1. | Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2019 in der vorgelegten Form fest. | |
1.1 | Bilanzsumme | 95.876.340,80 EUR |
1.1.1 | Davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- Rechnungsabgrenzungsposten | 86.416.431,43 EUR
9.445.604,44 EUR
14.304,93 EUR
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1.1.2 | Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten | 32.307.259 EUR
34.281.594,84 EUR
4.874.262,28 EUR
24.413.224,68 EUR |
1.2 | Gewinn- und Verlustrechnung | |
1.2.1 | Der Jahresfehlbetrag beträgt | - 294.063,52 EUR |
1.2.2 | Summe der Erträge | 52.259.529,52 EUR |
1.2.3 | Summe der Aufwendungen | 52.553.593,14 EUR |
1.3 | Der Jahresfehlbetrag 2019 wird durch die Entnahme aus den Kapitalrücklagen ausgeglichen | - 294.063,62 EUR |
2. | Die Zuschüsse des Rechtsträgers für Tilgungsleistungen in Höhe von
werden in die Kapitalrücklage eingestellt.
| 610.307,97 EUR |
3. | Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2019 entlastet.
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4. | Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 wird die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young beauftragt. |