1. | Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2015 in der vorgelegten Form fest. | |
1.1 | Bilanzsumme | 91.729.654,99 EUR |
1.1.1 | Davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- Rechnungsabgrenzungsposten | 86.536.630,00 EUR
5.186.310,34 EUR
6.714,65 EUR
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1.1.2 | Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten | 24.219.224,49 EUR
34.414.448,84 EUR
3.936.647,09 EUR
29.159.334,57 EUR |
1.2 | Gewinn- und Verlustrechnung | |
1.2.1 | Der Jahresfehlbetrag beträgt | 657.157,67 EUR |
1.2.2 | Summe der Erträge | 47.105.724,07 EUR |
1.2.3 | Summe der Aufwendungen | 47.762.881,74 EUR |
1.3 | Der Jahresfehlbetrag in Höhe von
wird durch Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt. | 657.157,67 EUR |
2. | Die Zuschüsse des Rechtsträgers für Tilgungsleistungen in Höhe von
werden in die Kapitalrücklage eingestellt.
| 767.355,36 EUR |
3. | Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 entlastet.
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4. | Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wird das
Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG AG, Stuttgart,
beauftragt. |