Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
136
28
Verhandlung
Drucksache:
269/2018
GZ:
0812/02
Sitzungstermin:
28.06.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die
Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 27.06.2018, nicht öffentlich, Nr. 262
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 11.06.2018, GRDrs 269/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. In die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 werden die in den aufgelegten Entwürfen (Anlagen 2 und 3) genannten Personen aufgenommen, und zwar nach Vorgabe im Amtsgerichtsbezirk Stuttgart mindestens 948 und im Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt mindestens 522 Personen.
2. Die in Anlage 4 eingetragene Person wird nicht in die Vorschlagslisten aufgenommen, weil sie die Voraussetzungen für das Schöffenamt gemäß §§ 32 bis 35 Gerichtsverfassungsgesetz nicht erfüllt.
BM
Dr. Mayer
informiert, dass sowohl bei der Wahl der Vertrauensleute als auch bei der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen Stadträtinnen und Stadträte, die auch der Liste angehören, nicht befangen sind und deshalb ganz normal mitstimmen können.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
den im VA modifizierten Beschlussantrag
.
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