Beteiligte Stellen WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet. Folgender Hinweis wurde seitens AKR angeführt: Die in Beschlussziffer 3 vorgesehene, unbefristete Einstellung von 1,9 Vollzeitkräften (VZK) erfolgt im Vorgriff auf die Bereitstellung der entsprechenden personellen Kapazitäten (Stellen) im Wirtschaftplanverfahren 2018/2019 (Beschlussziffer 2). Sollte sich im weiteren Prüfungsverfahren herausstellen, dasss die volle Kapazität von 1,9 VZK doch nur befristet in der Konzeptions- und Einführungsphase benötigt wird, gehe ich davon aus, dass das Tiefbauamt/der Eigenbetrieb SES dies im Rahmen seiner personellen Planungen und Maßnahmen rechtzeitig berücksichtigt und kompensieren kann. Dirk Thürnau Wolfgang Schanz Bürgermeister Erster Betriebsleiter Anlagen zum Seitenanfang