Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
532/2024
Stuttgart,
07/08/2024
Hauptklärwerk Mühlhausen
Ertüchtigung Wirbelschichtofen WSO 2
Vorgezogene Maßnahme Bautechnik
- Baubeschluss
- Vergabeermächtigung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2024
24.07.2024
Beschlußantrag:
1. Baubeschluss
1.1 Der vorgezogenen Maßnahme zur Bautechnik im Projekt Ertüchtigung Wirbelschichtofen 2 im Hauptklärwerk Stuttgart- Mühlhausen, auf der Grundlage der Planung des Ingenieurbüros Wandschneider + Gutjahr, Hamburg, und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts, Stadtentwässerung vom 29. Mai 2024 mit Kosten in Höhe von 20.300.000 EUR wird zugestimmt.
1.2 Die Investition in Höhe von 20.300.000 EUR wird im Wirtschaftsplan 2024 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Wirtschaftsplan, Projektnummer I.12.6280.000.000) gedeckt.
2. Vergabeermächtigung
Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens von 20.300.000 EUR für die vorgezogene Maßnahme Bautechnik (Vergabeeinheit 331) zur Ertüchtigung des Wirbelschichtofens 2 die erforderliche Bauleistung ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.
Begründung:
Die SES betreibt auf dem Gelände des Hauptklärwerks Mühlhausen eine Klärschlammverbrennungsanlage mit zwei Verbrennungslinien. Derzeit stehen der Wirbelschichtofen 3 aus dem Jahr 2007 und als Reserveofen der Wirbelschichtofen 2 aus dem Jahr 1990 zur Verfügung. Die bei der Abwasserreinigung anfallenden Klärschlämme sowie das Rechengut aller vier Stuttgarter Kläranlagen (Mühlhausen, Möhringen, Plieningen, Ditzingen) werden hier verbrannt. Zusätzlich wird noch Klärschlamm von externen Klärwerken angeliefert und mit verbrannt. Auf Grund der hohen thermischen Belastung und des Dauerbetriebs sind nach ca. 20 Jahren Verbrennungsanlagen technisch veraltet und abgewirtschaftet. Der Wirbelschichtofen 2 aus dem Jahr 1990 soll bis Mitte 2029 ertüchtigt werden, um dann im Dauerbetrieb den Wirbelschichtofen 3 zu ersetzen. Der Wirbelschichtofen 3 wird dann zum Reserveofen für Revisionszeiten.
Den Bericht zum Stand der Planungs- und Bauleistungen und zur Entwicklung der Gesamtbaukosten für die Ertüchtigung des Wirbelschichtofens 2 hat der Gemeinderat am 29. September 2022 zur Kenntnis genommen (GRDrs 288/2022).
Umfang der Vorabmaßnahme
Um die Baumaßnahme, Ertüchtigung des Wirbelschichtofens 2 bis 2029 effizient abwickeln zu können, ist der vorhandene Baukörper für die später einzubauende Verfahrenstechnik zu ertüchtigen und zu erweitern. Hierzu sind vorab die Voraussetzungen für die spätere Nutzung zu schaffen. Auf Grund von noch laufenden Verhandlungen und Ausschreibungen für die Verfahrenstechnik erfolgt die Vergabe als Vorabmaßnahme. Dies ist eine zwingende Voraussetzung dafür, dass die Hauptgewerke zur Erneuerung des Wirbelschichtofens WSO 2 termingerecht beginnen können.
Zeitplan Vorabmaßnahme
Die Vergabe der Bautechnik erfolgt im September 2024. Daraufhin erfolgt die Werkstatt und Montageplanung für die Teilgewerke bis Februar 2025. Nach deren Prüfung beginnt ab Mitte 2025 die Werksfertigung von Bau, Stahlbau und technischer Gebäudeausrüstung. In den Leistungen ist beinhaltet die Baustelleneinrichtungsflächen für alle Gewerke bis Frühjahr 2025 herzurichten. Die Fertigstellung aller Leistungen ist für Ende 2027 vorgesehen.
Planungsstand Hauptmaßnahme Ertüchtigung Wirbelschichtofen 2
Die Ausführungsplanung ist weitestgehend abgeschlossen. Die Verhandlungsverfahren für die Ausschreibungen der Lose für die Klärschlammvorbehandlung und Verbrennung sowie die Abgasreinigung laufen. Bereits im Jahr 2023 wurde mit der GRDrs 572/2023 die terminkritische Vergabe der Baustromversorgung beschlossen.
Im Herbst 2024 soll der Baubeschluss für die Gesamtmaßnahme gefasst werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtinvestition für die Vorabmaßnahmen des Projekts Ertüchtigung Wirbel-
schichtofen 2 beläuft sich nach Kostenanschlag des Tiefbauamtes vom 29. Mai 2024
auf 20.300.000 EUR. Im Wirtschaftsplan 2024 und folgende des Eigenbetriebs Stadtent-
wässerung (Wirtschaftsplan, Projektnummer I.12.6280.000.000) sind insgesamt 146.200.000 EUR eingestellt. Die Partnerstädte Esslingen, Kornwestheim, Remseck und Fellbach beteiligen sich gemäß den Abwasseranschlussverträgen an den Bruttokosten für diese Investition mit einem Finanzierungsbetrag von zusammen 20,88 %.
Auf Grundlage aktueller Submissionsergebnisse ist absehbar, dass die Kosten steigen. Zur Kostenentwicklung wird im Rahmen des Baubeschlusses berichtet werden.
Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dirk Thürnau Jürgen Mutz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter
Anlagen
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