Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
111
4
Verhandlung
Drucksache:
371/2024
GZ:
0504-00
Sitzungstermin:
06.06.2024
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
as
Betreff:
Außertarifliches Vergütungssystem für leitende
Beschäftigte bei der LHS
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 05.06.2024, öffentlich, Nr. 232
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 03.06.2024, GRDrs 371/2024, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Arbeitsverträge im außertariflichen Bereich werden ab sofort auf Basis dieser Gemeinderatsdrucksache geschlossen. Bereits bestehende Verträge können entsprechend angepasst werden.
2. Die Mehraufwendungen für die Umstellung bereits bestehender Verträge in Höhe von bis zu 313.000 EUR jährlich werden entsprechend der Darstellung im Abschnitt "Finanzielle Auswirkungen" finanziert.
Grundsätzlich unterstütze sie eine Vorlage zur Einführung eines außertariflichen Vergütungssystems für leitende Beschäftigte bei der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS), schickt StRin
Tiarks
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) voraus. Sie halte es jedoch für problematisch, den leitenden Beschäftigten die Stuttgart-Zulage zuzugestehen, da diese eigentlich für Beschäftigte gedacht sei, die sich z. B. die teure Miete nicht mehr leisten können und die unter der Inflation leiden. Nachdem die Mehrheit des Rates bei den Haushaltsplanberatungen beschlossen hat, dass die Stuttgart-Zulage z. B. bei den Erzieherinnen und Erziehern angerechnet wird und diese Zulage nicht für Beschäftigte des Klinikums Stuttgart beschlossen wurde, habe sie wenig Verständnis dafür, dass gerade bei Menschen, die sehr viel Geld verdienen, die Stuttgart-Zulage kommentarlos nicht angerechnet werden soll. Aus diesem Grunde beantragt die Stadträtin, die Stuttgart-Zulage für leitende Beschäftigte aus der Vorlage zu streichen.
StRin
Meergans
(SPD) findet es hingegen konsistent, die Vorlage so zu formulieren, da der Beschluss zur Stuttgart-Zulage für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung gelten soll. Den Antrag der FrAKTION betrachte sie ein Stückweit als Willkür, wenngleich man durchaus der Meinung sein könne, dass eine solche Stuttgart-Zulage gestaffelt wird. Die Frage stelle sich dann: "Was ist die qualifizierte Grenze, um zu sagen, es gegebenenfalls nicht mehr zu machen?" Sie betont, die SPD werde auch weiterhin für eine Tarifierung der Stuttgart-Zulage kämpfen. Dies zu machen, wäre das Beste und das Gerechteste, indem die Zulage klug ausverhandelt wird und nicht nur eine freiwillige Zulage ist, die dem Gutdünken des Rates und der Dynamik von Haushaltsberatungen ausgesetzt ist.
EBM
Dr. Mayer
dankt StRin Meergans für diesen Wortbeitrag, dem er nichts hinzuzufügen habe.
StRin
Tiarks
weist den Vorwurf der Willkür zurück. Sie hält es hingegen für willkürlich, dass bei den Haushaltsberatungen die Stuttgart-Zulage bei bestimmten Berufsgruppen angerechnet wurde und bei anderen nicht.
OB
Dr. Nopper
lässt zunächst abstimmen über den
mündlichen Antrag
von StRin Tiarks, wonach die Stuttgart-Zulage für leitende Beschäftigte bei der Landeshauptstadt Stuttgart nicht gezahlt werden soll. Er stellt fest, dass dieser Antrag bei 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich
abgelehnt
ist.
Anschließend stellt er fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die GRDrs 371/2024 bei 5 Nein-Stimmen und
1 Enthaltung mehrheitlich
wie beantragt
.
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