Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 845/2011
Stuttgart,
02/09/2012



Neufassung der Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung
(Kommunales Energiesparprogramm)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.02.2012
06.03.2012
08.03.2012



Beschlußantrag:

Die Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung (Kommunales Energiesparprogramm) werden gemäß Anlage 1 neu gefasst.

Die überarbeiteten Richtlinien treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gelten für alle Anträge, die nach diesem Zeitpunkt beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen.


Begründung:

1. Allgemeines

Historie

Seit 1998 fördert die Landeshauptstadt ununterbrochen energieeinsparende Maßnahmen im privaten Gebäudebestand. Die Landeshauptstadt hat hierfür bislang einen Betrag von 23 Mio. Euro an Zuschüssen aufgewendet. Insgesamt wurden durch das Förderprogramm wurden 230 Mio. Euro an Gesamtinvestitionen ausgelöst. Es wurden 12.526 Wohnungen gefördert.

Begonnen hat das Programm mit der Regelförderung, die eine Energiediagnose mit Maßnahmepaketen voraussetzt, so dass eine umfassende energetische Gesamtsanierung des Gebäudes erreicht wird.

Seit 2003 ist alternativ als „kleine Lösung“ die Pauschalförderung für die Bauteile Dach, Fassade und Fenster dazu gekommen. Diese hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, da keine Energiediagnose erforderlich ist und Kostenvoranschläge von Handwerkern für die Bewilligung ausreichend sind. Da weder eine Gesamtbetrachtung noch eine unabhängige Beratung stattfindet, führt diese Fördervariante aus energetischer Sicht meist nicht zu optimalen Ergebnissen.

Auswirkungen der Energiewende 2011

Die vielen, teils widersprüchlichen Veröffentlichungen und Diskussionen im Rahmen der Energiewende haben leider eine Verunsicherung der Eigentümer und in der Folge einen Rückgang der Investitionsbereitschaft bewirkt. Beispielsweise ist über die geplante steuerliche Abschreibungsmöglichkeit energetischer Aufwendungen nach wie vor noch nicht entschieden.

Deshalb war im Gegensatz zu den Vorjahren für 2011 keine Mittelaufstockung erforderlich. Von den 2,3 Mio. Euro des Jahres 2011 konnten nur 1,33 Mio. Euro bewilligt werden. Der Rest soll nach 2012 übertragen werden.
Jeder eingereichte förderfähige Antrag konnte mit den in den jeweiligen Programmjahren bereitgestellten Haushaltsmitteln auch bewilligt werden. Im Gegensatz zu den ergänzenden KfW-Darlehen, deren Verfügbarkeit und Konditionen leider zu unbeständig sind, ist diese Verlässlichkeit für die Eigentümer sehr wichtig.

Dies zeigt sich in den zugrunde liegenden Rahmenbedingungen. Wie in der Haushaltsvorlage GRDrs 972/2011 angekündigt, soll durch die Neufassung der städtischen Förderrichtlinien die Regelförderung mit Energiediagnose quantitativ gestärkt, der Förderkatalog der Pauschalförderung erweitert (Einstieg in die technische Gebäudeausrüstung) sowie zur künftigen Vermeidung von bautechnischen Fehlern und Fehlinvestitionen in der Pauschalförderung eine vorherige Beratung durch das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. (EBZ) vorgeschrieben werden, um das Programm für die Eigentümer attraktiver zu gestalten.

2. Richtlinienänderung

2.1 Regelförderung (Maßnahmenpakete aufgrund einer Energiediagnose)

Änderungen in der Regelförderung sind nicht erforderlich.

Der Fördergrundsatz, dass lediglich Maßnahmenpakete bezuschusst werden, welche die Standards der EnEV 2009 und des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg übertreffen, ist weiterhin gewahrt.

EBZ und TÜV werden als kompetente und unabhängige Energiegutachterbüros weiterhin die Energiediagnosen für die Gebäudeeigentümer erstellen und die Abnahmen durchführen.

2.2 Pauschalförderung (Einzelmaßnahmen auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen)

Die seit 2003 geförderten energetischen Verbesserungsmaßnahmen der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster) werden fortgesetzt.

Die in den Förderrichtlinien 2010 genannten bautechnischen Qualitätsanforderungen und die entsprechenden Pauschalfördersätze werden belassen. Lediglich für die Einzelmaßnahme Dach wird zukünftig ein nochmals verschärfter Qualitätsstandard gelten.

Jedoch soll die Pauschalförderung nur noch für ein Bauteil gelten. Die Sanierung von zwei und mehreren Einzelmaßnahmen erfolgt zukünftig nur noch in der Regelförderung. Dadurch soll die Regelförderung gestärkt werden.

Eine Ausnahme bildet lediglich die Antragskombination Fenster und eine zusätzliche Maßnahme aus dem neu formulierten Förderkatalog für die technische Gebäudeausrüstung.

Künftig sollen folgende zusätzlichen Einzelmaßnahmen der Gebäudetechnik bezuschusst werden:


Einbau einer Brennwertzentralheizung

Anforderungen:
Ersatz von mindestens 15 Jahre alten Ofenheizungen, Etagenheizungen und elektrischen Nachtspeicherheizungen
durch einen neuen zentralen Wärmeerzeuger in allen Wohngebäuden.

Zuschüsse:
750 Euro je Wohnung
maximal 10.000 Euro je Wohngebäude
(Fundstelle in der Richtlinienneufassung: Tabelle 2, Ziffer 3 d)


Installation einer neuen thermischen Solaranlage

Anforderung:
Jährlicher Mindestertrag von 350 KWh/m2

Zuschüsse:
50 Euro je angefangener Quadratmeter-Bruttokollektorfläche
maximal 2.000 Euro je Wohngebäude
(Fundstelle in der Richtlinienneufassung: Tabelle 2, Ziffer 3 e)


Einbau von neuen Hocheffizienzpumpen und dezentralen Pumpensystemen

Anforderungen:
Hydraulischer Abgleich für die Wärmeversorgung der einzelnen Heizflächen.
Stromaufnahme von höchstens 1 Watt je KW-Heizleistung.
Keine kumulierte Förderung mit der neu installierten
Heizungsanlage.

Zuschüsse:
200 Euro je Wohnung
maximal 2.000 Euro je Wohngebäude
(Fundstelle in der Richtlinienneufassung: Tabelle 2, Ziffer 3 f)

Weitere Änderung:
Generelle Einführung einer Beratungspflicht durch das EBZ für die gesamte Pauschalförderung im Vorfeld der Sanierung mit Stichprobenkontrollen.

Die Leistung wird eine Erstberatung durch die Energiegutachter des EBZ mit einem Beratungsprotokoll für die Gebäudeeigentümer sowie eine stichprobenweise Qualitätskontrolle nach der Bauausführung umfassen.

Die Kosten betragen einschl. Stichprobenkontrollen pro Fall durchschnittlich 100 Euro inkl. MwSt und werden von der Landeshauptstadt übernommen, um die Sanierungsbereitschaft zu erhalten. Bei angenommenen 300 Pauschalförderanträgen entstehen jährliche Kosten von 30.000 Euro.

Im Falle einer nachfolgenden Antragstellung wird das Honorar von der Landeshauptstadt über die verfügbaren Fördermittel finanziert. Falls die Erstberatung nicht zu einer Antragstellung führt, ist das Honorar über die seit 1999 dem EBZ gewährte städtische Jahreszuwendung von 15.000 Euro für „die Durchführung von kostenfreien Erstberatungen in der Regelförderung“ gedeckt.

3. Öffentlichkeitsarbeit

Der Antragseingang ist im letzten Jahr hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Um dem Antragsrückgang entgegen zu wirken, wird das EBZ im Benehmen mit dem Amt für Liegenschaften und Wohnen die Öffentlichkeitsarbeit verstärken und professionalisieren.

Zum Beispiel sind geplant:

- Informationsveranstaltungen in den Räumen des EBZ und außerhalb
- Beratungen der Erwerber im Fall eines Eigentumswechsels
- Beratungstermine mit Hausverwaltungen von Wohnanlagen
- Tag der offenen Tür im Haus des EBZ
- Publikationen wie beispielsweise die Jahresbroschüre „Klima vor Ort in Stuttgart“
- Besichtigungsfahrten zu ausgewählten sanierten Wohnhäusern.

Das notwendige Budget von 30.000 Euro jährlich wird aus den jeweils verfügbaren Fördermitteln bereitgestellt. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat im Halbjahresbericht 2012 über die ersten Ergebnisse und Auswirkungen der verstärkten Öffentlichkeitsmaßnahmen berichten.

4. Fördermittel

In den Programmjahren 2009 und 2010 wurden die Förderzuschüsse durch Umschichtungen auf 2,5 Mio. Euro bzw. 3,7 Mio. Euro erhöht. Wegen des deutlich rückläufigen Antragseingangs im Programmjahr 2011 sind für alle bearbeitungsfähigen Anträge nur 1,33 Mio. Euro benötigt worden. Folglich können 0,97 Mio. Euro in das laufende Jahr übertragen werden. Dies vorausgesetzt, stünden in diesem Jahr fast 3,5 Mio. Euro zur Verfügung. Damit könnten voraussichtlich 2.350 Wohnungen gefördert werden.

Die Förderzahlen für den gesamten Förderzeitraum 1998 – 2011 sind aus der
Anlage 2 ersichtlich.


Die Vorlage ist mit dem Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. und der TÜV SÜD Industrie Service GmbH abgestimmt.

Das Referat Städtebau und Umwelt hat die Vorlage mitgezeichnet.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen

Anlage 1 Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Textpassagen (Änderungen sind in Fettdruck)
Anlage 2 Diagramm über Programmverlauf 1998 - 2011




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Anlage 1 zu GRDrs 845_2011_Synopse.pdfAnlage 1 zu GRDrs 845_2011_Synopse.pdf Anlage 2_Diagramm.pdfAnlage 2_Diagramm.pdf