Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
433/2015Alternative lt. Anträgen 238/2015 + 243/2015
GZ:
WFB 9011-05
Sitzungstermin: 16.07.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister fr
Betreff: Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2015

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 15.07.2015, öffentlich, Nr. 243
Ergebnis: Vorberatung der GRDrs 433/2015


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 16.07.2015, GRDrs 433/2015, Alternative lt. Anträgen 238/2015 und 243/2015, mit folgendem

alternativem Beschlussantrag entsprechend Antrag Nr. 238/2015 der SPD-Fraktion und Antrag Nr. 243/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS:


1. Der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß Anlage 3, dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß Anlage 4 zu-gestimmt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Föll weist darauf hin, dass zum Themenkreis Klinikum der Antrag Nr. 246/2015 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, der SPD-Gemeinderatsfraktion und der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS vorliegt, für die Mehrkosten des Bauprojekts Olgahospital/Frauenklinik einen Investitionszuschuss an das Klinikum in Höhe von 23 Mio. € in den Nachtragshaushaltsplan einzustellen. Der Nachtragswirtschaftsplan ergebe sich dann automatisch in der Logik der Entscheidung, die der Gemeinderat zur Nachtragshaushaltssatzung beschließe.

Außerdem liegt zum Thema Klinikum der Antrag Nr. 245/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS vor. Nach einer Erläuterung von EBM Föll zu den Finanzierungsmodalitäten zieht StR Adler (SÖS-LINKE-PluS) namens seiner Fraktionsgemeinschaft die Ziffer 2 des Antrags Nr. 245/2015, den Nachtragshaushaltsplan betreffend, zurück. Die Ziffer 1 dieses Antrags wird im Krankenhausausschuss aufgerufen und behandelt.


Zur Thematik Betreuungsschlüssel für Flüchtlinge verweist der Vorsitzende auf die Anträge Nr. 242/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, den Betreuungsschlüssel auf 1 : 100, und Nr. 240/2015 der SPD-Gemeinderatsfraktion, den Betreuungsschlüssel ab 01.09.2015 auf 1 : 120 festzulegen. Hierzu ergeben sich keine Wortmeldungen.


EBM Föll stellt folgende Abstimmungsergebnisse fest:

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