Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU
GRDrs
1024/2013
Stuttgart,
11/12/2013
Sanierung Vaihingen 2 -Kelterberg-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Vaihingen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.12.2013
10.12.2013
17.12.2013
19.12.2013
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am XX.XX.2013 folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Vaihingen 2 -Kelterberg- beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Vaihingen 2 -Kelterberg- vom 4. Februar 1999 wird aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 6. November 2013. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Vaihingen 2 -Kelterberg- soll aufgehoben werden. Für einen Teilbereich, westlich der Seerosenstraße, wurde mit Beschluss vom 9. Juni 2011 (GRDrs 220/2011) die Satzung bereits aufgehoben. Die Sanierungsziele wurden im Wesentlichen erreicht. Der Beschluss des Gemeinderats, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Vaihingen 2
-Kelterberg- aufgehoben wird, ergeht als Satzung. Sie ist ortsüblich bekannt zu machen und wird damit rechtsverbindlich.
Finanzielle Auswirkungen
Das Verfahren wurde 1999 in das Landessanierungsprogramm (LSP) mit 60 % Anteilsfinanzierung des Landes aufgenommen. Der Förderrahmen beträgt 2.945.102 € (100 %). Dies entspricht Fördermitteln in Höhe von 1.767.061 € (60 %), welche vollständig ausbezahlt wurden. Der Anteil des bereits aufgehobenen Teilbereichs am Förderrahmen beträgt 216.602 €, dies entspricht Fördermitteln in Höhe von 129.691 €.
Beteiligte Stellen
Keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
Keine
Erledigte Anträge/Anfragen
Keine
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Lageplan
Ausführliche Begründung
Am 4. Februar 1999 hat der Gemeinderat die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Vaihingen 2 -Kelterberg- beschlossen (GRDrs 594/1998).
Das Sanierungsverfahren Vaihingen 2 -Kelterberg- wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 18. Mai 1999 in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen.
Für einen Teilbereich, westlich der Seerosenstraße, wurde mit Beschluss vom 9. Juni 2011 (GRDrs 220/2011) die Satzung bereits aufgehoben.
Die in der Sanierungssatzung formulierten Sanierungsziele waren:
·
Aufwertung des Ortskerns als Wohnstandort durch:
Verbesserung des Wohnumfelds
Stilgerechte und zeitgemäße Instandsetzung bzw. Modernisierung der Gebäude
Modernisierung der „Alten Kelter“ als stadtbildprägendes Baudenkmal
·
Verbesserung der städtebaulichen Qualität durch:
Sachgerechte Nutzung historischer Bausubstanz
Behutsame Sanierung der Innenhöfe (Blockentkernung)
·
Aufwertung des Ortskerns in seiner Versorgungsfunktion durch
Stärkung des Standorts für Einzelhändler und Dienstleister
Dabei wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
·
Modernisierung und Umnutzung der „Alten Kelter“
·
Modernisierung der städtischen Gebäude Ernst-Kachel-Straße 2 und 2a sowie Pfarrhausstraße 9 und 11
·
Abbruch der Gebäude Pfarrhausstraße 27 und Katzenbachstraße 42
·
Herstellung des Kinderspielplatzes „Keltergarten“
·
Umgestaltung des Bereiches Ernst-Kachel-Straße/Pfarrhausstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich
·
Private Modernisierung Ernst-Kachel-Straße 1 und Teilmodernisierung Enge Straße 8
Die Sanierungsziele wurden im Wesentlichen erreicht. Die eingesetzten Fördermittel stellen sich gerundet wie folgt dar:
Weitere Vorbereitungskosten 24.330 €
Grunderwerb
576.060 €
Sonstige Ordnungsmaßnahmen
(Abbrüche, Straßenumgestaltung, Kinderspielplatz) 603.286 €
Baumaßnahmen städtisch und privat 1.501.476 €
Vergütungen 48.899 €
Summe Ausgaben 2.754.051 €
bisherige Einnahmen (Grundstückserlöse) 25.550 €
Das Sanierungsverfahren Vaihingen 2 -Kelterberg- wurde als vereinfachtes Verfahren nach § 142 (4) BauGB durchgeführt. Ein Ausgleichsbetrag wird daher von den Grundstückseigentümern nicht erhoben. Für die mit Fördermitteln gekauften Grundstücke, welche noch im Besitz der Stadt sind, muss ein Wertansatz erfolgen, welcher dann als Einnahme gegengerechnet wird. Sollte sich bei der Abrechnung ein Überschuss ergeben, wird dieser auf ein anderes Sanierungsverfahren entsprechend GRDrs 273/2013 umgeschichtet.
Der Beschluss der Gemeinde, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Vaihingen 2 -Kelterberg- aufgehoben wird, ergeht als Satzung. Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung entfällt für Rechtsvorgänge die Anwendung der §§ 144 BauGB (Genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge) und 145 BauGB (Genehmigungsverfahren).
Innerhalb von 6 Monaten nach der Aufhebung der Sanierungssatzung soll die Abrechnung gegenüber dem Regierungspräsidium erfolgen.
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Anlage 2 zu GRDrs 1024-2013.jpg