Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0330-00
GRDrs 721/2019
Stuttgart,
07/18/2019



Neubildung des Ältestenrats



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich25.07.2019



Beschlußantrag:

1. Die Zahl der Mitglieder des Gemeinderats im Ältestenrat wird auf 11 Mitglieder festgesetzt.

2. Als seine Mitglieder werden die in der Anlage 1 genannten Mitglieder und Stellvertreter bestellt.




Begründung:


Der Ältestenrat des Gemeinderats wird gemäß § 33a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 3a der Hauptsatzung in Verbindung mit § 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOG) gebildet. Er besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und einer vom Gemeinderat zu bestimmenden Zahl von Mitgliedern des Gemeinderats. Die Anzahl der Sitze wird entsprechend ihrer Stärke auf die Fraktionen verteilt.

Nach § 41 Absatz 2 Satz 2 GOG analog genügt es bei der Entscheidung über die Zusammensetzung, wenn der von allen Fraktionen getragene Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erzielt.

Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

nicht erforderlich

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Fritz Kuhn

Anlagen

1

Ältestenrat


(11 Mitglieder)

MitgliederStellvertreter/-innen
Bündnis 90/
DIE GRÜNEN
Nuber-Schöllhammer
Roth
Winter
Fischer
Lazaridis
Munk
Schiener
CDUKotz
Bulle-Schmid
Dr. Reiners
Mörseburg
Ripsam
Hill
Die FrAKTION LINKE SÖS
PIRATEN Tierschutzpartei
RockenbauchAdler
SPDKörnerConzelmann
Dr. Hackl
Kletzin
Meergans
Perc
Schanbacher

FDP
Dr. OechsnerYüksel
Freie WählerZeebvon Stein
Zaiß
Schrade

AfD
KöhlerEbel
Dr. Korneffel
PULSPuttenatWalter
Schumann
Köngeter



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