Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
121
3
Verhandlung
Drucksache:
777/2022
GZ:
AKR 0504-04
Sitzungstermin:
25.05.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Haupt
th
Betreff:
Einführung einer Zulage für ausbildende Personen im gewerblich-technischen Bereich (früherer Arbeiterbereich)
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 24.05.2023, öffentlich, Nr. 227
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 22.05.2023, GRDrs 777/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Tarifbeschäftigte der städtischen Ämter und Eigenbetriebe im gewerblich-technischen Bereich, die dem früheren Arbeiterbereich zuzurechnen sind, erhalten eine außertarifliche Funktionszulage für die Betreuung und Anleitung von Auszubildenden, sofern dies nicht zu ihrer arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gehört.
2. Die Zulage wird als entsprechende Pauschale - und sofern möglich - rückwirkend ab dem 01.01.2023 gezahlt.
3. Die Finanzierung der Mehraufwendungen bei den städtischen Ämtern erfolgt innerhalb des jeweiligen Personalkostenbudgets. Zur Deckung wird das für diesen Zweck zentral veranschlagte Budget in Höhe von 350.000 € herangezogen. Bei den Eigenbetrieben erfolgt die Finanzierung innerhalb der jeweiligen Wirtschaftspläne.
4. Die Einführung einer Ausbilderzulage als außertarifliche Funktionszulage erfolgt unter Vorbehalt. Bei Einführung einer tariflichen Ausbilderzulage wird der Beschluss zur Zahlung einer außertariflichen Ausbilderzulage außer Kraft gesetzt.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.
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