Die Pflegesätze erhöhten sich zum 01.01.2023 um durchschnittlich 10,4 %.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat entsprechend dem Beschlussantrag die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz. Die Prüfung des ELW-Jahresabschlusses 2024 erfolgt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON. Finanzielle Auswirkungen entfällt Beteiligte Stellen Die Vorlage wurde von Referat WFB mitgezeichnet. Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1 Feststellungsbeschluss 2023 Nur für die Mitglieder des Betriebsausschusses Leben und Wohnen Anlage 2 ELW-Jahresabschluss 2023 mit Prüfungsbericht Anlage 3 Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2023 durch das Amt für Revision Hinweis: Die Anlagen 2 bis 3 stehen im KSD als PDF-Dokument zur Verfügung. zum Seitenanfang