Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 268/2019
Stuttgart,
03/25/2019



Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 von Leinfelden Bahnhof bis
Leinfelden Neuer Markt




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
02.04.2019
10.04.2019
11.04.2019



Beschlußantrag:

1. Der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 von „Leinfelden Bahnhof“ bis „Leinfelden Neuer Markt“ wird zugestimmt.

2. Vom Bericht über den geplanten Bau der Stadtbahnlinie U5 von Leinfelden Bahnhof bis Leinfelden Neuer Markt sowie der geplanten Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch die SSB wird zustimmend Kenntnis genommen.

3. Dem Abschluss einer Vereinbarung über die Finanzierung und den Bau der Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 von „Leinfelden Bahnhof“ bis „Leinfelden Neuer Markt“ zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stadt Leinfelden-Echterdingen (Anlage 1) sowie der Vornahme der notwendigen Schritte zur Umsetzung der Stadtbahnverlängerung wird zugestimmt.



Begründung:


Verlängerung der Stadtbahnlinie U5

Bereits im Herbst 2013 gelang es mit den Beschlüssen zur „Rahmenvereinbarung zur Verlängerung der Stadtbahn U6 von Fasanenhof-Schelmenwasen bis Flughafen/Messe, U5 von Leinfelden Bf. bis Markomannenstraße und S-Bahn S2 von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen a.d.F.“ (GRDrs 996/2013) eine Regelung für die Finanzierung des Baus und des Betriebes dieser drei wichtigen ÖPNV-Maßnahmen zu schaffen. In dieser Vereinbarung, die die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS), der Verband Region Stuttgart (VRS), der Landkreis Esslingen, die Stadt Leinfelden-Echterdingen, die Stadt Filderstadt, die Gemeinde Neuhausen und die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) am 30.04.2014 unterzeichnet haben, kommt die Zusammenarbeit der beteiligten Aufgabenträger und Gebietskörperschaften für diese drei Infrastrukturprojekte zum Ausdruck.

Nachdem die U6 bereits im Bau ist und die S2 sich im Planfeststellungsverfahren befindet soll nun auch der dritte Baustein der Rahmenvereinbarung, die U5-Verlängerung bis „Neuer Markt“ (vormals benannt mit Markomannenstraße), umgesetzt werden (vgl. Anlage 2).

Hierzu gab es bereits im Juli 2016 im Zusammenhang mit dem Projekt Direktvergabe der Verkehrsleistungen an die SSB AG den Gemeinderatsbeschluss zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Leinfelden-Echterdingen (GRDrs 490/2016). Durch diese wurden die förmliche Aufgabenübertragung im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (§ 25 GKZ BW) zwischen der Stadt Leinfelden-Echterdingen und der LHS im Hinblick auf die bevorstehende Verlängerung der U5 von Leinfelden Bahnhof bis zur Markomannenstraße (mit Haltestelle „Neuer Markt“) und die Erweiterung der U6 vom Fasanenhof bis Flughafen/Messe sowie deren tatsächlicher Verlauf geregelt.

Durch den Ausbau der Stadtbahnlinie U5 werden in Leinfelden-Echterdingen zum einen das neu ausgewiesene Baugebiet „Schelmenäcker“ (im Osten von Leinfelden) sowie die bestehenden Baugebiete im Süden Leinfeldens an das Stadtbahnnetz angebunden. Zum anderen bleibt durch die derzeitige Planung eine Fortführung der Stadtbahn bis Echterdingen weiterhin möglich. Durch die Ausbaumaßnahme soll der ÖPNV weiter gestärkt werden.

Der nun vorliegende Vertragsentwurf (Anlage 1) regelt die Finanzierung und Bezuschussung des Baus der Stadtbahnstrecke U5 von der Haltestelle Leinfelden Bahnhof bis zur Haltestelle Neuer Markt zwischen der LHS und der Stadt Leinfelden-Echterdingen. Zur Erfüllung der sich daraus ergebenden Aufgaben wird die LHS für den Bau und den Betrieb der Stadtbahnstrecke U5 ihr städtisches Verkehrsunternehmen, die SSB AG, im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags betrauen und sich der SSB AG auch zur Erfüllung von Obliegenheiten aus dieser Vereinbarung bedienen. Hierzu wird die SSB AG einen gesonderten Vertrag mit der Stadt Leinfelden-Echterdingen über die Ausführungsbestimmungen beim Bau abschließen.

Die U5-Maßnahme ist im Landesprogramm des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) enthalten. Die kommunale Komplementärfinanzierung trägt die Stadt Leinfelden-Echterdingen, die wiederum einen Zuschuss zu den Baukosten vom Landkreis Esslingen erhält. Die Stadt Leinfelden-Echterdingen soll auch das spätere Betriebskostendefizit finanzieren.


Betriebskonzept

Die U5 soll analog zu der heutigen Bedienung im 20-Minuten-Takt mit 40m-Stadtbahnzügen bis zur Haltestelle Neuer Markt betrieben werden. Über ein Ausziehgleis, das eine spätere Fortführung der Trasse nach Echterdingen bereits berücksichtigt, wenden die Züge am Neuen Markt und beginnen nach der Wendezeit ihre Fahrt in Richtung Stuttgart direkt am neuen Quartiersplatz gelegenen Bahnsteig der Haltestelle Neuer Markt.

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen soll das spätere Betriebskostendefizit finanzieren, das sich aus den streckenspezifischen Betriebskosten abzüglich der streckenspezifischen Erlöse auf ihrer Gemarkung ergibt. Hierzu wird es vor der Aufnahme des Betriebs noch eine separate Vereinbarung zwischen der LHS und der Stadt Leinfelden-Echterdingen geben.

Nach Artikel 5 des Grundvertrags für den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) vom 01.12.1995 bedürfen wesentliche Änderungen des Nahverkehrsnetzes der Zustimmung der Mehrheit der Vertragspartner. Ein entsprechender Beschluss zum Ausbau der U5 zum Neuen Markt soll im Aufsichtsrat des VVS noch gefasst werden.


Zeitplan

Die SSB AG erarbeitet zurzeit die Pläne für die Verlängerung der Stadtbahnstrecke U5 von Leinfelden Bahnhof bis Leinfelden Neuer Markt. Sie beabsichtigt, die in dieser Vorlage dargestellten Pläne noch im Frühjahr 2019 beim Regierungspräsidium (RP) Stuttgart zur Planfeststellung einzureichen. Sofern es im Verfahren keine größeren Verzögerungen gibt, kann mit einem Planfeststellungsbeschluss im 1. Halbjahr 2020 gerechnet werden. Im Herbst 2020 soll der Baubeginn erfolgen. Eine Inbetriebnahme wäre dann für Ende 2021 vorgesehen.


Finanzielle Auswirkungen

Für den Stadtbahnbau beantragt die SSB Zuwendungen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Die Maßnahme ist im Landesprogramm enthalten. Die Gesamtkosten für die Erstellung der Infrastruktur betragen zum heutigen Zeitpunkt (des Entwurfs der Kostenermittlung zum Zuschussantrag) ca. 11,9 Mio. € (inkl. ca. 1,7 Mio. € nicht zuwendungsfähiger Planungs- und SSB interne Verwaltungsgemeinkosten). Es wird mit Zuwendungen über das LGVFG in Höhe von ca. 6,6 Mio. € gerechnet. Die durch die Stadt Leinfelden-Echterdingen zu finanzierenden Komplementärmittel betragen auf dieser Basis ca. 5,3 Mio. €.

Für die LHS hat der Ausbau der Linie U5 (außerhalb der Gemarkung Stuttgarts) keine direkten finanziellen Auswirkungen. Aufgrund der beihilfenrechtlichen Grundlagen sind Finanzierungsverträge zwischen den Aufgabenträgern abzuschließen und nicht mit dem betrauten Verkehrsunternehmen. Die Zahlungen werden über die LHS abgebildet, es sind jedoch (neben den LGVFG-Fördermitteln und dem Beitrag der Stadt Leinfelden-Echterdingen) keine eigenen Mittel nötig.






Fritz Kuhn


Anlagen
1 Vereinbarung der LHS mit der Stadt Leinfelden-Echterdingen
2 Übersichtslageplan U5-Neuer Markt





Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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