Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI-BB
GRDrs 1452/2019
Stuttgart,
01/20/2020



Förderprogramm Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen
Novellierung der Förderrichtlinie




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beirat für Menschen mit Behinderung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.01.2020
05.02.2020
06.02.2020
17.02.2020



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Menschen mit Behinderung oder altersbedingter Mobilitätseinschränkung sind auf einen barrierefreien Wohnraum angewiesen. Der Verbleib in der eigenen Wohnung ist für die meisten Menschen ein großer Wunsch. Ein barrierefreier Wohnraum und Zugang ist dabei eine grundsätzliche Voraussetzung, um den Verbleib im Wohnraum sicherzustellen.

Zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bestandsbau wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2018/2019 das Förderprogramm „Behinderten- und altersgerechtes Wohnen“ beschlossen. Die Richtlinie trat zum 02.08.2018 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019 (GRDrs 419/2018).

In den Haushaltsplanberatungen für 2020/2021 wurde die Verlängerung des Förderprogramms beschlossen. Damit ist eine Weiterführung der Förderrichtlinie, rückwirkend ab dem 01.01.2020, notwendig.

Dieser GRDrs ist eine Auswertung des Förderprogramms beigefügt (vgl. Anlage 2). Die Ergebnisse der Auswertung wurden zum Anlass genommen, um die Förderrichtlinie in einzelnen Punkten anzupassen (vgl. Anlage 2, S. 3 und 4). Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung des Namens der Förderrichtlinie und des Förderprogramms.

Finanzielle Auswirkungen

Für das Förderprogramm hat der Gemeinderat Finanzmittel in Höhe von jeweils 0,5 Mio. EUR für die Jahre 2020 und 2021 bereitgestellt. Zusätzlich stehen Restmittel aus 2019 i.H.v. etwa 700.000 EUR zur Verfügung.

Die Mittel sind im Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, veranschlagt.


Beteiligte Stellen

Referate AKR, SWU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Auswertung des Förderprogramms "Behinderten- und altengerechtes Wohnen" zum Ende des Doppelhaushalts 2018/2019
2. Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart für Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen (Fassung vom 19.12.2019)


<Anlagen>



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