Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration

Gz: AKR/SI 5001-01
GRDrs 965/2020
Stuttgart,
12/04/2020



Organisationsuntersuchung im Gesundheitsamt (Corona-Pandemie) - Zwischenbericht



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.12.2020
14.12.2020
16.12.2020
17.12.2020



Beschlußantrag:

1. Von der „Organisationsuntersuchung Gesundheitsamt“ wird Kenntnis genommen.

2. Der sofortigen Umsetzung der in der Vorlage genannten Maßnahmen wird zugestimmt.

3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 werden beim Gesundheitsamt insgesamt 4,9 Stellen geschaffen, davon:

4. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Umfang einer 1,0 Vollzeitkraft (VZK) eine/-n Softwareingenieur/-in HCL Domino für die Anpassung der Notes-Domino-Datenbank an die laufenden Anforderungen des Gesundheitsamtes beim Haupt- und Personalamt bis EG 12 TVöD ab sofort in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis außerhalb des Stellenplans bis 31.12.2021 zu beschäftigen.



Begründung:


Seit März 2020 beansprucht und bindet die Covid-19-Pandemie die personellen Ressourcen im Gesundheitsamt stark. Durch die Bekämpfung der Pandemie sind im Gesundheitsamt neue, zusätzliche Aufgaben entstanden, wie bspw. die Ermittlung und Erfassung von Infizierten sowie deren Kontaktpersonen. Als Folge des hohen Arbeitsanfalls kam es zu einer starken Überlastung der Mitarbeitenden im Gesundheitsamt. Die Pandemiebekämpfung ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die alle vorhandenen personellen Ressourcen stark bindet und beansprucht.

Zur kurz- und mittelfristigen organisatorischen Stärkung des Gesundheitsamtes wurde Ende April 2020 ein Sofortprojekt initiiert. Als erster Schritt wurden im Rahmen der GRDrs 429/2020 verschiedene Akutmaßnahmen auf den Weg gebracht. Es wurde ein stadtinterner Personalpool Pandemie im Sinne eines „atmenden Systems“ ins Leben gerufen, aus dem je nach Bedarf und Lage bereits zuvor feststehende Mitarbeitende zur Mitwirkung in der Pandemiebekämpfung beim Gesundheitsamt abgerufen werden können. Zudem erhielt das Gesundheitsamt die Möglichkeit zur Erweiterung des Personalbestandes mittels 20,5 VZK an Ermächtigungen (Ärzte, Hygienekontrolleure, medizinische Assistenzen etc.), um zunächst bis zum 31.12.2021 für Entlastung zu sorgen.

Um die Entscheidungen der GRDrs 429/2020 umzusetzen, organisatorische Vorbereitungen für die zweite Welle der Pandemie zu treffen, sowie das Gesundheitsamt dauerhaft strukturell zu optimieren, wurde das Gesundheitsamt vom Haupt- und Personalamt in Form einer sich dem Sofortprojekt anschließenden Organisationsuntersuchung (OU 53) begleitet. Wesentliche Ziele, die im Rahmen des Projektes umgesetzt werden sollten, waren:

· Begleitung des Gesundheitsamtes bei der Umsetzung der im Sofortprojekt „Unterstützung und dauerhafte Stärkung des Gesundheitsamtes in der Corona-Krise“ beschlossenen Maßnahmen: · Optimierung und Digitalisierung des Prozesses zur Identifikation und Nachverfolgung von Infizierten und Kontaktpersonen
· Optimierung der Aufbauorganisation aufgrund neuer Herausforderungen sowie neuer Stellen und Ermächtigungen (inkl. Prüfung der Leitungsspannen)
· Prüfung und Einführung einer Rufbereitschaft für Grundsatzfragen bei der Corona-Pandemie

Zudem wurde das Gesundheitsamt ständig bei kurzfristig und spontan auftretenden Problemstellungen begleitet und unterstützt (z. B. Änderung von Dienstvereinbarungen zur Ermöglichung von mobilem Arbeiten beim Personalpool Pandemie, Erstellung der GRDrs 1023/2020 zur Schaffung weiterer Ermächtigungen im November 2020 usw.).

Durch die Covid-19-Pandemie ist der Bereich Infektionsschutz stark in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt und wird auch in der Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Er ist für die Bewältigung künftiger Aufgaben entsprechend in der Aufbauorganisation des Gesundheitsamtes zu würdigen. Ein wesentlicher Fokus der Organisationsuntersuchung lag aus diesem Grund auf der Anpassung und Optimierung der Aufbauorganisation aufgrund neuer Herausforderungen sowie neuer Stellen und Ermächtigungen. Dabei wurden auch Bereiche außerhalb des Infektionsschutzes betrachtet, um eine ganzheitliche Entwicklung des Gesundheitsamtes zu gewährleisten. Die für die organisatorische Beurteilung notwendigen Informationen wurden mithilfe von Interviews mit Führungskräften und der Personalvertretung, Workshops mit Mitarbeitenden sowie anhand von zur Verfügung gestellten Unterlagen erhoben. Aus den erlangten Erkenntnissen zur Weiterentwicklung wurde eine optimierte Konzeption zur Aufbauorganisation beim Gesundheitsamt entwickelt.


Beschreibung der Ist-Aufbauorganisation

Das Gesundheitsamt ist seit 2014 in drei Abteilungen gegliedert. Abteilung 1 „Zentraler Service, Grundsatzangelegenheiten“ ist für Aufgaben in den Bereichen allgemeine Verwaltung, Finanzwirtschaft und Personal zuständig. Abteilung 2 „Gesundheitsschutz, Amtsärztlicher Dienst“ hat amtsärztliche Untersuchungen, Aufgaben im Infektions- und Gesundheitsschutz“ sowie die sozialarbeiterische Betreuung von Menschen mit Infektionskrankheiten zum Schwerpunkt. Die Abteilung 3 „Kinder-, Jugend- und Zahngesundheit, Gesundheitsförderung, Soziale Dienste“ ist für die im Titel beschriebenen Aufgabenfelder zuständig. Der Sozialdienst bezieht sich hier auf Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung.

Von der Covid-19-Pandemie ist vor allem die Abteilung 2 mit den beiden Sachgebieten 53-2.2 „Infektionsschutz“ sowie 53-2.3 „Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene stark betroffen. In diesen beiden Sachgebieten ist die fachliche Kompetenz zum Umgang mit Infektionskrankheiten verankert.

Eine grafische Darstellung der bisherigen Aufbauorganisation des Gesundheitsamtes findet sich in Anlage 1.

Das Gesundheitsamt verfügte im Haushaltsjahr 2018 über insgesamt 135,18 Stellen. Im Vorgriff zum Haushalt 2020/2021 wurden 2,5 Stellen geschaffen und im aktuellen Haushalt 2020/2021 hat das Gesundheitsamt weitere 20,99 Stellen erhalten (gesamt 158,67). Davon sind 11,54 Stellen der Abteilung 2 zugeordnet. Im Rahmen der oben genannten GRDrs 429/2020 kamen im Mai weitere 20,5 befristete Ermächtigungen, insbesondere im Bereich Infektionsschutz, hinzu. Insgesamt ist das Gesundheitsamt von 130,45 Stellen im Jahr 2014 auf mittlerweile 158,67 Stellen zzgl. 20,5 VZK Ermächtigungen angewachsen. Abteilung 2 hat sich von 46,56 Stellen im Jahr 2014 auf nunmehr 63,91 Stellen zzgl. 17,5 VZK Ermächtigungen vergrößert. Die Teilzeitquote beim Gesundheitsamt liegt bei durchschnittlich 65%.

Maßnahmen

Ø Optimierung der Aufbauorganisation aufgrund neuer Herausforderungen sowie neuer Stellen und Ermächtigungen inkl. Prüfung der Leitungsspannen

Aus der durchgeführten Organisationsuntersuchung sollen exemplarisch einige bedeutende Erkenntnisse dargestellt werden:

· Der Infektionsschutz wird zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen und sollte entsprechend in der Aufbauorganisation gewürdigt werden
· Organisatorische Defizite erschweren die Führung (z. B. hohe Leitungsspannen, inhomogene Aufgabenfelder, unklare Zuständigkeitsabgrenzungen)
· Das Sachgebiet „Infektionsschutz“ bearbeitet derzeit ein breites und inhomogenes Aufgabenfeld
· Die strategische Gesundheitsförderung und -planung muss zukünftig stärker hervorgehoben werden, da sie richtungsweisende Entscheidungen für das gesamte Amt vorbereitet und in Abstimmung mit 53-AL trifft
· Unklare Zuständigkeiten/Abgrenzung der Hygienekontrolleure/-innen, damit einhergehend auch Probleme bei der Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht


Die gewonnenen Erkenntnisse sind in die entwickelte Soll-Konzeption eingeflossen. Weiterhin wurden bei der Festlegung der neuen Organisationsstruktur des Gesundheitsamtes u. a. folgende Aspekte berücksichtigt:

· Klare Profilbildung und Aufgabenabgrenzung der Abteilungen, Sachgebiete und Teams
· Tragfähigkeit der Strukturen bei zukünftigen Aufgabenänderungen und –zuwächsen
· Ausgewogene Größe der einzelnen Organisationseinheiten des Amtes, sofern organisatorisch nachvollziehbar
· Sinnvolle und bewältigbare Leitungsspannen, jeweils unter Berücksichtigung von Aufgabenkomplexität, Informationsverarbeitungsgrad und zukünftiger Aufgabenentwicklung (einheitliche Einrichtung von Teams)


Im Rahmen der Optimierung der Aufbauorganisation des Gesundheitsamtes wurden im Wesentlichen die nachfolgenden Veränderungsbedarfe identifiziert und im Rahmen der Projektlenkungsgruppensitzung vom 20.10.2020 empfohlen. Eine grafische Übersicht über die Veränderungen findet sich in Anlage 2.


Einrichtung einer neuen Abteilung „Infektionsschutz und Umwelthygiene“ (siehe Anlage 2, Folie 2)
Die erhöhte Bedeutung insbesondere des Bereiches Infektionsschutz während der Corona-Pandemie wird auch nach deren Abklingen weiterbestehen und voraussichtlich weiter ansteigen. Dementsprechend ist dieser Bereich in der Aufbauorganisation hervorzuheben, was durch die Bildung einer eigenen Abteilung „Infektionsschutz und Umwelthygiene“ geschehen soll. Dafür sind folgende Stellen zu schaffen:

· 1,0 Stelle in Bes.Gr. A 15 als Abteilungsleitung
· 1,0 Stelle in EG 6 TVöD als Assistenz für die Abteilungsleitung

Damit einher geht die Umbenennung der bisherigen Abteilung „Gesundheitsschutz, Amtsärztlicher Dienst“ in „Gesundheitliche Versorgung, Amtsärztlicher Dienst“.


Organisatorische Trennung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure nach thematischem Schwerpunkt auf die Sachgebiete „Infektionsschutz“ und „Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene“ (siehe Anlage 2, Folie 2)
Innerhalb der bisherigen Abteilung 2 bestanden bereits die beiden Sachgebiete „Infektionsschutz“ und „Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene“. Diese sind nun aufgrund der Schwerpunktsetzung in die neue Abteilung „Infektionsschutz und Umwelthygiene“ zu integrieren.

Die vorhandenen Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure sind derzeit im Sachgebiet „Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene“ verortet. Diese Berufsgruppe übt zum einen Tätigkeiten im Bereich der Wasserhygiene (z. B. hygienische Überwachung von Frei- und Hallenbädern, Festen, Kindertagesstätten und Schulen) aus. Zum anderen werden dort bisher auch Aufgaben wahrgenommen, die von der thematischen Ausrichtung dem Gebiet des Infektionsschutzes zuzuordnen sind (z. B. infektionshygienische Überwachung von Alten- und Pflegeheimen, Camping-, Zeltlagerplätzen und Abenteuerspielplätzen, Belehrungen zur Ausübung von Tätigkeiten bspw. zum Herstellen von Lebensmitteln oder in Küchen von Gaststätten). Bisher war jedoch eine klare Zuständigkeitsabgrenzung bei dieser Gruppe nicht gegeben, sodass sie Aufgaben aus beiden Themenbereichen wahrnahm. Die Dienst- und Fachaufsicht lag jedoch aus organisatorischer Sicht allein beim Sachgebiet „Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene“. Zur Vermeidung der dadurch entstehenden Unklarheiten und Konflikte erfolgt fortan eine organisatorische Aufteilung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure nach thematischen Schwerpunkten und somit auf das jeweilige Sachgebiet. Das bedeutet, dass fortan

· 1,0 Stelle und 8,0 Ermächtigungen für Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure beim Sachgebiet „Infektionsschutz“ und
· 5,5 Stellen und 2,0 Ermächtigungen für Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure beim Sachgebiet „Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene“

angesiedelt sein werden. Dies führt dazu, dass Dienst- und Fachaufsicht bei der jeweils vorgesetzten Führungskraft liegt.


Umbenennung des Sachgebiets „Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene“ in „Trinkwasser- und Umwelthygiene“ (siehe Anlage 2, Folie 2)
Das Sachgebiet „Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene“ nimmt Aufgaben in den Bereichen Umwelthygiene, Wasserhygiene und Hygienebegehungen wahr. Schwerpunkt im Bereich der Umwelthygiene ist die Vermeidung, Beseitigung oder Verminderung von negativen Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die menschliche Gesundheit. Die Arbeitsbereiche beziehen sich bspw. auf Lärmbelästigung, Luftverunreinigungen (Feinstaub, Stickstoffoxide, Ozon etc.) und neue Technologien (5G-Technologie, Mobilfunk etc.). Der Bereich Wasserhygiene ist für die fachtechnische und hygienische Prüfung von Wasserversorgungsanlagen (z. B. Überwachung der Hausinstallation in öffentlichen Einrichtungen) und für die hygienische Überwachung von Gemeinschaftsreinrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Bäder etc.) zuständig.

Aufgrund der Schwerpunktsetzung im Sachgebiet „Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene“ wird das Sachgebiet umbenannt in „Trinkwasser- und Umwelthygiene“


Gründung von zwei Teams im Sachgebiet „Trinkwasser- und Umwelthygiene“ (siehe Anlage 2, Folie 3)
Beim Sachgebiet „Trinkwasser- und Umwelthygiene“ werden demnach fortan 19,43 Stellen und 2,0 Ermächtigungen (inkl. Sachgebietsleitung) angesiedelt sein. Bisher arbeiten in diesem Bereich 22 Mitarbeitende auf insgesamt 20,23 Stellen. Insbesondere im Hinblick auf die hohe Komplexität und Vielseitigkeit der wahrgenommenen Aufgaben ist diese Anzahl an Mitarbeitenden nicht ausschließlich von einer Führungskraft zu führen. Aus diesem Grund sollen die Mitarbeitenden auf zwei Teams aufgeteilt werden, die jeweils von einer Führungskraft begleitet werden. Für das neue Team „Trinkwasser“ ist folgende Stelle zu schaffen:

· 0,2 Stelle in EG 10 TVöD als Teamleitung

Das künftige Team „Umwelthygiene und Hygienekontrolle“ wird von der Sachgebietsleitung in Personalunion begleitet. So erfolgt auch weitgehend eine thematische Trennung zwischen den Teams.


Organisatorische Trennung von medizinischer Versorgung und dem medizin-theoretischem Infektionsschutz auf zwei Sachgebiete (davon ein neu gegründetes Sachgebiet „Tuberkulose-, HIV- und STI-Sprechstunde“) in zwei unterschiedlichen Abteilungen (siehe Anlage 2, Folie 4)
Das bisherige Sachgebiet „Infektionsschutz“ lässt sich in zwei große Aufgabenbereiche unterteilen:
Aufgrund der (durch die geschaffenen Stellen und Ermächtigungen) hohen Zahl von insgesamt 21,1 Stellen und 15,5 Ermächtigungen erfolgt eine patientenorientierte Trennung dieser Aufgaben auf zwei Sachgebiete. Während die „patientenfernen“ Aufgaben beim Sachgebiet „Infektionsschutz“ verbleiben, werden die „patientennahen“ Aufgaben zusammen mit den dazugehörigen 11,4 Stellen in ein neues Sachgebiet „Tuberkulose-, HIV- und STI-Sprechstunde“ in der Abteilung „Gesundheitliche Versorgung, Amtsärztlicher Dienst“ verschoben. Dies hat darüber hinaus weitere Vorteile: Die enge Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet „Sozialdienst für Menschen mit Infektionskrankheiten“ in derselben Abteilung bleibt gewahrt. Zudem werden in der Abteilung „Gesundheitliche Versorgung, Amtsärztlicher Dienst“ die „patientennahen“ Leistungen und Bereiche, die unmittelbar im Kontakt mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern bestehen, gebündelt. Die Einrichtung dieses neuen Sachgebietes erfordert die Schaffung von:

· 0,5 Stelle in Bes.Gr. A 15 als Sachgebietsleitung
· 1,0 Stelle in EG 6 TVöD als Terminkoordination/Assistenz


Gründung von drei Teams im Sachgebiet „Infektionsschutz“ (siehe Anlage 2, Folie 3)
Künftig umfasst das neue Sachgebiet „Infektionsschutz“ (unter Berücksichtigung der o. g. Aufteilung auf zwei Sachgebiete) 10,1 Stellen und 15,5 Ermächtigungen (inkl. Sachgebietsleitung). Bereits bisher waren mit Blick auf die Teilzeitquote bei 20,1 Stellen 25 Mitarbeitende in diesem Bereich tätig. Da das Sachgebiet ein äußerst breites und inhomogenes Aufgabenfeld bearbeitet und auch dort hohe Komplexität und häufige Änderungen gegeben sind, kann die Anzahl der Mitarbeitenden nicht ausschließlich durch die Sachgebietsleitung geführt werden. Auch hier ist eine Aufteilung in aufgabenbezogene Teams erforderlich. Das Sachgebiet „Infektionsschutz“ soll künftig in die drei Teams „Ermittlung, Beratung und Erfassung meldepflichtiger Erkrankungen“, „Infektionshygienische Überwachung“ und „MRE, Impfberatung, Todesbescheinigungen, Krebsregister, Pandemieplanung“ aufgeteilt werden. Ein Team wird von der Sachgebietsleitung in Personalunion geführt. Für die beiden anderen Teams ist die Schaffung von

· 2 x 0,2 Stelle in Bes.Gr. A 15 als Teamleitung

erforderlich.


Gründung von zwei Teams im Sachgebiet „Tuberkulose-, HIV- und STI-Sprechstunde“ (siehe Anlage 2, Folie 5)
Im neu zu gründenden Sachgebiet „Tuberkulose-, HIV- und STI-Sprechstunde“ in der Abteilung 2 sind künftig 13,1 Stellen angesiedelt. Bisher waren 18 Mitarbeitende in diesen Aufgabenbereichen tätig. Aus diesem Grund ist auch hier die Führung ausschließlich durch die Sachgebietsleitung nicht handhabbar. Dementsprechend werden die beiden Teams „Tuberkulose“ sowie „HIV/STI/ProstSch“ etabliert. Da ein Team von der Sachgebietsleitung in Personalunion geführt werden soll, ist die Schaffung von

· 0,2 Stelle in Bes.Gr. A 15 als Teamleitung des zweiten Teams

erforderlich.


Aufwertung des Sachgebiets „Strategische Gesundheitsförderung“ zu einer neuen Abteilung (siehe Anlage 2, Folie 6)
Das Sachgebiet „Strategische Gesundheitsförderung“ war bisher in der Abteilung 3 „Kinder-, Jugend- und Zahngesundheit, Gesundheitsförderung, Soziale Dienste“ angesiedelt und nimmt in Abstimmung mit der Leitung des Gesundheitsamtes strategische und richtungsweisende Aufgaben und Entscheidungen wahr. Zentrale Fragestellung dabei ist stets, wie die Gesundheit der Menschen in der Landeshauptstadt gefördert werden kann. In diesem Zusammenhang werden bspw. Projekte in den Bereichen Ernährungsberatung und Suchtprävention ins Leben gerufen sowie Gesundheitsanalysen durchführt. Dementsprechend ist eine enge Anbindung an die Amtsleitung erforderlich. Zudem sollte die strategische Bedeutung der Organisationseinheit auch in der Aufbauorganisation verankert werden. Dies geschieht durch die Aufwertung des bisherigen Sachgebiets zur neuen Abteilung „Gesundheitsförderung und Planung“. Diese Umstrukturierung führt zu keinen Stellenmehrbedarfen und keinen bewertungsbezogenen Änderungen, da sich der Aufgabenzuschnitt nicht ändert. Damit einher geht die Entfernung von „Gesundheitsförderung“ aus der Bezeichnung der ursprünglichen Abteilung 3 „Kinder-, Jugend- und Zahngesundheit, Gesundheitsförderung, Soziale Dienste“.


Gründung von drei Teams im Sachgebiet „Kinder- und Jugendgesundheit“ (siehe Anlage 2, Folie 7)
Ergänzend zu den Untersuchungen im Bereich des Infektionsschutzes wurden auch die Gegebenheiten in anderen Bereichen des Gesundheitsamtes betrachtet. Hier fällt insbesondere auf, dass das Sachgebiet „Kinder- und Jugendgesundheit“ in der Abteilung „Kinder-, Jugend- und Zahngesundheit, Soziale Dienste“ mit 33,56 Stellen besetzt ist, die alle unter der Führung der Sachgebietsleitung stehen. In diesem Sachgebiet werden Aufgaben wie bspw. Einschulungsuntersuchungen, die Beratung von Schulen, Kindertagesstätten und Eltern zu schulgesundheitlichen und Infektionsschutzfragen, Impfberatung, die Beratung von Menschen mit Behinderung und gutachterliche Tätigkeiten in den Bereichen Schulfehlzeiten oder Sportbefreiung wahrgenommen. Es finden Schulsprechstunden, Fahrerschulungen und gutachterliche Tätigkeiten in Amtshilfe statt. Die hohe Anzahl von aktuell 40 Mitarbeitenden ist auch im Hinblick auf Aufgabenart nicht ausschließlich durch die Sachgebietsleitung führbar. Aus diesem Grund ist hier die Etablierung von Teams erforderlich. Die Trennung erfolgt in die drei Teams „Ärztlicher Fachdienst für Kinder und Jugendliche mit chronischer Erkrankung oder Behinderung“, „Familien- und Kinderkrankenschwestern (FKKS)“ und „Außenstellen“. Da ein Team von der Sachgebietsleitung geführt werden soll, ist hier die Schaffung von

· 2 x 0,2 Stelle in Bes.Gr. A 15 als Teamleitung

erforderlich.


Gründung von drei Teams im Sachgebiet „Sozialdienst für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung“ (siehe Anlage 2, Folie 7)
Die Aufgaben im Sachgebiet „Sozialdienst für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung“ liegen unter anderem in der Beratung zu materiellen Hilfen, Existenzsicherung und spezifischen Nachteilsausgleichen, Fördermöglichkeiten und ambulanten und (teil-)stationären Maßnahmen sowie zum Teil in deren Vermittlung. Dazu gehören weiter Hilfen zur hauswirtschaftlichen, medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie zur Integration und zur behinderten- und bedarfsgerechten Wohnraumversorgung. Im Sachgebiet beträgt die Anzahl der vorhandenen Stellen 24,0, was derzeit 25 Mitarbeitenden entspricht. Die Führungsaufgaben für diese Personenzahl können von der Sachgebietsleitung allein nicht bewältigt werden. Dementsprechend werden auch hier die drei Teams „Erwachsene“, „Kinder“ und „ZIB“ etabliert. Ein Team wird von der Sachgebietsleitung selbst betreut. Für ein weiteres Team ist die Schaffung von

· 0,2 Stelle in EG S 15 TVöD als Teamleitung

erforderlich. Das Team „ZIB“ befasst sich mit den Aufgaben der „Zentralen Informations- und Beratungsstelle“. Diese wurde im Rahmen der Umsetzung des Konzepts „Kita für alle in Stuttgart“ über die GRDrs 84/2019 und 375/2019 gegründet. Zwei der geschaffenen Stellen wurden mit KW-Vermerk 01/2022 versehen, sodass der Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen ist. Aus diesem Grund ist derzeit nicht absehbar, inwieweit und in welchem Umfang Stellenanteile für Führungsaufgaben erforderlich werden und bleiben. Eine entsprechende Teamleitung wird vorerst nicht etabliert und ist im Rahmen der Bedarfsprüfung zu beleuchten.

All diese empfohlenen aufbauorganisatorischen Änderungen sollen sukzessive, corona-adäquat umgesetzt werden. Durch die Änderungen wird das Gesundheitsamt langfristig gestärkt und sowohl in der alltäglichen Arbeitsbewältigung als auch für künftige Pandemielagen arbeitsfähig aufgestellt.


Ø Ermächtigung über die Beschäftigung einer Vollzeitkraft als Softwareingenieur/-in HCL Domino für die Anpassung der Notes-Domino-Datenbank

Im Rahmen des Projektes wurde durch die Abteilung „Informations- und Kommunikationstechnik“ des Haupt- und Personalamtes eine Datenbank zur Nachverfolgung von Infizierten und deren Kontaktpersonen programmiert. Seither zeigte sich, dass diese Datenbank regelmäßig an die Anforderungen der aktuellen, durch die Corona-Pandemie sehr dynamischen Situation anzupassen ist. Dies wird voraussichtlich auch im weiteren Verlauf der Pandemie unverändert erforderlich. Dieser zusätzlichen Aufgabe kann die Abteilung „Informations- und Kommunikationstechnik“ nur unter Zurückstellung sonstiger anfallender Aufgaben in ihrem Bereich nachkommen. Da aber viele weitere Aufgaben dringlich und unaufschiebbar sind, ist die Aufstockung des Personalbestandes bei der Abteilung „Informations- und Kommunikationstechnik“ für die Weiterentwicklung der Datenbank beim Gesundheitsamt erforderlich. Aus diesem Grund ist die Einrichtung von Ermächtigungen im Umfang von

· 1,0 Vollzeitkraft bis EG 12 TVöD befristet bis 31.12.2021 für eine/n Softwareingenieur/-in HCL Domino für die Anpassung der Notes-Domino-Datenbank an die laufenden Anforderungen des Gesundheitsamtes beim Haupt- und Personalamt ab sofort in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis außerhalb des Stellenplans

erforderlich.


Projektabschluss

Die Verwaltung wird im 1. Quartal 2021 einen Abschlussbericht vorlegen.


Finanzielle Auswirkungen

Die zusätzlich zu finanzierenden Mehrkosten für Stellenschaffungen unter Beschlussantrag Nr. 3 belaufen sich auf 535.795 EUR im Jahr.
Für die Ermächtigung unter Beschlussantrag Nr. 5 entstehen im Jahr 2021 Personalkosten in Höhe von 86.500 EUR.

Die Mehrkosten werden aus der Deckungsreserve Personal finanziert.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer Dr. Alexandra Sußmann
Erster Bürgermeister Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ist-Aufbauorganisation Gesundheitsamt
Anlage 2: Soll-Aufbauorganisation Gesundheitsamt


<Anlagen>



zum Seitenanfang