termine

Es ist vorgesehen mit den Bauarbeiten zum 1. Bauabschnitt Mitte Mai 2013 zu beginnen. Die Ausführung der Maßnahme muss in enger terminlicher Abstimmung mit den Bauarbeiten zur inneren Erschließung des A1-Geländes durch die DBSImm und den bereits laufenden Baumaßnahmen für das Milaneo erfolgen. Der abgestimmte Terminplan sieht vor, dass der 1. Bauabschnitt bis zur geplanten Eröffnung des Einkaufszentrums Milaneo im November 2014 fertiggestellt ist.


2. Vergaben für den 1. Bauabschnitt der Äußeren Erschließung

Die Straßenbauarbeiten des 1. Bauabschnitts befinden sich derzeit in der Ausschreibung. Um die abgestimmten Termine des Baubeginns im Mai 2013 einzuhalten, wird die Verwaltung gemäß Beschlussziffer 2 ermächtigt, innerhalb des in Ziffer 1.1 angegebenen Kostenrahmens sämtliche Bauvergaben und Planungsleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien durchzuführen.


3. Beauftragung weiterer Ingenieurleistungen

Das Ingenieurbüro SW-Ingenieure, aus 71643 Ludwigsburg hat den Auftrag für die Objektplanung (Leistungsphase 5 bis 7 HOAI) für den 1. Bauabschnitt sowie für die Koordinierung der Leitungsträger und die Überarbeitung der Entwurfsplanung der Gesamtmaßnahme erhalten. Für die Planungsleistungen wurde ein Honorar von 139.000 EUR (inkl. MwSt.) angesetzt. Bereits mit Entschließung des Technischen Referats vom
23. September 2011 wurden hierfür 94.000 EUR bereitgestellt.

Darüberhinaus wird das Ingenieurbüro SW-Ingenieure mit der örtlichen Bauüberwachung für den Straßenbau und mit Teilen der Bauoberleitung (Leistungsphase 8 HOAI) für den 1. Bauabschnitt beauftragt. Das Büro erhält für diese Leistungen ein Honorar von 121.000 EUR (inkl. MwSt.).

Das Gesamthonorar der SW-Ingenieure beträgt somit 260.000 EUR.


Finanzielle Auswirkungen

Für die zur Auszahlung erforderlichen Mittel in Höhe von 6.240.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) sind im städtischen Haushalt 5.000.000 EUR berücksichtigt. 1.240.000 EUR werden überplanmäßig bewilligt und zu 100 % von der DBSImm getragen. Insgesamt trägt die Stadt von den Gesamtauszahlungen des 1. Bauabschnitts entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen einen Anteil von 2.500.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen), die DBSImm einen Anteil von 3.740.000 EUR. Der für die Herstellung des Geh- und Radwegs in der Wolframstraße erforderliche Grunderwerb der Flurstücke 9215/8 und 9215/6 wurde mit den GRDrs 28/2013 und 660/2012 beschlossen. Die Kosten der Grundstücksteilflächen die für den Straßenbau erforderlich sind betragen 186.300 EUR und wurden aus allgemeinen Grunderwerbsmitteln des Amts für Liegenschaften und Wohnen gedeckt.

Die detaillierte finanz- und haushaltstechnische Zuordnung ist in Anlage 6 dargestellt.

Auf den Folgelastenbeleg (Anlage 5) wird verwiesen.


Beteiligte Stellen

Referat WfB
Referat StU
Dem Bezirksbeirat Nord wurde am 4. März 2013 über die geplante Maßnahme berichtet.



Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag der Bündis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion 234/2012
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion 259/2012     



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Bebauungsplan Stuttgart 21, Teilgebiet A1, nördlich Osloer Straße
Anlage 2: Übersicht Entwurfsplanung Äußere Erschließung A1-Areal
Anlage 3: Bauabschnitte der Äußeren Erschließung A1-Areal
Anlage 4: Kostenanschlag
Anlage 5: Folgelastenbeleg
Anlage 6: Ergänzende Angaben finanzielle Auswirkungen





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Anlage 1 Bebauungsplan Teilgebiet A1 nördl. Osl. Str.pdfAnlage 2 Übersicht Entwurfsplan ÄE.pdfAnlage 3 Einteilung Bauabschnitte ÄE.pdfAnlage 4 Kostenanschlag.pdfAnlage 5 Folgelastenbeleg.pdfAnlage 6 Finanzielle Auswirkungen.pdf