Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
20
10
Verhandlung
Drucksache:
954/2020
GZ:
SI
Sitzungstermin:
04.02.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Jobcenter Geschäftsplan 2021
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 14.12.2020, öffentlich, Nr. 142
Verwaltungsausschuss vom 16.12.2020, öffentlich, Nr. 584
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Gemeinderat vom 17.12.2020, öffentlich, Nr. 384
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Vertagung der Sitzung des Gemeinderats auf den 21.12.2020
Gemeinderat vom 21.12.2020, öffentlich, Nr. 403
Ergebnis: Zurückstellung
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 25.01.2021, öffentlich, Nr. 6
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe
Verwaltungsausschuss vom 03.02.2021, öffentlich, Nr. 9
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 08.12.2020, GRDrs 954/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Geschäftsplan 2021 des Jobcenters (Anlage 1) wird unter Vorbehalt der Bestätigung der vorläufigen Haushaltsansätze durch die Verabschiedung des Bundeshaushalts 2021 und dem Erlass der Eingliederungsmittel-Verordnung 2021 zugestimmt.
a. Zur Finanzierung des Bundesanteils an den Verwaltungskosten stimmt der Gemeinderat einer Umschichtung in Höhe von bis zu 2.259.478 EUR vom Eingliederungstitel in das Verwaltungskostenbudget zu (Anlage 1, Kapitel 1.1).
b. Der Gemeinderat stimmt dem Arbeitsmarktprogramm sowie der Art und dem Umfang der im Geschäftsplan (vgl. Anlage 1) genannten Beschaffungen ("Maßnahmen") im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwendungen ("Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung") zu. Dem Oberbürgermeister werden gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO jeweils einzelfallbezogen die Entscheidungen über die Vergabe der nach Satz 1 dieser Beschlussziffer zu beschaffenden Leistungen bis zu einer Vergabesumme, welche jeweils um bis zu 20 Prozent über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, übertragen.
c. Für Langzeitarbeitslose mit einer Suchtproblematik sollen im Programm "Arbeit statt Drogen" im Jahr 2021 wieder insgesamt 49 Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden (Punkt 1.2.2.2).
2. Den Angebotswerten im Zielvereinbarungsverfahren wird zugestimmt. Der Gemeinderat wird über die endgültigen, mit dem Land vereinbarten Zielwerte, informiert.
3. Auf Basis der prognostizierten Bestandszahlen zum Jahresende 2021 und unter Beibehaltung der Betreuungsrelationen des Geschäftsplans 2020 wird die Verwaltung ermächtigt, im operativen Bereich zusätzliches Personal bis zu 49,79 Vollzeitkräften (VZK) außerhalb des Stellenplans - befristet bis Ende 2022 - einzustellen, um die Betreuung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter bei steigenden Fallzahlen aufgrund der Corona-Pandemie zu gewährleisten Die Einstellungen erfolgen unbefristet und entsprechend der Entwicklung der Fallzahlen (Anlagen 2 und 3).
4. Die erforderlichen Sachmittel in Höhe von 80.000 EUR im Haushaltsjahr 2021 für die Ausstattung der operativen Dienststellen werden im zu erstellenden Nachtragshaushalt 2021 berücksichtigt. Die Mittel werden im Teilfinanzhaushalt 290 - Jobcenter, Sonstige Investitionen, Ausz.Gr. 783 - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bereitgestellt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
mit der Maßgabe des SGA ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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