Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 739/2022
Stuttgart,
05/11/2023



Sanierung Stuttgart 32 -Gaisburg-
Satzung über die förmliche Festlegung der ersten Erweiterung des Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB und Ergänzung der Sanierungsziele




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Ost
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.05.2023
14.06.2023
20.06.2023
21.06.2023
22.06.2023



Beschlußantrag:

1. Es wird folgende Satzung über die erste Erweiterung des Sanierungsgebiets Stuttgart 32 -Gaisburg- beschlossen:

§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebiets



§ 2
Verfahren




§ 3
Genehmigungspflichten


§ 4
In-Kraft-Treten


2. Die Sanierungssatzung Stuttgart 32 -Gaisburg- wird um folgende Sanierungsziele erweitert:



Begründung:


Zu Beschlussantrag 1:

Das Sanierungsgebiet wird um diverse Bereiche aus den Vorbereitenden Untersuchungen erweitert.

Da der Mittelabruf bei den privaten Modernisierungen in Folge des allgemeinen Abschwungs im Bausektor nicht im prognostizierten Umfang erfolgt, sind die in den Erweiterungsflächen geplanten Maßnahmen bis auf Weiteres im Rahmen des bisherigen Förderrahmens umsetzbar. Bei einem erkennbaren Mehrbedarf wird die Verwaltung rechtzeitig Aufstockungsanträge stellen.

Im Süden wird der Froschbeißer-Spiel- und Bolzplatz ins Sanierungsgebiet mitaufgenommen werden. Dies ist ein großer Wunsch der Bürgerschaft, da der Spiel- und Bolzplatz in die Jahre gekommen ist und erneuert werden muss.

Im Westen wird die Klingenbachanlage integriert. Deren Umgestaltung war eine Empfehlung der vorbereitenden Untersuchungen und ist ebenfalls ein Wunsch der Bürgerschaft. Da im bestehenden Sanierungsgebiet Stuttgart 30 -Gablenberg- die Umgestaltung eines Teils der Klingenbachanlage geplant ist, sollen die Planungen verbunden werden, um in zwei Bauabschnitten eine einheitliche Neugestaltung der Grünanlage umzusetzen.

Im Norden werden die bislang ausgesparten Grundstücke in der Hornbergstraße ins Gebiet aufgenommen, da städtebauliche Mängel bestehen. Diese waren ebenso Teil der vorbereitenden Untersuchungen.

Im Übrigen gelten die Sanierungsziele des Sanierungsgebiets Stuttgart 32 -Gaisburg- auch für das Erweiterungsgebiet.

Zu Beschlussantrag 2:

Bei den bisherigen Zielen der Sanierung Stuttgart 32 -Gaisburg- fehlt eine Würdigung der städtebaulichen und identitätsstiftenden Besonderheiten des Sanierungsgebiets, die mit Hilfe der Sanierung erhalten und gestärkt werden sollen. Daher wird die Satzung um folgende Ziele erweitert:



Finanzielle Auswirkungen

Das Verfahren wurde 2020 in das Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZP) mit einer Finanzhilfe von 1,2 Mio. EUR aufgenommen. Der genehmigte Förderrahmen beträgt bisher 2,0 Mio. EUR (100 %). Für die Umsetzung von weiteren Bau- und Ordnungsmaßnahmen sind mittelfristig Aufstockungsanträge vorgesehen. Eine Kosten- und Finanzierungsübersicht nach § 149 BauGB liegt vor.




Beteiligte Stellen

Referat T

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Lageplan zur ersten Erweiterung des Sanierungsgebiets Stuttgart 32
-Gaisburg- vom 3. November 2022 (Verkleinerung)


<Anlagen>



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