Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 763/2019
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/05/2019



Wirtschaftsplan 2020/2021 des Eigenbetriebs Leben & Wohnen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
25.11.2019
09.12.2019
20.12.2019



Beschlußantrag:

Der Wirtschaftsplan 2020/2021 des Eigenbetriebes Leben und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart (ELW) wird unter Berücksichtigung der angepassten Kreditermächtigung im Jahr 2020 für den Erwerb des Grundstückes Flurstück 762/1 in der Rudolfstr. 26 wie folgt neu festgesetzt.

in Euro
Änderung
in Euro
in Euro
Änderung
in Euro
1.1.Im Erfolgsplan mit
- Erträgen von
- Aufwendungen von
- einem Jahresfehlbetrag von
56.399.227
56.700.167
300.940
56.399.227
56.709.167
309.940
56.183.076
56.822.950
639.874
56.183.076
56.831.950
648.874
1.2.Im Vermögensplan mit
Einnahmen und Ausgaben von je
4.344.000
5.544.000
4.237.000
4.237.000
1.3.Mit dem Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen von
500.000
1.700.000
400.000
400.000
1.4.Mit dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von
0
1.200.000
12.700.000
12.700.000
2.Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf
4.000.000
4.000.000
4.000.000
4.000.000
3.Der Finanzplanung 2020 bis 2024 wird zugestimmt.
4.Der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2020/2021 wird zugestimmt.
Der ELW wird ermächtigt, bei Bedarf um insgesamt bis zu 10 % der Stellen abzuweichen.






Begründung:


Der Männergesangverein Berg (MGV Berg) bittet die Landeshauptstadt Stuttgart um die Beendigung der Erbpacht für das Flurstück 762/2 in der Rudolfstr. 26 zum 31.12.2019.

Das Grundstück wurde dem ELW vom Liegenschaftsamt angeboten. Die Bestellung eines Erbbaurechts für den ELW ist nicht möglich, da der ELW ein städtischer Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist. Das Grundstück befindet sich bereits in städtischem Eigentum und soll nach Aufhebung des Erbbaurechts in das Anlagevermögen des ELW zugeordnet werden. Eine Eigentumsübertragung findet nicht statt. Durch die Aktivierung im Anlagevermögen wird die Aktiva der Bilanz erhöht. Diese muss durch Mittelabfluss neutralisiert werden.

Der ELW plant eine Spezialeinrichtung für ehemals wohnungslose Menschen dort zu errichten. Der Kaufpreis liegt nach aktuellem Bodenrichtwert bei 1,2 Mio EUR inklusiver aller Nebenkosten.

Die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung liegen in den Jahren 2020 und 2021 je bei rund 9.000 Euro zusätzlichem Zinsaufwand. Der Cashflow ist weiterhin positiv, d. h. die Stadt muss in den Jahren des Planungszeitraumes 2020/21 keinen Verlustausgleich an den ELW leisten.

Der Finanzplan und Finanzplan Vermögensplan ist für die Folgejahre 2022 bis 2024 aktualisiert und der Zinssatz für die Darlehen nach Rücksprache mit der Kämmerei aktuell angepasst (reduziert von 2 % auf 1 %). Dadurch kam es zu einer geringfügigen Ergebnisverbesserung in den Folgejahren 2022ff zum Ursprungsplan.

Weitere Mittel für die Errichtung einer neuen Pflegeeinrichtung wurden nicht eingestellt. Die Planungskosten und gegebenenfalls auch erste Baukosten können aus Spendenmitteln beglichen werden.

Die Willy Körner Stiftung sagt einen Bauzuschuss von 1 Mio Euro zu.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde von Referat WFB mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin

Anlagen

Anlagen A bis F




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