Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-02.01
GRDrs 1480/2019
Ergänzung
Stuttgart,
12/17/2019


Doppelhaushalt 2020/2021
Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs (2. Änderungsliste)




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
GemeinderatKenntnisnahmeöffentlich20.12.2019

Bericht:


In der 2. Änderungsliste (Anlage 1) sind die zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 und zur mehrjährigen Finanzplanung bis 2024 vom Verwaltungsausschuss in der 2. Lesung vom 09. bis 12. Dezember 2019 beschlossenen Punkte dargestellt. Neben den beschlossenen Haushalts- und Stellenplananträgen sind auch die Veränderungen, die sich aus den Beratungen zum „Klimaschutzfonds“ im Ausschuss für Klima und Umwelt am 29. November und 11. Dezember 2019 ergeben haben, enthalten. Weiterhin wurde bei den Finanzverhandlungen mit dem Land bei mehreren zentralen Punkten Einigungen erzielt, die sich positiv auf die Ertragssituation der Landeshauptstadt Stuttgart auswirken.

Im Einzelnen kann die LHS demnach mit folgenden Mehrerträgen rechnen:

· erwartete Landeserstattung für Mehraufwendungen BTHG:
je 2,55 Mio. EUR in 2020/2021,

· erwartete Landeserstattung für (geduldete) Flüchtlinge in Anschlussunterbringung:
je 9,0 Mio. EUR in 2020/2021,

· erwartete Zuweisung § 29 d FAG - Integrationslastenausgleich:
0,85 Mio. EUR (im Jahr 2020 auslaufend),

· FAG-Zuweisungen für Kinderbetreuung aufgrund Umsetzung Gute-KiTa-Gesetz:
6,87 Mio. (2020), 7,01 Mio. (2021), 7,15 Mio. (2022),

Dem stehen folgende
Mehraufwendungen für die Leitungsfreistellung bei freien Trägern durch die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes zwingend gegenüber:
5,2 Mio. EUR (ab 2020), aufsteigend auf 5,6 Mio. EUR in 2024.




Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle Einigung bei allen Punkten keine dauerhafte Finanzzusage des Landes beinhaltet, sondern lediglich für den aktuellen Doppelhaushalt (bzw. bis einschließlich 2022 beim Gute-KiTa-Gesetz). Bei der beabsichtigten Einführung eines Flächenfaktors im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs liegen die konkreten Rechenmodelle noch nicht vor, es ist aber von nicht unerheblichen Minder-erträgen für die LHS auszugehen.

Die Fortschreibungen führen im Ergebnishaushalt 2020/2021 zu einer Ergebnis-verbesserung von 26,3 Mio. EUR in 2020 bzw. zu einer Ergebnisverschlechterung von 18,0 Mio. EUR in 2021 gegenüber der 1. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf. Insgesamt hat sich damit das ordentliche Ergebnis gegenüber dem Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 in 2020 um 1,6 Mio. EUR und in 2021 um 72,7 Mio. EUR verschlechtert. Es ergibt sich nun ein Jahresüberschuss in 2020 in Höhe von 13,4 Mio. EUR in 2020 bzw. ein Jahresfehlbetrag von 59,1 Mio. EUR in 2021. Unter Anrechnung der davon-Positionen ergibt sich beim ordentlichen Ergebnis in 2020 ein geplanter Jahresüberschuss von 44,1 Mio. EUR und in 2021 einen geplanten Jahresfehlbetrag von 22,7 Mio. EUR.

Das Investitionsvolumen ist durch die 2. Änderungsliste um 97,8 Mio. EUR gestiegen (inkl. Aufstockung des Kapitals der SVV in Höhe von 110 Mio. EUR). Innerhalb des Aktionsprogramms Klimaschutz ergeben sich durch die beschlossene Aufstockung des Energiesparprogramms, und dessen Finanzierung innerhalb des Aktionsprogramms, Verschiebungen in Höhe von 35 Mio. EUR vom Investitionsvolumen in die Aufwendungen des Ergebnishaushaltes. Gegenüber der Einbringung sind die Investitionen insgesamt um 745,4 Mio. EUR (inkl. Ausleihungen) auf 2,3 Mrd. EUR im Finanzplanungszeitraum bis 2024 gestiegen.

Im Finanzhaushalt führen die zahlungswirksamen Veränderungen des Ergebnishaushalts und die Mehrauszahlungen für die in 2. Lesung beschlossenen investiven Maßnahmen im Saldo zu einem um 85,6 Mio. EUR / 17,7 Mio. EUR höheren Finanzierungsmittelbedarf im Doppelhaushaltsplan 2020/2021, der aus gebundener Liquidität für die davon-Positionen „Erwerb der Wasserversorgung“ und „Klimaschutzfonds“ gedeckt werden kann.


Die wesentlichen Eckwerte zum Finanzstatus im Finanzplanungszeitraum stellen sich unter Berücksichtigung der 1. und 2. Änderungslisten wie folgt dar:


2020
2021
2022
2023
2024
- in 1.000 EUR -
Geplantes ordentliches Ergebnis
Stand Einbringung
14.938,0
13.520,5
- 25.896,0
- 57.184,0
- 71.351,0
Veränderungen 1. Änderungsliste
- 27.867,5
- 54.674,8
- 36.183,0
- 36.847,0
- 30.598,0
Veränderungen 2. Änderungsliste
+ 26.301,0
- 18.142,6
- 41.090,0
- 51.506,0
- 36.029,0
Zinsaufwendungen
+ 154,5
+ 56,0
- 517,0
- 1.190,0
Stand vor 3. Lesung
13.371,5
- 59.142,4
- 103.113,0
- 146.054,0
- 139.168,0
unter Anrechnung der
davon-Positionen
44.068,8
-22.687,4
-73.299,0
-114.745,0
-135.327,0
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Stand Einbringung
177.887,8
179.119,5
145.472,0
119.116,0
109.242,0
Veränderungen 1. Änderungsliste
- 27.867,5
- 54.518,8
- 35.142,0
- 35.767,0
- 29.827,0
Veränderungen 2. Änderungsliste
+ 26.301,0
- 18.142,6
- 41.090,0
- 51.506,0
- 36.029,0
Zinsauszahlungen
+ 302,0
- 187,0
- 832,0
Stand vor 3. Lesung
176.321,2
106.458,1
69.542,0
31.656,0
42.554,0
Finanzierungsmittelfehlbetrag
Stand Einbringung
- 65.867,6
- 100.548,8
- 119.524,2
- 116.474,5
- 79.227,6
Veränderungen 1. Änderungsliste
- 260.603,0
- 321.182,8
- 96.700,0
- 100.661,0
- 50.577,0
Veränderungen 2. Änderungsliste
- 85.573,1
- 17.714,6
- 34.157,0
- 43.422,0
- 37.435,0
Zinsauszahlungen
+ 302,0
- 187,0
- 832,0
Stand vor 3. Lesung
- 412.043,7
- 439.446,2
- 250.079,2
- 260.744,5
- 168.071,6
Finanzierungstätigkeit
Stand Einbringung
Kreditaufnahmen
0,0
0,0
25.500,0
83.200,0
55.500,0
Tilgung
0,0
0,0
0,0
-1.300,0
-5.400,0
Stand vor 3. Lesung
0,0
0,0
25.500,0
81.900,0
50.100,0
Änderungen Kreditbedarf
durch 1. Änderungsliste
+ 20.800,0
+ 113.200,0
+ 61.000,0
+ 48.800,0
durch 2. Änderungsliste
- 20.600,0
+ 32.800,0
+ 43.900,0
+ 47.700,0
Änderungen Tilgung
durch 1. Änderungsliste
- 1.000,0
- 6.700,0
- 9.800,0
durch 2. Änderungsliste
+ 1.000,0
- 700,0
- 2.900,0
Kreditaufnahmen
0,0
200,0
171.500,0
188.100,0
152.000,0
Stand vor 3. Lesung
Tilgung
0,0
0,0
0,0
- 8.700,0
- 18.100,0
Stand vor 3. Lesung
Saldo aus Finanzierungstätigkeit Stand vor 3. Lesung
0,0
200,0
171.500,0
179.400,0
133.900,0
Stand der freien Liquidität
zu Jahresbeginn
Stand Einbringung
72.500,0
109.081,0
61.820,0
0,0
0,0
Stand vor 2. Lesung
90.800,0
94.109,0
0,0
0,0
0,0
Stand vor 3. Lesung
90.800,0
124.430,0
0,0
0,0
0,0



Durch die bisherigen Änderungen ergibt sich im Finanzplanungszeitraum ein Kreditbedarf von 511,8 Mio. EUR (im Entwurf waren noch 164,2 Mio. EUR veranschlagt). Bei im selben Zeitraum geplanten ordentlichen Tilgungen von 26,8 Mio. EUR würde damit bis Ende 2024 die Verschuldung im Stadthaushalt auf 485,0 Mio. EUR anwachsen.

Aufgrund der äußerst bedenklichen Entwicklung der Ergebnishaushalte und der Verschuldung sind spätestens zum Doppelhaushalt 2022/2023 strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltslage anzugehen, nachdem derzeit nicht von wesentlichen Ertragssteigerungen ausgegangen werden kann.







Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlage
2. Änderungsliste zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021













<Anlagen>


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