Beteiligte Stellen Referate AKR und WFB Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Technisches Referat Eigenbetrieb AWS Dirk Thürnau Gerhard Knobloch Bürgermeister stv. Geschäftsführer Anlagen Anlage 1 zur GRDrs 773/2020: Ausführliche Begründung Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 773/2020: Leistungsbezogene Gebührenbedarfsberechnung 2021 Anlage 2 zur GRDrs 773/2020: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren in Stuttgart (HGS) Ausführliche Begründung: 1. Gebührenvorkalkulation 2020 Die Gebühren ergeben sich auf Grundlage der Kalkulation 2021. Die Kalkulation 2021 wurde auf Basis der angefallenen Personal-, Sach- und weiterer Kosten in 2019, zuzüglich der erwarteten Kostensteigerungen in 2020 und 2021 erstellt. Durch den verstärkten Einsatz von Kehrmaschinen konnte der ursprünglich geplante Personalbedarf für die Reinigungszone I reduziert werden. Der räumliche Umfang der Reinigungszone I wird grundsätzlich beibehalten. Für die Reinigungszone I vermindert sich die Gebühr 1 (7-malige Reinigung pro Woche) von 54,20 € pro lfd. Meter in 2020 auf 43,80 € pro lfd. Meter in 2021. Die Gebühr 2 (3-malige Reinigung pro Woche (Leonhardsviertel: Fr., Sa., Mo.; Hospitalviertel: Fr., Sa., So.) vermindert sich ebenfalls von 23,20 € pro lfd. Meter in 2020 auf 18,70 € pro lfd. Meter in 2021. Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone II (Arnulf-Klett- und Rotebühl-Passage) bleibt mit 178,50 € pro lfd. Meter in 2021 unverändert. Die seit Jahren stetig zunehmende Verschmutzung ist in den Passagen der Reinigungszone II besonders ausgeprägt. Zudem können hier kaum Maschinen eingesetzt werden, es muss sehr viel in Handarbeit erledigt werden. Die für die Gebührenkalkulation ansatzfähigen Kosten betragen in der Reinigungszone II 130.868,38 € (2020: 130.916,69 €). Hier wurden Verluste aus Vorjahren in Höhe von 4.000,00 € in die Kalkulation eingerechnet. Die lfd. Frontmeter belaufen sich wie im Vorjahr auf 733,10 m. Die Leistungsdaten des Geschäftsbereichs „Straßenreinigung/Winterdienst“ werden soweit wie möglich direkt auf die Reinigungszonen I und II erfasst. Kosten, die sich nicht direkt zuordnen lassen, werden mittels Umlageschlüssel vom „Bezirk Mitte“ auf die Reinigungszonen umgelegt. Hierunter fallen z.Bsp. die Kosten des Abfallsammelfahrzeuges. Das Abfallsammelfahrzeug ist innerhalb einer Tour sowohl im Bezirk „Mitte“ als auch in der Reinigungszone I tätig. Die direkt zugeordneten Kosten für die Reinigungszone I (RZ I) betragen rd. 3.065 T€ und für die Reinigungszone II (RZ II) rd. 722 T€. Die Umlagekosten aus dem Bezirk betragen rd. 353 T€ für die RZ I und rd. 64 T€ für die RZ II. In die Gebühren der Vorkalkulation 2021 der Reinigungszone II sind Gebührenunterdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 4.000,00 € eingerechnet. Die für die Reinigungszonen I und II angefallen Kosten werden mittels des Geo-Informationssystem SIAS nach Anliegerflächen und nach städtischen Flächen aufgeteilt. Analog den ermittelten Flächenverhältnissen werden die Kosten zwischen Anliegern und Stadt verteilt. Dabei wird die Fläche für die Anlieger in den Fußgängerzonen und in der Reinigungszone II mit jeweils 3 m Breite veranschlagt, in der restlichen Reinigungszone I, je nach Breite des Gehwegs, bis maximal 5 m Breite. Das Flächenverhältnis, nach dem die Kosten der Reinigungszonen zwischen Anliegern und Stadthaushalt aufgeteilt werden, beträgt in der Reinigungszone I 40,90 % zu Lasten der Gebühren und 59,10 % zu Lasten des Stadthaushalts, in der Reinigungszone II 18,99% zu Lasten der Gebühren und 81,01 % zu Lasten des Stadthaushalts. Das Verhältnis wurde in 2020 neu ermittelt Die in der Kalkulation für 2021 angesetzten Personalkosten beinhalten die bis 2020 beschlossenen und für 2021 geplanten Tariferhöhungen. Bei den Sachkosten wurde eine Preissteigerung von jährlich 1% für die Kalkulation 2021 unterstellt. Die Gebührenbedarfsberechnung 2021 ist im Anhang 1 zur Anlage 1 dargestellt. Die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigungszonen I und II beruhen insbesondere darauf, dass in der Reinigungszone II vor allen Dingen überwiegend nachts und zusätzlich „nass“ gereinigt wird. Weiterhin können in diesen Bereichen keine größeren Kehrmaschinen eingesetzt werden Der städtische Anteil an den Gesamtkosten der beiden Reinigungszonen beträgt: RZ I RZ II Gesamtkosten (2021): 3.417.478,95 € 785.976,39 € Davon Gebührenerlöse: 1.186.274,78 € 130.858,35 € Davon städtischer Anteil: 2.231.204,17 € 655.118,04 € (städt. Anteil lt.Kalkulation 2020: 2.605.270,15 € 680.198,17 €) 2. Änderung der HGS Die Gehwegreinigungsgebühren für die Reinigungszonen I und II wurde neu kalkuliert. Die Hausgebührensatzung ist deshalb entsprechend zu ändern.