Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR 0351-01
GRDrs
446/2024
Stuttgart,
07/15/2024
Neubestellung der ehrenamtlichen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher der Innenstadtbezirke (Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Ost, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West)
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Bezirksbeirat Süd
Bezirksbeirat Ost
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.07.2024
17.07.2024
24.07.2024
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat bestellt für die Zeit bis zur Neubildung der Bezirksbeiräte nach der nächsten regelmäßigen Gemeinderatswahl nachstehend Genannte in den inneren Stadtbezirken:
- Stuttgart-Mitte: Frau Veronika Kienzle (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN),
- Stuttgart-West Herrn Bernhard Mellert (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN),
- Stuttgart-Nord: Frau Sabine Mezger (CDU),
- Stuttgart-Süd: Herrn Jonathan Makurath (SPD),
- Stuttgart-Ost Herrn Armin Serwani (FDP).
Begründung:
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher in den fünf inneren Stadtbezirken endet mit der Neubildung der Bezirksbeiräte (konstituierende Sitzungen im Oktober/November 2024). Gemäß § 21 Abs. 4 der Hauptsatzung (HS) hat der Gemeinderat die ehrenamtlichen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher für die Zeit bis zur Neubildung der Bezirksbeiräte nach der nächsten Wahl des Gemeinderats neu zu bestellen.
Das Vorschlagsrecht steht den Vertretungen der im künftigen Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften zu, basierend auf der Gesamtstimmenzahl in den inneren Stadtbezirken und unter Anwendung des für die Gemeinderatswahl geltenden Auszählverfahrens. Danach können von den von den Mitgliedern der entsprechenden Parteien und Wählervereinigungen gebildeten Gemeinderatsfraktionen je folgende Anzahl an Personen als Vorschläge benannt werden:
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zwei Vorschläge, Fraktionen der CDU, SPD und FDP: je ein Vorschlag.
Vorgeschlagen werden
• von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für
Stuttgart-Mitte: Frau Veronika Kienzle – zur Wiederwahl
Stuttgart-West: Herr Bernhard Mellert – zur Wiederwahl
• von der CDU-Fraktion für
Stuttgart-Nord: Frau Sabine Mezger – zur Wiederwahl
• von der SPD-Fraktion für
Stuttgart-Süd: Herr Jonathan Makurath – zur Neuwahl
• von der FDP-Fraktion für
Stuttgart-Ost: Herr Armin Serwani – zur Neuwahl
Die ehrenamtlichen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher müssen gem. § 21 Abs. 4 Hauptsatzung wählbar sein, im Bereich der Landeshauptstadt wohnen, mit den Verhältnissen im Stadtbezirk vertraut sein und allgemeines Ansehen genießen.
Die Beschlussfassung über diese Vorschläge erfolgt in Form von einzelnen Wahlen gemäß § 37 Abs. 7 GemO. Wahlen erfolgen geheim mit Stimmzetteln; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
Es ist geübte Praxis, dass sich erstmals neu vorgeschlagene Kandidaten im Bezirksbeirat vorstellen. Es liegt im Ermessen des Gremiums, ob und in welcher Form ein Votum abgegeben wird. Des Weiteren ist auch in der Sitzung des Gemeinderates an der die Wahl der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher stattfindet nur eine Vorstellung der neu zu wählenden Kandidaten vorgesehen
Finanzielle Auswirkungen
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Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
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<Anlagen>
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