Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 488/2022
Stuttgart,
09/20/2022



Änderung der Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart
über den Heizungsaustausch von Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen
in Wohn- und Nichtwohngebäuden




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und Umwelt
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
30.09.2022
13.10.2022



Beschlußantrag:

1. Die Änderung der Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart über den Heizungsaustausch von Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden wird gemäß Anlage 1 erlassen.
Die vollständigen Förderrichtlinien mit diesen Änderungen sind in Anlage 2 dargestellt.

2. Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 2,25 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2022 für die Fortführung des Heizungsaustauschprogramms für Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen wird entsprechend den Ausführungen im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus der vom Gemeinderat gebildeten davon-Position „Klimaschutzfonds“.


Begründung:


Aufgrund der derzeitigen geopolitischen Lage und zur Stärkung von regenerativen Energien wird die Umstellung auf Gas zukünftig nicht mehr gefördert.

Bislang wurde die Umstellung auf Gas als Brückentechnologie geringfügig gefördert. Der Anreiz, auf eine klimaneutrale Heizung umzustellen, wurde bislang schon deutlich höher bezuschusst.

Die zukünftige Bezuschussung eines fossilen Gasanschlusses ist nicht mehr gewünscht und nicht zukunftsträchtig.

Aus diesem Grund werden in den Richtlinien folgende Änderungen vorgenommen:

Ziffer 2.1: Die Worte „oder Gas“ werden ersatzlos gestrichen.
Ziffer 4.1, zweite Tabelle: Die Zeile zur Förderung des Gasanschlusses mit 1.000 Euro entfällt ersatzlos.
Ziffer 5, Satz 2: Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: Lediglich der Nah-/Fernwärmeanschluss darf bereits vor Antragstellung beauftragt werden, jedoch nicht gelegt sein.

Alle übrigen Fördertatbestände bleiben in Art und Höhe bestehen.

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 226 Anträge bewilligt. Davon betrafen rund 79 % die Umstellung einer alten Ölheizung auf einen Gasanschluss.


Finanzielle Auswirkungen

In den Beratungen zum DHH 2022/2023 wurde bezüglich der Fortführung des Heizungsaustauschprogramms für Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen auf die Fortschreibung des Aktionsprogramms Klimaschutz verwiesen.

Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2022 mit der GRDrs 397/2022 die „Klimaneutralität 2035“ beschlossen. Im Rahmen dieser Vorlage wird u.a. auf die Umsetzung der Zielbeschlüsse im Haushaltsjahr 2022 mit der Fortführung des Heizungsaustauschprogramms für Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen eingegangen.

Für die Fortführung des Heizungsaustauschprogramms für Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen stehen Mittel in Höhe 250.000 EUR im Teilergebnishaushalt 2022 THH 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6105220 – Wohnraumförderung und Wohnraumversorgung, KGr. 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke zur Verfügung. Zusätzlich ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2,25 Mio. EUR erforderlich. Für die Finanzierung ist eine Entnahme aus der vom Gemeinderat gebildeten davon-Position „Klimaschutzfonds“ vorgesehen.

Für das Haushaltsjahr 2023 stehen im Teilergebnishaushalt THH 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen keine Mittel zur Verfügung. Über die Fortführung des Heizungsaustauschprogramms für Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen im Jahr 2023 und die Finanzierung der dafür benötigten Haushaltsmittel ist eine erneute Beschlussfassung herbeizuführen


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

188/2022 gemeinsamer Antrag Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei , SPD-Gemeinderatsfraktion "Städtische Programme klimafit machen: Heizungsaus-tauschprogramm, Energiesparprogramm und Wärmpumpenprogramm überarbeiten. Umweltenenergie muss sich lohnen!

73/2022 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei "Zuschüsse für Balkon-kraftwerke! Keine Fördergelder für Gasheizungen mehr!"


Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1 Änderung der Förderrichtlinien
2 Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für den Heizungsaustausch von
Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden


<Anlagen>



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