Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0141-01
GRDrs 97/2019
Stuttgart,
02/13/2019



Koordination kommunaler Entwicklungspolitik -
Verlängerung der Projektstelle




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.02.2019
21.02.2019



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei dem aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten Folgeprojekt „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik - Initiative zur Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen“ im Zeitraum von 2019 bis 2021 mitzuwirken.

2. Für den Zeitraum von zwei weiteren Jahren übernimmt das BMZ von den gesamten Projektkosten 199.020 € einen Anteil von 75% der bei der LHS anfallenden Personal- und Sachaufwendungen. Die LHS beteiligt sich mit einem Eigenanteil von 49.755 €. Ein Anteil i. H. v. 19.000 EUR wird aus Budgetmitteln der Abteilung Außenbeziehungen im Teilhaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107060 finanziert. Die Differenz wird bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021 berücksichtigt.

3. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans eine Vollzeitkraft in der Entgeltgruppe 13 TVöD für den Projektzeitraum 01.04.2019 – 31.03.2021 zu beschäftigen. Die Vollzeitkraft wird in der Abteilung Außenbeziehungen eingesetzt und im Verbund mit allen Referaten und Abteilungen agieren.


Begründung:


Der Gemeinderat hat 2016 das zwei-Jahres-Projekt „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ eingerichtet (GRDrs 853/2016), angesiedelt in der Abteilung Außenbeziehungen und kofinanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über Engagement Global mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW). Das Erstprojekt läuft zum 31.03.2019 aus.

Durch die Koordinierungsstelle wurden viele praktische und weiterführende Umsetzungsmaßnahmen entwickelt und erste grundlegende Voraussetzungen für einen gemeinsamen strategischen Handlungsrahmen und für die Verankerung der Agenda 2030 mit den Zielen nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) in der LHS geschaffen.

Beispielhaft erwähnt sei der Sachentscheid des Gemeinderats am 21.02.2018, der auf Grundlage der Ergebnisse eines Bieterdialogs zur Berücksichtigung einer Gewichtung von 20% öko-fairen und sozialen Kriterien gegenüber 30% Preis und 50% Qualität bei der Beschaffung von Arbeitsschuhen stadtweit führte (GRDrs 87/2018).

Die Zwischenbilanz des Erstprojekts wurde am 03.05.2018 dem Gemeinderat vorgestellt (GRDrs 202/2018, „Mit nachhaltiger Stadtentwicklung die weltweiten Ziele der Vereinten Nationen 'Agenda 2030' in Stuttgart stärken!“). Die anschließende und mehrheitlich inhaltlich unterstützende Diskussion machte deutlich, dass einzelne Bereiche zu verstärken und andere Bereiche speziell auf die Stuttgarter Verhältnisse herunter zu brechen und nachhaltig zu implementieren sind.

Das Folgeprojekt ist ein unabdingbarer Schritt, die bisherigen Leistungen zu verstetigen. Hervorzuheben ist die Kooperation mit der Bertelsmann-Stiftung und dem Deutschen Institut für Urbanistik: Als erste Kommune Deutschlands erprobt die LHS SDG-Indikatoren zur Erstellung einer ersten quantitativen Bestandsaufnahme, auf der zukünftige Strategien und Zielsetzungen nachhaltiger Stadtentwicklung in der LHS aufbauen sollen. Das Ergebnis der Bestandsaufnahme wird dem Gemeinderat im 1. Halbjahr 2019 vorgestellt. Hieraus ergeben sich für das Folgeprojekt zusätzliche Aufgabe mit hohem Potential für die Landeshauptstadt.

Aufgaben der Koordinierungsstelle im Folgeprojekt sollten sein:
• Wissensmanagement, referatsübergreifende Bestandsaufnahme und Analyse bestehender Maßnahmen der LHS.
• Bewusstseinsbildung, Beratung und Schulung der Referate hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Maßnahmen zur Umsetzung der politischen Strategie der LHS mit den globalen Entwicklungszielen der UN Agenda 2030 sowie Entwicklung neuer Maßnahmen.
• Vernetzung der Referate zugunsten einer gemeinsamen strategisch-politischen Ausrichtung.
• Aufbau und Pflege von Kooperationen mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie Netzwerkarbeit.
• Organisation von Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarkeit der LHS bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsziele.
• Akquise zusätzlicher Ressourcen für Agenda 2030 Aktivitäten, die auch weiteren Maßnahmen der LHS zur Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele zugutekommen.
• Präsentation und Vermittlung von LHS Erfahrungen und Interessen in regionalen, landes- und bundesweiten sowie internationalen Netzwerken und Fachforen zur Umsetzung der Agenda 2030.
• Entwicklung eines strategischen Handlungsrahmens hin zu einem gemeinsamen Verständnis nachhaltiger Stadtentwicklung in der LHS.

Der Beschluss des Gemeinderats zur Unterzeichnung der Mustererklärung „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Deutschen Städtetages und der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas bietet ebenfalls weitere sinnvolle Optionen, die Agenda 2030 der Vereinten Nationen auf lokaler Ebene mit konkreten Maßnahmen weiter umzusetzen (GRDrs 206/2018).

Finanzielle Auswirkungen

Die gesamten Kosten des Folgeprojekts belaufen sich auf 199.020 € für die zweijährige Projektphase. Für den Zeitraum 2019 – 2021 konnten Mittel des Bundes eingeworben werden, die 75% (149.265 €) der bei der LHS anfallenden Personal- und Sachaufwendungen abdecken. Der verbleibende städtische Eigenanteil beträgt 25% (49.755 €). Die Finanzierung erfolgt aus Budgetmitteln der Abteilung Außenbeziehungen i. H. v. 19.000 EUR. Der übrige Bedarf wird bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021 berücksichtigt. Die Mittelabflüsse sind wie folgt vorgesehen:

Ausgabenposition
2019
2020
2021
Summe
Personalkosten Koordinatorin
60.000,00 €
80.000,00 €
20.000,00 €
160.000,00 €
Fortbildungs- und Reisekosten
1.000,00 €
3.000,00 €
2.000,00 €
6.000,00 €
Begleitmaßnahmen
2.000,00 €
12.000,00 €
6.000,00 €
20.000,00 €
Verwaltungskosten
4.410,00 €
6.650,00 €
1.960,00 €
13.020,00 €
Summe Projektkosten
67.410,00 €
101.650,00 €
29.960,00 €
199.020,00 €
Unterstützung BMZ/Engagement Global/SKEW
50.557,50 €
76.237,50 €
22.470,00 €
149.265,00 €
Eigenanteil Stadt
16.852,50 €
25.412,50 €
7.490,00 €
49.755,00 €

Nutzen für die Landeshauptstadt Stuttgart

Nachhaltiges Handeln in Verbindung mit einer globalen Verantwortung ist für Kommunen nicht neu, gerät aber mehr und mehr in den Fokus sämtlicher Politikfelder. Land, Bund und EU richten verstärkt ihre Politikgestaltung und strategischen Vorgaben danach aus.

Die Erfahrungen und neuen Impulse des auslaufenden Projekts „Globale Entwicklungsziele“ müssen für die LHS weiterhin nutzbar gemacht und nahtlos im Anschluss an das Erstprojekt fortentwickelt werden. Aus Einrichtung dieser verlängerten Projektstelle im Zeitraum von April 2019 bis März 2021 entsteht keine Daueraufgabe in der vorliegend skizzierten Ausrichtung. Allerdings ist schon jetzt abzusehen, dass das durch das Projekt generierte Wissen nur durch eine beständige zentrale Koordinierung und Konzeptionierung innerhalb der Verwaltung gehalten werden kann und es perspektivisch einer kohärenten Aufgabenwahrnehmung von internationaler Nachhaltigkeit und Entwicklung in der LHS bedarf.

Mit der Berücksichtigung der VN Agenda 2030 bei der Ausgestaltung städtischer Entwicklungsziele kann sich Stuttgart als nachhaltig und innovativ agierende Metropole regional und international u.a. in den Bereichen Beschaffung, Mobilität, Energiewende und Stadtgestaltung positionieren. Die globale Agenda 2030 mit ihren nachvollziehbaren Zielen gibt Kommunen einen Orientierungsrahmen, eigene Zielsetzungen zu entwickeln und mit diesen Teil einer weltweiten Initiative zu sein.

Die Landeshauptstadt Stuttgart leistet damit ihren Beitrag zum Transfer von Erfahrungen und zur Weiterentwicklung der Agenda 2030 Umsetzung durch Kommunen auf nationaler und internationaler Ebene.





Beteiligte Stellen

Referat AKR
Referat WFB





Fritz Kuhn
Oberbürgermeister


Anlagen




zum Seitenanfang