Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
146
16
Verhandlung
Drucksache:
822/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
22.06.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Sanierung Zuffenhausen 8 - Unterländer Straße -, ZUFFENHAUS-Umbau z. Stadtteilhaus Lothringer Str. 13A, Neubau der Kindertageseinrichtung (Kita) Elsässer Str. 6A in Stuttgart-Zuffenhausen, Baubeschluss u. Vergabeermächtigung
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 23.05.2023, öffentlich, Nr. 184
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 26.05.2023, öffentlich, Nr. 88
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 20.06.2023, öffentlich, Nr. 226 Verwaltungsausschuss vom 21.06.2023, öffentlich, Nr. 284
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 04.05.2023, GRDrs 822/2022.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig wie beantragt den nachfolgend aufgeführten
Beschlussantrag
:
1. Baubeschluss Stadtteilhaus
Dem Umbau der Lothringer Str. 13A zu einem Stadtteilhaus (Teil I des Projekts ZUFFENHAUS) in Stuttgart-Zuffenhausen nach den Plänen des Architektenbüros Queisser, Karlsruhe vom 9. Dezember 2022 (Anlage 4), der Baubeschreibung vom 9. Dezember 2022 (Anlage 5) und der durch Queisser Architekten erstellten und durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie das Projektsteuerungsbüro EDR geprüften fortgeschriebenen Kostenberechnung vom 9. Dezember 2022 (Anlage 2) mit einem Kostenstand 12/2022 in Höhe von 5.679.000 EUR brutto zzgl. der Prognose für Baupreisentwicklung in Höhe von 288.000 EUR brutto und daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung in Höhe von 5.967.000 EUR brutto wird zugestimmt.
In den Gesamtkosten enthalten sind Kosten für die Photovoltaikanlage (inkl. Nebenkosten) in Höhe von 17.000 EUR brutto, anteilig für die Außenanlagen in Höhe von 309.000 EUR brutto (inkl. Nebenkosten) und für die Einrichtung in Höhe von 125.000 EUR brutto.
2. Baubeschluss Kindertageseinrichtung
Dem Neubau der Kindertageseinrichtung Elsässer Straße 6 A (Teil II des Projekts ZUFFENHAUS) in Stuttgart-Zuffenhausen nach den Plänen des Architektenbüros Queisser, Karlsruhe vom 9. Dezember 2022 (Anlage 4) der Baubeschreibung vom 9. Dezember 2022 (Anlage 5) und der durch Queisser Architekten erstellten und durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie das Projektsteuerungsbüro EDR geprüften fortgeschriebenen Kostenberechnung vom 9. Dezember 2022 (Anlage 2) mit einem Kostenstand 12/2022 in Höhe von 5.710.000 EUR brutto zzgl. der Prognose für Baupreisentwicklung in Höhe von 292.000 EUR brutto und daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung in Höhe von 6.002.000 EUR brutto wird zugestimmt.
In den Gesamtkosten enthalten sind Kosten für die Photovoltaikanlage (inkl. Nebenkosten) in Höhe von 54.000 EUR brutto, anteilig für die Außenanlagen in Höhe von 889.000 EUR brutto (inkl. Nebenkosten) und für die Einrichtung in Höhe von 90.000 EUR.
3. Finanzierung
Die voraussichtlichen Auszahlungen entsprechend der fortgeschriebenen Kostenberechnungen vom 9. Dezember 2022 in Höhe von 5.679.000 EUR brutto, für den Umbau der Lothringer Straße 13A zu einem Stadtteilhaus und in Höhe von 5.710.000 EUR brutto und für den Neubau der Kindertageseinrichtung Elsässer Straße 6A werden wie in den finanziellen Auswirkungen dargestellt gedeckt.
4. Vergabe
Die Verwaltung wird ermächtigt, für das Projekt "ZUFFENHAUS - Stadtteilhaus Lothringer Str. 13A und Kita Elsässer Straße 6A" innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffern 1 und 2 dieses Beschlussantrags die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen entsprechend den Vergabevorschriften auszuschreiben und ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.
5. Folgelasten
(Anlage 7.1 und 7.2)
Den jährlichen Folgelasten von voraussichtlich 288.691 EUR brutto (ohne Verzinsung) für das Stadtteilhaus (STH) und 845.594 EUR brutto (ohne Verzinsung) für die Kindertageseinrichtung (Kita) wird zugestimmt. Die Deckung des Betriebs- und Sachaufwands erfolgt wie in den finanziellen Auswirkungen dargestellt.
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