Behörde und sonstige Träger
öffentlicher Belange | Stellungnahme: | Ergebnis: |
Amt für Umweltschutz
(Schreiben vom 09.03.2011)
Naturschutz und Landschaftspflege
Es wird gebeten, die folgenden Anregungen aufzunehmen:
- Die Bepflanzung soll unter weit-
gehender Verwendung gebiets-
heimischer Arten erfolgen.
- Festsetzung gebietsheimischer
Gehölze für Neupflanzungen und
Aufnahme der beigefügten Arten-
liste in den Bebauungsplan.
- Textteil unter Dachbegrünung bitte
wie folgt ändern: „ …und mit ge-
bietsheimischen Wildkräutern zu
bepflanzen…“.
- Nistquartiere: Pro 10 m laufende
Meter Fassade ist ein Nistquartier
vorzusehen. Es soll ein erfahrenes
Fachbüro eingeschaltet werden.
- Außenbeleuchtung: Es wird ein
Textbaustein für energiesparende,
insektenverträgliche und streulicht-
arme Außenbeleuchtung vorge-
schlagen. | Wurde in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen.
Wurde in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen.
Wurde im Textteil geändert.
Wurde in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen.
Wurde in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen. | berücksichtigt |
Grundwasserschutz
Keine Bedenken.
Hinweis auf die Lage in der Außenzone des Heilquellenschutzgebietes.
Nach den dem Amt bekannten Daten ist das Grundwasser ab etwa 273 m ü. NN zu erwarten. | Auf die Lage in der Außenzone des Heilquellenschutzgebietes wird in den Hinweisen zum Bebauungsplan verwiesen. | berücksichtigt |
Bodenschutz
Keine Bedenken. Auf Grundlage der Methode des Bodenschutzkonzeptes (BOKS) ergibt sich keine Änderung in der Bilanz. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Energie
Bei Abschluss eines städtebaulichen Vertrags sind Maßnahmen zur Bedarfsminderung zu übernehmen. | Der Abschluss von städtebaulichen Verträgen ist nicht vorgesehen. | berücksichtigt |
Immissionsschutz
Keine Bedenken oder Hinweise. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Deutsche Telekom
(Schreiben vom 10.02.2011)
Im Planbereich befinden sich bereits Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG.
Es wird gebeten, über Beginn und Ablauf evtl. Baumaßnahmen so früh wie möglich zu informieren. | Wird zur Kenntnis genommen.
Über den Beginn der Baumaßnahmen kann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nichts ausgesagt werden. | berücksichtigt |
EnBW
(Schreiben vom 01.03.2011)
Die Versorgung mit Wasser und
Energie ist gesichert. Die erforderliche Löschwassermenge ist sichergestellt. Die Anlagen der EnBW sind in einem beiliegenden Plan dargestellt.
Eine weitere Beteiligung nach
§ 4 (2) BauGB ist nicht notwendig. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Gesundheitsamt
(Schreiben vom 11.03.2011)
Keine Einwände | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Handwerkskammer
Keine Stellungnahme abgegeben | entfällt | berücksichtigt |
Industrie- und Handelskammer
(Schreiben vom 03.03.2011)
Keine Bedenken oder Einwände |
Wird zur Kenntnis genommen |
berücksichtigt |
Landesnaturschutzverband
Keine Stellungnahme abgegeben | entfällt | berücksichtigt |
Naturschutzbeauftragter Stuttgart
Keine Stellungnahme abgegeben | entfällt | berücksichtigt |
Regierungspräsidium Freiburg
Landesamt für Geologie, Rohstoffe, Bergbau
(Schreiben vom 28.02.2011)
Geotechnik
Im Planbereich bilden neben kleinräumigen Auffüllungen junge Tal-ablagerungen und Hangschutt größerer Mächtigkeit den oberflächennahen Baugrund. Die Schichten können lokal setzungsempfindlich und von geringer Standfestigkeit beziehungsweise Tragfähigkeit sein.
Zum Grundwasserflurabstand im Plangebiet liegen keine konkreten Daten vor. Bei geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planung wird ingenieurgeologische Beratung durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.
Grundwasser
Das Plangebiet liegt außerhalb von bestehenden und geplanten Wasserschutzgebieten, aber innerhalb der Außenzone des Heilquellenschutzgebiets für die staatlich anerkannten Heilquellen in Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Berg. Aus hydrogeologischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.
Bodenkunde, Mineralische Roh-stoffe, Bergbau, Geotopschutz
Keine Einwände | Der Hinweis wird in den Begründungstext übernommen.
In den Hinweisen des Bebauungsplans wird auf die Lage im Heilquellenschutzgebiet hingewiesen.
Wird zur Kenntnis genommen | berücksichtigt |
Regierungspräsidium Stuttgart
Raumordnung, Denkmalpflege
(Schreiben vom 03.03.2011)
Denkmalpflege:
Im Plangebiet befinden sich keine Kulturdenkmale, jedoch die mit Schreiben vom 07.11.2000 zu den vorbereitenden Untersuchungen im Sanierungsgebiet Burgstallstraße mitgeteilten erhaltenswerten Gebäude Buchenstraße 8, Böcklerstraße 28 und 32 sowie Böblinger Straße 159, 161, 163. Auch auf die Situation des alten Ortskerns von Heslach und seine Überformung im Rahmen der Stadterweiterung des 19. Jhs. wurde damals aufmerksam gemacht. Wir bitten diese Informationen zu berücksichtigen.
Raumordnung:
Keine Bedenken
| Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist es, die historische Struktur Heslachs zu erhalten und eine weitere
Überformung zu verhindern. Die durch den Bebauungsplan angestrebte städtebauliche Ordnung berücksichtigt damit die Hinweise der Denkmalpflege. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass durch den Bebauungsplan nicht der Erhalt einzelner Gebäude, sondern lediglich der Erhalt der Baustruktur gesichert werden kann. | berücksichtigt |
Stuttgarter Straßenbahnen
Keine Stellungnahme abgegeben | entfällt | berücksichtigt |
Verband Region Stuttgart
(Schreiben vom 16.02.2011)
Es stehen keine regionalplanerischen Ziele entgegen. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
VVS
(Schreiben vom 03.03.2011)
Keine Einwände. Eine weitere Beteiligung ist nicht notwendig. | Auf eine weitere Beteiligung wird verzichtet. | berücksichtigt |
Verschönerungsverein Stuttgart
(Schreiben vom 25.02.2011)
Die Zielsetzung des Bebauungsplans wird begrüßt. Beabsichtigte oder eingeleitete Planungen oder Maßnahmen, die für die städtebauliche Entwicklung des Gebiets bedeutsam sein könnten, liegen nicht vor.
Sofern keine wesentliche Änderung der Planung erfolgt, ist eine weitere Beteiligung entbehrlich. | Wird zur Kenntnis genommen.
Auf eine weitere Beteiligung wird verzichtet. | berücksichtigt |
Bodenseewasserversorgung (BWV)
(Schreiben vom 12.01.2010/15.02.2011)
Im Geltungsbereich befinden sich weder vorhandene noch geplante Anlagen der BWV.
Eine weitere Beteiligung ist nicht erforderlich. | Wird zur Kenntnis genommen.
Die BWV wird im weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt. | berücksichtigt |
Zweckverband
Landeswasserversorgung
(Schreiben vom 16.02.2011)
Im Geltungsbereich sind keine Betriebsanlagen der Landeswasserversorgung. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Behörde und sonstige Träger
öffentlicher Belange | Stellungnahme: | Ergebnis: |
Gesundheitsamt
(Schreiben vom 08.05.2012)
Keine Einwände | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Regierungspräsidium Freiburg
Landesamt für Geologie,
Rohstoffe, Bergbau
(Schreiben vom 23.04.2012)
Anlässlich der Offenlage des o. g. Planungsvorhabens verweisen wir auf unsere frühere Stellungnahme (vom 28.02.2011) zur Planung.
Die dortigen Ausführungen gelten weiterhin. | Die Anregungen vom 28.02.2011 wurden berücksichtigt. | berücksichtigt |
Regierungspräsidium Stuttgart
Raumordnung, Denkmalpflege
(Schreiben vom 04.05.2012)
Keine Bedenken und Anregungen | Wird zur Kenntnis genommen | berücksichtigt |
Verband Region Stuttgart
(Schreiben vom 18.04.2012)
Es stehen keine regionalplanerischen Ziele entgegen. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |