Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
210
4
VerhandlungDrucksache:
455/2022
GZ:
WFB 9011-05
Sitzungstermin: 27.10.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper, BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2022 u. fortgeschriebener Finanzplanung bis 2026

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 12.10.2022, öffentlich, Nr. 355
Gemeinderat vom 13.10.2022, öffentlich, Nr. 198
jeweiliges Ergebnis: Vertagung
Verwaltungsausschuss vom 26.10.2022, öffentlich, Nr. 395
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 06.10.2022, GRDrs 455/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Nachtragshaushaltsplan und der fortgeschriebenen Finanzplanung bis 2026 wird gemäß Anlagen 1, 2, 3 und 4 zugestimmt.

2. Der Anbringung des neuen Deckungsvermerks III.2.20 im Haushaltsplan mit folgendem Text wird zugestimmt:

Weitere Beratungsunterlage ist der gemeinsame Antrag Nr. 339/2022 vom
25.10.2022 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion und der SPD-Gemeinderatsfraktion "Kommunale Hilfen in Folge der Energiepreisentwicklungen erarbeiten".



Lob und Dank an die Verwaltung insbesondere an die Stadtkämmerei für die viele Arbeit, die der Nachtragshaushalt gemacht habe und der von der Haushaltsabteilung hervorragend bearbeitet worden sei, schickt StRin Rühle (B90/GRÜNE) ihrem Sachbeitrag voraus. Da die großen Herausforderungen die Landeshauptstadt Stuttgart auch finanziell verfolgen, stehe der nächste Nachtrag schon 2023 an. Weil ein Ende der Mehrbelastung nicht abzusehen sei, halte ihre Fraktion es für richtig und wichtig, die Ämter und Eigenbetriebe finanziell und personell zu unterstützen. Gerade bei der Wohngeldreform müsse man sicherstellen, dass die Stadtverwaltung so aufgestellt ist, dass das Geld schnell dort ankommt, wo es benötigt wird. Steigende Energiepreise und steigende Lebensmittelkosten seien für die Stadt, aber auch für ihre Institutionen im Sozialbereich, in der Gesundheitsvorsorge, in der Kultur und im Sport eine große Belastung. Es sei daher wichtig, der Stadt zu helfen in ihrem Weg, Unterstützung anzubieten, wenn es Lücken gibt, die man beziffern kann, was die Rettungspakete von Bund und Land angeht. Man habe gerade hier eine große Verantwortung gegenüber den gemeinnützigen Trägern, gegenüber den Kultureinrichtungen und auch gegenüber den städtischen Dienstleistern. Daher habe man den Antrag gestellt, um ein Signal zu senden und um die Verwaltung zu unterstützen, Liquiditätseinbrüche, Insolvenzen und Leistungseinschränkungen zu vermeiden und bis zum nächsten Nachtragshaushalt zusätzliche Bedarfe der Träger öffentlicher Belange zu ermitteln und ergänzende Mittel im Nachtragshaushalt einstellen zu können, sollte es zu blinden Flecken kommen.

Gerade bei kleinen Nahversorgern, z. B. Bäckereibetrieben, erwarte man, dass Unterstützung zuerst von Bund/Land geleistet wird. Im nächsten zuständigen Ausschuss sei daher zu besprechen, welche Möglichkeiten die Kommune überhaupt hier hat, um zum einen die Nahversorgung sicherzustellen, zum anderen aber auch die kleinen Betriebe und Unternehmen zu entlasten, wenn es nötig sein sollte.

Dem Dank an die Fachverwaltung und an alle, die an diesem Nachtragshaushalt mitgearbeitet haben, schließt StR Kotz (CDU) sich an. Der Nachtragshaushalt sei notwendig geworden, um Hilfen, allen voran im Bereich der Flüchtlingsunterbringung und -versor-gung finanzieren zu können und weil man ganz bewusst und gewollt die beschlossene Investition von 100 Mio. EUR in den Klimaschutz machen wolle, die jetzt formal in Richtung SVV und in Richtung Stadtwerke Stuttgart auf den Weg gebracht werden. "Wenn man dies alles tun kann und dann im Nachtragshaushalt zwar immer noch mit einem schlechten, aber immerhin besseren Ergebnis hervorgeht, wie es bei der Haushaltsberatung erwartet wurde, dann ist die Situation nicht ganz schlimm", konstatiert der Stadtrat. Man freue sich sehr, keine Abstriche machen zu müssen an irgendwelchen Projekten oder Dinge zurückdrehen müsse, die man für wichtig für Stuttgart hielt, als dieser Haushalt beschlossen wurde. Vielmehr könne man das geschnürte Paket fortführen und zusätzlich Zukunftsaufgaben und humanitäre Hilfe leisten. Seine Fraktion sei deshalb sehr froh, diesen Nachtragshaushaltsplan heute beschließen zu können.

Was den gemeinsamen Antrag Nr. 339/2022 der Gemeinderatsfraktionen von Bündnis90/DIE GRÜNEN und der SPD betrifft, hätte die CDU-Fraktion sich gewünscht, dass die Unterstützung von kleinen Unternehmen und Betrieben sich auch im Antragsentwurf wiedergefunden hätte. Leider habe der Antrag eine gewisse Unwucht in Richtung Träger öffentlicher Belange, Sportvereine, Kulturschaffende, soziale Einrichtungen, wohingegen er sich in den Beschlussantragsziffern nicht um diejenigen kümmere, die die Steuereinnahmen schaffen, nämlich die örtliche Wirtschaft. Wenn es bei den blinden Flecken bleibe, die Bund und Land in der Fördersystematik bis jetzt haben, dann müsse die Stadt dort einspringen. Davon sei im Antrag aber nicht die Rede. Darum halte man den Antrag für nicht völlig falsch, aber auch nicht für so toll, dass er die Unterstützung der CDU-Gemeinderatsfraktion findet. Man werde sich bei der Abstimmung über diesen Antrag daher enthalten. Der GRDrs 455/2022 werde man selbstverständlich zustimmen.

StRin Meergans (SPD) dankt ihrem Vorredner für die Ankündigung, sich als CDU-Fraktion der Stimme zu enthalten. Sie betont, der Antrag sei ein Teil dessen, was der Rat an Hilfen in den Blick nehmen sollte. Dieser Teil sei so ausgewählt, "weil unsere Förderempfänger*innen natürlich zuerst unsere Partner*innen sind, nach denen wir erstmal schauen, damit sie die Angebote, weshalb wir sie fördern, auch selbstverständlich aufrechterhalten können." Klar sei auch, dass wenn insbesondere kleine Betriebe durch Hilfen von Bund und Land durchrutschen, man gerne bereit sei, Gespräche aufzunehmen und gemeinsam zu schauen, wo noch andere blinde Flecken auch in anderen Bereichen sind. Dafür müsse aber noch zugewartet werden. In dieser Situation auch die Privatperson nochmals in den Blick zu nehmen, sei ihrer Fraktion wichtig. Doch auch dafür heiße es abwarten, wie sich die Hilfen von Bund und Land, Wohngeld-reform, Gaspreisbremse etc. auswirken. Insbesondere mit den ohnehin schon hohen Lebenshaltungskosten in Stuttgart müssten die bedürftigen Menschen in dieser Stadt und die Schwellenhaushalte, die Familien und die Älteren nochmals in den Blick genommen werden hinsichtlich darauf, wo die Stadt im nächsten Jahr etwas tun kann. Hierfür werde man eigene Vorschläge erarbeiten und vorlegen in Richtung des Nachtragshaushalts 2023 als Bestärkung der Verwaltung in deren Zusage von gestern, wonach man sich die Situation genau anschaue - auch mit den betroffenen Trägern, Institutionen etc. im Gespräch ist - um dann hoffentlich einen ausgewogenen Vorschlag vorzulegen zum Nachtrag 2023.

Zum Nachtrag 2022 selbst schließt sich die Stadträtin den Ausführungen ihres Vorredners an. Auch sie dankt den Mitarbeiter*innen der Stadtkämmerei, allen voran der Haushaltsabteilung dafür, die herausfordernde Situation hervorragend zu meistern.

StRin Tiarks (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) richtet ihren herzlichen Dank an die Stadtkämmerei für die Arbeit, die sie mit dieser Vorlage hatte. Ihre Fraktionsgemeinschaft vertrete trotzdem die Meinung, dass mit diesem Nachtragshaushalt die Sorgen und Nöte, denen die Stuttgarter*innen ausgesetzt sind, nicht beantwortet werden. Vielmehr halte man einen kommunalen Sozialfond für absolut notwendig. Es sei davon auszugehen, dass die bis jetzt geplanten und beschlossenen Maßnahmen des Bundes die finanziellen Notwendigkeiten der Stuttgarter*innen nicht abdecken werden. Der Krieg in der Ukraine, der Klimawandel, eine steigende Inflation und die um 15 % gestiegenen Lebensmittelpreise führen dazu, dass die soziale Krise und die Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich immer größer werden. Gleichzeitig sei die Zahl der Millionär*innen in Deutschland sei 2021 um 100.000 gewachsen. Die 10 % der reichsten Deutschen besäßen etwa 60 % des gesamten Vermögens, gleichzeitig führe die hohe Inflation dazu, dass nur noch jeder Zweite Geld zur Seite legen kann für die großen Belastungen, die nächstes Jahr wahrscheinlich auf sie zukommen werden. Sie halte es für einen Skandal, dass es in diesem Nachtragshaushalt nicht jetzt schon zu einem entsprechenden Ausgleich kommt. In diesen schwierigen Zeiten sei die Kommune besonders gefordert, denn hier zeigten sich die Probleme der Menschen vor Ort am deutlichsten und hier müsse man die Folgen der Krisen so gut wie möglich abfedern. Geld sei aus ihrer Sicht genug da.

Mit Blick auf die Aussage im gestrigen Verwaltungsausschuss, wonach die Verwaltung die Anträge der FrAKTION für zu unbestimmt hält, verweist sie auf die auch für Nachtragshaushalte geltenden Regeln. "Dies bedeutet, wir wünschen uns von der Verwaltung, dass, wie in jedem anderen Haushalt auch, die finanziellen Auswirkungen unserer Anträge dargestellt werden. Und zwar im Nachtragshaushalt 2023. Da wünschen wir uns, dass der am besten gleich am Anfang des Jahres 2023 kommt mit Zahlen zu unseren Anträgen, damit sich auch die anderen Fraktionen letztendlich ein Bild dazu machen können, welche finanziellen Auswirkungen damit verbunden sind." Was den Antrag Nr. 339/2022 angeht, so sei dieser noch viel schwammiger formuliert. Dennoch werde man diesem Antrag heute zustimmen. Den Nachtragshaushalt 2022 werde man - obwohl er sehr gute Dinge enthalte - heute ablehnen, da er nicht die Sorgen und Nöte der Stuttgarter*innen im Ganzen beantworte.

StR Dr. Oechsner (FDP) bestätigt die vage Formulierung des Antrags Nr. 339/2022. Nach seiner Auffassung könnte man sich über 80 % der Inhalte der Anträge der FrAKTION unterhalten, wenn es die richtige Zeit und der richtige Ort wäre und es die richtige Möglichkeit gäbe, dies vernünftig zu machen. Er begrüßt daher, diese Anträge im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt 2023 aufzurufen, weil so etwas Komplexes Vorlauf brauche. Er weist außerdem darauf hin, dass es darüber hinaus auch einen ordentlichen Haushalt gebe mit dem Vorteil, "dass dort sehr viele vernünftige und stabile Zahlen zur Verfügung stehen, aus denen man dann etwas machen kann".

Lese man den Antrag Nr. 339/2022, so empfinde man diesen als komplett richtig. Bewerte man ihn anschließend, so könne man dies auf die eine oder die andere Weise tun. Ihm fehlen - ähnlich wie StR Kotz und Teilen seiner eigenen Fraktion - Aussagen zur Stadtgesellschaft, zum privaten Sektor etc. Nehme man dann die Bewertung vor, so bleibe nur die Enthaltung, denn obwohl Vieles richtig sei, fehle dieser Teil. Die andere Weise sei, zu sagen, dies ist ein schöner Ansatz, den ich so mittragen kann, und dem Antrag zuzustimmen in dem Wissen, dass sich mindestens die Hälfte der Gesellschaft nicht darin wiederfindet. Dies halte er für schwierig, auch wenn die Formulierungen schwammig sind und kein Versprechen darstellen. Seine Fraktion werde sich bei der Abstimmung daher entweder enthalten oder dem Antrag zustimmen.

Was die GRDrs 455/2022 angeht, schließt sich der Stadtrat den Bewertungen von StR Kotz und StRin Meergans an. Weil man die Krisen, die auch dazu beigetragen haben, dass dieser Nachtragshaushalt nötig geworden ist, nicht in der Hand habe, finde er es vernünftig, nicht noch Dinge reinzupacken, die in der Zukunft liegen. Man werde der Vorlage in diesem Sinne zustimmen.

Abschließend dankt auch er der Stadtkämmerei und BM Fuhrmann und dessen Referatsmitarbeiter*innen. Er sieht die Finanzen der Landeshauptstadt Stuttgart bei ihnen in guten Händen.

StRin Schumann (PULS) wiederholt den Dank vor allem an die Kämmerei. Ihre Fraktionsgemeinschaft habe sich angesichts des immer knapper werdenden Geldes und der steig zunehmenden Ansprüche und Probleme gut überlegt, wie man in Richtung Nachtragshaushalt vorgehen will. Bereits zum letzten Doppelhaushalt habe man vorgeschlagen, diverse Projekte nochmals zu überdenken und zu streichen. Dafür habe sich das Haushaltsbündnis nicht erwärmen können und lieber an sehr großen Projekten mit sehr großen Summen festgehalten. Man sei sich bewusst, dass die Thematik sich bis heute für die anderen Fraktionen in der Hinsicht nicht verändert habe. Deswegen bedanke sich PULS für die Vorarbeit der Verwaltung und begrüße die Vorschläge, die sie gemacht hat im Nachtragshaushalt in Vorbereitung auf die Umsetzung von beispielsweise Bundesgesetzen. Man habe sich entschieden, selbst keine weiteren Anträge für den Nachtragshaushalt zu stellen, unterstütze aber gerne den Antrag Nr. 339/2022.

StRin von Stein (FW) erklärt, ihre Fraktion werde dem Nachtragshaushalt zustimmen, weil man ihn für sachgerecht halte. Auch wolle man deutlich machen, dass das Ergebnis besser ist als ursprünglich angedacht. Nichtsdestotrotz gebe es ein Defizit, mit dem man umgehen müsse und das auch künftige Haushalte belasten werde. Man sei daher eher auf der vorsichtigen Seite, was das Thema Ausgaben angeht, und erachte den Antrag von SPD und GRÜNEN eher als Sammlung von Informationen, was für die Stadt überhaupt möglich sein könnte an Hilfen und was nicht. Allerdings sehe man auch, dass von Teilen des Rats so getan werde, als könne man beim Status quo bleiben. Außerdem fehlen auch ihrer Fraktion Aspekte, sodass man den Antrag als Aufforderung zu mehr Information zur Kenntnis nehme. Sie stellt in Frage, ob eine Abstimmung darüber sinnvoll ist, weil konkrete Maßnahmen und entsprechende Zahlen fehlen. Auch sehe sie, dass auf die Stadt im nächsten Jahr erneut enorme Herausforderungen zukommen werden, sei es das Thema Flüchtlingskrise, seien es weitere Verteuerungen bei Bauvorhaben, die beschlossen und die zwingend notwendig sind. Hinzu kommen Aspekte wie Inflation, Preissteigerungen, Materialknappheit/Lieferschwierigkeiten. Die Freien Wähler mahnen daher zur Vorsicht. Dem Nachtragshaushalt werde man zustimmen.

Als eine Zeitenwende bezeichnet StR Ebel (AfD) den vorgelegten Nachtragshaushalt. Die Finanzen der Stadt seien von zwei Seiten unter Druck: Die Einnahmen stünden unter zumindest in Zukunft der Rezession oder rezessiven Tendenzen, die Steuereinnahmen mindern werden, und auch die Ausgaben werden Druck auf die Finanzen der Stadt ausüben. Seine Fraktion werde dem Nachtragshaushalt, der sicher nötig sei, zustimmen.

BM Fuhrmann dankt zunächst ganz herzlich für die lobenden Worte. Bereits in der Vorlage kündige die Finanzverwaltung an, im ersten Quartal 2023 den Nachtrag für das nächste Jahr vorzulegen. Im Verwaltungsausschuss sei dargestellt worden, dass in der Finanzplanung eine deutlich tiefere Planung vorgelegt werden wird, als dies in diesem Nachtragshaushalt der Fall ist. Dort habe er auch die Anträge der FrAKTION kommentiert. Diese seien nicht nur unbestimmt, sondern berühren das Haushaltsjahr 2022 teilweise gar nicht, sondern eher das Haushaltsjahr 2023. Auf seine Nachfrage an StRin Tiarks stellt diese klar, die FrAKTION ziehe ihre Anträge nicht zurück, sondern wünsche, dass die Anträge von der Verwaltung finanziell beziffert werden und mit in den Nachtragshaushalt 2023 hineinkommen.

Damit seien sie für die GRDrs 455/2022 erledigt, stellt BM Fuhrmann fest. Gleiches gelte für den Antrag Nr. 325/2022 der AfD-Gemeinderatsfraktion, der gestern zurückgezogen worden sei. Den Antrag Nr. 339/2022 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Gemeinderatsfraktion interpretiere die Verwaltung als Zielbeschluss und nehme ihn gerne auf. In Teilen habe man diesen Zielbeschluss bereits aufgenommen, z. B. die Gespräche innerhalb der Verwaltung mit den Referaten SI und JB, was das Thema Träger anbelangt. Viele der im Antrag enthaltenen Punkte seien bereits in Bearbeitung "und werden sicherlich zum Nachtragshaushalt 2023 dann auch so umgesetzt werden. Die Punkte, die noch nicht drin sind, wird die Verwaltung dann noch mit in diesen nächsten Nachtragshaushalt mit aufnehmen".


Anschließend ruft er zur Abstimmung auf über den gemeinsamen Antrag Nr. 339/2022 der Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Gemeinderats-fraktion. Er stellt fest:
Abschließend stellt OB Dr. Nopper die GRDrs 455/2022 zur Abstimmung und hält fest:

zum Seitenanfang