2019 574.600 EUR 2020 867.000 EUR 2021 328.400 EUR Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung. Der in 2020 durch Verzögerungen beim Mittelabfluss entstehende Mehrbedarf gegenüber der Finanzplanung wird im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/21 berücksichtigt. Für die in 2020 benötigten 867.000 EUR wird die bei Projekt 7.362904 verfügbare Verpflichtungsermächtigung von 344.148 EUR in Anspruch genommen. Im Übrigen wird die im Teilfinanzhaushalt 200 - Stadtkämmerei - bei Projekt 7.202100 - Infrastrukturpauschale veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 522.852 EUR in Anspruch genommen und im Rahmen der Deckungsfähigkeit umgesetzt. Für die im Jahr 2021 benötigten Mittel von 328.400 EUR stehen bei Projekt 7.362904 die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung. Begründung: Mit der GRDrs 75/2016 - Wärmeversorgung Neckarpark - wurde die Grundlage für die gemeinsame Planung der Energiezentrale und des erweiterten Raumprogramms durch das Quartiersparkhaus gebildet. Der vorgezogene Baubeschluss erfolgte mit GRDrs 488/2018. Die Ausschreibung der notwendigen Komponenten für die Energiezentrale erfolgt in insgesamt 6 einzelnen Ausschreibungen: Veröffentlichung Submission am: am: Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik (HLS) (incl. 2 von 3 Wärmepumpen): 22.02.2019 10.04.2019 Stahl-Schornsteinanlage: 22.02.2019 10.04.2019 Wärmedämmung: 04.05.2019 13.06.2019 Elektrotechnik, Trafostationen, NSHV: 11.05.2019 13.06.2019 Blockheizkraftwerke: geplant für -
Der aktuelle Kostenstand und die Ausschreibungen liegen im Kostenrahmen.
Die Vergabesumme für den Bau der Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik (HLS) und der Stahl-Schornsteinanlage in der Energiezentrale für das Projekt Neckarpark beträgt 2.106.131,17 EUR (1.769.858,13 EUR vorsteuerbereinigt).
Die Auszahlungen in Höhe von 1.770.000 EUR (vorsteuerbereinigt) werden im Teilfinanzhaushalt 360 – Amt für Umweltschutz - bei Projekt 7.362904 - Wärmeversorgung Neckarpark, AuszGr. 78312 - „Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen“ wie folgt gedeckt:
2019 574.600 EUR
2020 867.000 EUR
2021 328.400 EUR
Durch Verzögerungen beim Mittelabfluss ergibt sich für das Jahr 2020 ein Mehrbedarf gegenüber der Finanzplanung. Dieser wird im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/21 berücksichtigt.
Für die in 2020 benötigten 867.000 EUR wird die bei Projekt 7.362904 verfügbare Verpflichtungsermächtigung von 344.148 EUR in Anspruch genommen. Im Übrigen wird die im Teilfinanzhaushalt 200 - Stadtkämmerei - bei Projekt 7.202100 - Infrastrukturpauschale veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 522.852 EUR in Anspruch genommen und im Rahmen der Deckungsfähigkeit umgesetzt. Für die im Jahr 2021 benötigten Mittel von 328.400 EUR stehen bei Projekt 7.362904 die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung. Beteiligte Stellen WFB hat die Vorlage mitgezeichnet Vorliegende Anträge/Anfragen Keine. Erledigte Anträge/Anfragen Keine. Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen <Anlagen> zum Seitenanfang