Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1258/2015
Stuttgart,
01/15/2016



Sanierung Feuerbach 3 -Stuttgarter Straße-
- Abrechnung der Sanierungsmaßnahme




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
16.02.2016
17.02.2016
18.02.2016



Beschlußantrag:

Von der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Feuerbach 3 -Stuttgarter Straße- wird zustimmend Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Bescheid vom 18. August 2015 die zweckentsprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Feuerbach 3 -Stuttgarter Straße- bestätigt und die Mittel in Höhe von 1.895.917 € (60 %) zum Zuschuss erklärt.

Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine





Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Lageplan




Ausführliche Begründung


Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Feuerbach 3 -Stuttgarter Straße- wurde am 29. Juni 2000 beschlossen und trat am 27. Juli 2000 in Kraft. Die Satzung über die Änderung (Verfahrenswahl) des Sanierungsgebiets wurde am 20. Juni 2002 beschlossen und trat am 11. Juli 2002 in Kraft. Das Sanierungsverfahren Feuerbach 3 -Stuttgarter Straße- wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 17. Mai 2000 zur Förderung in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (LSP) aufgenommen. Der Förderrahmen betrug zunächst 5.624.211 €. Durch Kürzungen betrug der Förderrahmen zuletzt 3.383.153 € (100 %), dies entspricht Fördermitteln in Höhe von 2.029.892 € (60 %). Die Aufhebung der Satzung des Sanierungsgebiets wurde vom Gemeinderat am 10. April 2014 beschlossen (GRDrs 90/2014) und trat am 10. Mai 2014 in Kraft.

Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 18. August 2015 wurde nunmehr die zweckentsprechende Verwendung der ausgezahlten Sanierungsfördermittel aus dem Landessanierungsprogramm bestätigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid
3.169.345 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Weitere Vorbereitung
16.666 €
Grunderwerb
5.462 €
Sonstige Ordnungsmaßnahmen
1.278.470 €
Baumaßnahmen
1.838.295 €
Vergütung
30.452 €

Dem gegenüber stehen gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen von insgesamt 3.169.345 € (100 %). Diese setzen sich zusammen aus:

Sanierungsfördermittel (60 %)
1.895.917 €
Komplementärmittel der Stadt (40 %)
1.263.945 €
Wertansatz für Grundstück
9.483 €

Die ausbezahlten Fördermittel des Landes in Höhe von 1.895.917 € wurden gemäß Abschnitt D Nr. 22.3 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) vom 23. September 2013 zum Zuschuss erklärt.

Die nicht verwendeten Fördermittel in Höhe von 133.975 € (60 %) wurden auf das Sanierungsverfahren Feuerbach 7 -Wiener Platz- umgeschichtet.


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Anlage 2 zu GRDrs 1258-2015.pngAnlage 2 zu GRDrs 1258-2015.png