Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
88
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VerhandlungDrucksache:
320/2018
GZ:
T
Sitzungstermin: 17.05.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: P-Buslinie (Schnellbus X1) - Verkehrliche Maßnahmen
- Baubeschluss und Vergabeermächtigung

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.05.2018, öffentlich, Nr. 210

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung (1 Gegenstimme, 1 Enthaltung) mit folgenden Maßgaben:
- alle angesprochenen Maßnahmen sind reversible Provisorien
- zum Bereich Eberhard-/Tor-/Steinstraße wird die Verwaltung - Tiefbauamt, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Amt für öffentliche Ordnung - sich bemühen, relativ zeitnah eine endgültige Lösung aufzuzeigen.

Verwaltungsausschuss vom 16.05.2018, öffentlich, Nr. 179

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung (1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 07.05.2018, GRDrs 320/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen zur Einrichtung der P-Buslinie (Schnellbus X1) gemäß dem Plan (Anlage 1) und dem Kostenanschlag (Anlage 2) des Tiefbauamts mit Gesamtkosten von 2.713.600 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 153.600 EUR) wird zugestimmt.

2. Die Auszahlung in Höhe von 2.560.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) wird im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt - beim Projekt P-Bus 7.665028 - Schnellbuslinie X1, Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen wie folgt gedeckt:
3. Im Teilfinanzhaushalt 200 - Stadtkämmerei - ist beim Projekt 7.202300 - Mobilität und Luftreinhaltung - für die Schnellbuslinie X1 ein Budget von 2.120.000 EUR veranschlagt, das für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.665028- Schnellbuslinie X1 umgesetzt wird. Zur Gesamtfinanzierung der Maßnahme werden weitere Mittel i. H. v. 593.600 EUR aus den beiden IVLZ-Maßnahmen Paket 4, Busbevorrechtigung und weitere Beschleunigungsmaßnahmen (Projekt 7.661055) und dem Paket 5, Maßnahmen zur Stabilisierung des ÖPNV (Projekt 7.661064) herangezogen. Die Mittel werden in Verwaltungszuständigkeit umgesetzt (siehe Anlage 6).

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens von 2.560.000 EUR sämtliche für die Einrichtung des Schnellbusbetriebs erforderlichen Planungs- und Bauleistungen auszuschreiben und ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.



EBM Föll stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 2 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich wie beantragt.
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