Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
243
4
VerhandlungDrucksache:
861/2016
GZ:
OB 9318
Sitzungstermin: 08.12.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:Herr Großmann (RPA)
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: 1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss
2015 (LHS)
2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts über
die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2015 (LHS)


Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 07.12.2016, öffentlich, Nr. 504

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 21.11.2016, GRDrs 861/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2015 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 110 Abs. 2 GemO).

3. Der Jahresabschluss 2015 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt (§ 95 b Abs. 1 GemO):


3.1 Jahresabschluss 2015 - Gesamtergebnisrechnung/-verwendung:

3.2 Vermögensrechnung (Schlussbilanz) zum 31.12.2015

Die Vermögensrechnung (Schlussbilanz) zum 31.12.2015 schließt mit einem
Bilanzvolumen in Höhe von 9.214.317.012,29 EUR ab - vgl. Anlage 1 Seite 8 f.:

Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
10.897.955,96
EUR
Sachvermögen
4.541.855.569,83
EUR
Finanzvermögen
4.202.665.893,20
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
458.897.593,30
EUR
Summe Aktivseite
9.214.317.012,29
EUR
Passiva
Basiskapital
5.995.781.641,13
EUR
Rücklagen
1.576.689.179,09
EUR
Sonderposten
995.651.568,56
EUR
Rückstellungen
339.471.291,83
EUR
Verbindlichkeiten
218.045.350,79
EUR
Passive Rechnungsabgrenzung
88.677.980,89
EUR
Summe Passivseite
9.214.317.012,29
EUR

Die wesentlichen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2015 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.6 Seite 36 ff. und Nr. 2.7 Seite 53 ff.) dargestellt.


3.3 Jahresabschluss 2015 - Gesamtfinanzrechnung:

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer Änderung des Finanzierungsmittel-
bestandes in Höhe von 98.366.471,23 EUR ab - vgl. Anlage 1 Seite 17:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
2.862.172.028,30
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-2.532.413.832,53
EUR
Zahlungsmittelüberschuss aus
laufender Verwaltungstätigkeit
329.758.195,77
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
80.135.226,73
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-319.396.366,79
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-239.261.140,06
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
90.497.055,71
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
für Investitionen
20.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
für Investitionen
-12.130.584,48
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
7.869.415,52
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
98.366.471,23
EUR
Nachrichtlich:
Ermächtigungsübertragungen 2015
627.536.992,41
EUR
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen
-61.476.828,35
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
147.476.795,35
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
36.889.642,88
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
184.366.438,23
EUR


4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2015)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2015 in die Ämterbudgets 2016 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
54.381.289,10 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.1 (Seite 124 ff.) zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2015 in die Ämterbudgets 2016 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 573.155.703,31 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.2 (Seite 127 ff.) zugelassen.


OB Kuhn erteilt dem Leiter des Rechnungsprüfungsamts, Herrn Großmann, zur Berichterstattung das Wort.

Herr Großmann führt aus (leicht gekürzter Wortlaut):

"Nach § 110 der Gemeindeordnung hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss vor der Feststellung durch den Gemeinderat zu prüfen und seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammenzufassen. Dieser Bericht liegt Ihnen vor.

Zunächst einige Worte zur Finanzsituation. Die Finanzsituation der Landeshauptstadt Stuttgart war im Haushaltsjahr 2015 wie in den Jahren zuvor auch wiederum sehr gut. So schloss die Gesamtergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von ca. 245 Mio. €, während in der Planung damals noch lediglich von einem Überschuss von ca. 25 Mio. € ausgegangen wurde. Das gute Ergebnis resultiert in erster Linie aus über den Planansätzen liegenden Gewerbesteuern und erhaltenen Zinsen, Zuwendungen und ähnlichen Erträgen, obwohl die Aufwendungen insgesamt, und hier besonders bei den Transferaufwendungen, ebenfalls über dem Planansatz liegen. Dies kam auch der Liquidität unserer Stadt zugute. Die Investitionen und die Tilgung von Krediten konnten vollständig mit erwirtschafteten Eigenmitteln finanziert werden. Im Rahmen des bestehenden Förderprogramms 'Investitionskredit Kommunen' von der Kreditanstalt für Wiederaufbau wurde ein zinsloses Darlehen für die teilweise Finanzierung von Flüchtlingsunterkünften in Höhe von ca. 20 Mio. € aufgenommen. Die Kreditschulden des Stadthaushalts erhöhten sich nur deshalb von 7,9 Mio. € auf rund 31,4 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Eigenbetriebe ergab sich eine Gesamtkreditverbindlichkeit der Stadt von ca. 486 Mio. € ohne die Trägerdarlehen. Im Jahr 2015 überstiegen die Nettoinvestitionen die Abschreibungen um ca. 104 Mio. €, sodass das städtische Vermögen insgesamt betrachtet an Substanz gewonnen hat. Die Haushaltsübertragungen in das Jahr 2016 erreichen mit einem Gesamtbetrag von insgesamt 627,6 Mio. € einen neuen Spitzenwert. Davon sind über 573 Mio. € investive Budgetreste, die vor allem auf das Schulverwaltungsamt, die Stadtkämmerei, das Jugendamt und das Amt für Liegenschaften und Wohnen entfallen. Die Beschlüsse zu Investitionen und ihre Realisierung klaffen somit immer weiter auseinander. Hier muss nach meiner Überzeugung stärker gegengesteuert werden.

Kurz zu dem Ihnen bekannten Haushaltsausblick. Bei planmäßigem Verlauf wird sich das ordentliche Ergebnis künftig erheblich verschlechtern. Ab dem Jahr 2017 sollen Fehlbeträge entstehen. Insbesondere die ordentlichen Aufwendungen, vor allem bei den sozialen Leistungen und Personalaufwendungen, nehmen deutlich zu. Die bisher niedrige Verschuldung des Stadthaushalts soll nach den Hochrechnungen der Stadtkämmerei bis Ende 2020 auf 328 Mio. € ansteigen.

Nun zu den drei wesentlichen Einzelbemerkungen unseres Schlussberichts. Erstens: Die nicht gemahnten offenen Forderungen des Jobcenters. Das Jobcenter versieht alle Forderungen mit Mahnsperren, da es sich gegebenenfalls mit Auszahlungen diese aufrechnen möchte. Wir stellten fest, auch bei vielen älteren offenen Forderungen, dass es weder mit Auszahlungen aufgerechnet noch die Mahnsperren gelöscht wurden, sodass eine Beitreibung der Forderungen systembedingt unterblieb. Das Jobcenter wurde aufgefordert, die Rückstände bei der Aufarbeitung von Mahnsperren und bei der Übergabe offener Forderungen an die Vollstreckung zeitnah aufzuarbeiten.

Zweitens: Fraktionsfinanzierung. Beim Teilhaushalt Gemeinderat prüften wir die Ausgaben für die Fraktionsfinanzierung. Die entsprechende Satzung sollte teilweise ergänzt werden. So können z. B. zusätzliche Regelungen zu Vergaben, zur Kassenführung und zu einer internen Kassenprüfung durch die jeweilige Fraktion selbst mehr Rechtssicherheit für die ehrenamtlich Tätigen sowie für die Fraktionsbeschäftigten schaffen. Getätigte Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit zweier Fraktionen, die nicht über das Fraktionsbudget hätten finanziert werden dürfen, werden von der Verwaltung zurückgefordert.

Drittens: International Unit des Klinikums Stuttgart. Wir berichteten bereits im letztjährigen Schlussbericht über von uns festgestellte gravierende Mängel bei der Durchführung und Abwicklung von Projekten der International Unit des Klinikums Stuttgart mit Libyen und Kuwait. Im Berichtsjahr führten wir die Prüfungen fort. Dabei stießen wir auf Mängel im Vertragsmanagement und beim Geschäftsmodell der International Unit sowie beim internen Kontrollsystem des Klinikums, die Pflichtverstöße erst überhaupt zuließen. Die Stadt hat zwischenzeitlich eine Anwaltskanzlei mit der Klärung der rechtlichen Fragestellungen beauftragt, deren vorläufiger Abschlussbericht Anfang des Jahres 2017 im Krankenhausausschuss vorgestellt werden soll.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren des Gemeinderates, unsere Prüfungsfeststellungen sind zwar für den Einzelfall bedeutend, wirken sich jedoch auf das Ergebnis nicht derart aus, als dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses insgesamt entgegenstehen würden. Auf der Grundlage der in Stichproben und Schwerpunkten von uns vorgenommenen Prüfungen kann ich dem Gemeinderat empfehlen, den Jahresabschluss 2015 der Landeshauptstadt Stuttgart nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung festzustellen. Ich danke allen, die zum Erstellen des Schlussberichts beigetragen haben, und Ihnen, Herr Oberbürgermeister, und den Damen und Herren des Gemeinderats für die Unterstützung, die das Rechnungsprüfungsamt auch in diesem Jahr wieder erfahren hat. Vielen Dank".


Nachdem auf eine Aussprache verzichtet wird, stellt OB Kuhn abschließend fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.
zum Seitenanfang