Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
48
5
VerhandlungDrucksache:
1515/2019
GZ:
T
Sitzungstermin: 05.03.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht de
Betreff: Neufassung der Parkgebührensatzung sowie Änderung der städtischen Entgeltordnung für bewirtschaftete Parkierungseinrichtungen

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 03.03.2020, öffentlich, Nr. 80
Ergebnis: eine Änderung der Vorlage wird verlesen/Vorberatung
Verwaltungsausschuss vom 04.03.2020, öffentlich, Nr. 80
Ergebnis: Zustimmung mit Maßgabe


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 25.02.2020, GRDrs 1515/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart (Parkgebührensatzung, PGebS) wird gemäß Anlage 1 erlassen.

2. Die Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze sowie für die bewirtschafteten P+R-Anlagen der Stadt Stuttgart (Stadtrecht 7/13) werden gemäß Anlage 5 zum 01. Juli 2020 neu gefasst.


StR Dr. Oechsner (FDP) unterstreicht, bereits bei den Haushaltsplanberatungen habe man der Erhöhung der VVS-Tarife zugestimmt und gleichzeitig auf die damit korrespondierende Notwendigkeit einer Erhöhung der Parkgebühren hingewiesen. Ansonsten hätte es keine steuernde Wirkung, um weniger Autoverkehr in die Stadt zu ziehen ohne dass Parkplätze abgebaut werden. Tatsächlich habe die neue Parkgebührenordnung einige Knackpunkte, die ein wenig schwierig sind: Durch die Zusammenlegung des übrigen Stadtgebietes in eine Zone gebe es in Außenbereichen teilweise prozentual betrachtet sehr hohe Erhöhungen. Absolut betrachtet seien es jedoch 10 Cent auf die ersten 11 Minuten. Ihm ist wichtig, dazu zu kommen, das Parken im öffentlichen Raum entsprechend der Wertigkeit des öffentlichen Raums zu bepreisen. Seine Fraktion stimme der Vorlage daher zu.

StR Peterhoff (90/GRÜNE) erinnert an die ausführliche Debatte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 03.03.2020, öffentlich, Niederschrift Nr. 80. Es handle sich um ein Gesamtkonzept aus "Push and Pull-Maßnahmen". Einerseits habe man eine höhere Attraktivität durch Maßnahmen, die für den Nahverkehr, den Rad- und den Fußverkehr beschlossen wurden. Diesbezüglich sei in den letzten Jahren schon viel umgesetzt worden. Andererseits müsse man die heute noch immer sehr hohe Attraktivität für den motorisierten Individualverkehr senken, wozu das Parkraummanagement zähle, aber auch die Parkgebühren. Diesen Weg gelte es konsequent weiterzugehen, da dieser Spielräume eröffnet, um die Attraktivität für den Nahverkehr und weiteres zu erhöhen.

StR Kotz (CDU) macht auf einen Fehler in der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung aufmerksam. Es treffe nicht zu, dass der Vorlage im gestrigen Verwaltungsausschuss einmütig zugestimmt wurde. Seine Fraktion habe dagegen gestimmt. Er bestätigt die Aussage von StR Dr. Oechsner, wonach es einen Gleichschritt geben muss zwischen VVS-Tarifen und den Parkgebühren. Die heutige Vorlage zeige jedoch eine deutliche Überzeichnung anstatt eines Gleichschritts. Ein entscheidender Punkt für die Ablehnung der Vorlage sei auch, dass das Ziel, möglichst viele der Fahrzeuge zum Parken in Anwohnerparkgaragen zu bringen, durch die gerade dort besonders starke Preiserhöhung eher erschwert werde.

OB Kuhn bittet den Fehler in der Tagesordnung zu entschuldigen.

Auch seine Fraktion habe der Vorlage im gestrigen VA nicht zugestimmt, stellt StR Goller (AfD) klar. Als einzige Begründung für die Erhöhung der Parkgebühren sieht er den gewünschten Zwang zu nachhaltiger Mobilität, um den motorisierten Individualverkehr noch unattraktiver zu machen. Eine Erhöhung von teilweise 25 % insbesondere da, wo es gar nicht gewollt ist, weil die gewünschten "Pull-Faktoren" geschaffen werden sollen, lehne seine Fraktion ab. Bereits heute sei die PKW-Nutzung einschließlich Parken finanziell überhaupt nicht attraktiv, es gebe jedoch für sehr viele Menschen Anlässe und Situationen, die nicht mit ÖPNV oder Lastenfahrrad erledigt werden können. Er spricht sich dafür aus, zuerst Angebote zu schaffen, die attraktiv sind und der Lebenswirklichkeit der Leute entgegenkommen.

StR Zeeb (FW) glaubt nicht, dass die City mit den angedachten Erhöhungen attraktiver gemacht wird und dass die Außenbereiche damit sicher nicht gestärkt werden. Vielmehr stranguliere man damit viele Betriebe, die im harten Preiskampf stehen. Auch seine Fraktion lehne die Vorlage ab.

StR Dr. Oechsner bittet zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Vorlage von einer Erhöhung von 10 % - 15 % gesprochen wird und bei den Wohnparkhäusern von 10 %. Eine Erhöhung von 10 % entspreche auf drei Jahre gesehen ungefähr 2,5 %, sodass man mit Zins und Zinseszins berechnet auf die gleiche Höhe wie beim VVS kommt. Darüber hinaus werden die Gebühren für P&R-Plätze nicht erhöht, was ganz entscheidend sei, um PKW-Nutzer zur Weiterfahrt in den ÖPNV zu bringen. Diejenigen, die einen Großeinkauf zu erledigen haben, fahren ohnehin dorthin, wo Parkplätze zur Verfügung stehen. Da die Erhöhung im Außenbereich einem der Fraktionsmitglieder zu weit gehe, werde dieses sich der Stimme enthalten.

Aus Sicht von StRin Schanbacher (SPD) entscheidet jede und jeder selber darüber, mit welchem Verkehrsmittel sie oder er unterwegs ist, und bezieht in die Entscheidung die Kosten ein. Wenn die Entscheidung dann so ausfällt, mit dem Auto nach Stuttgart zu fahren, dann müssen diese Kosten eben getragen werden. Der Punkt sei, dass sehr viele Menschen diese Kosten sehr gerne tragen. Ihre Fraktion sei sehr gerne bereit, die anstehende Erhöhung in Maßen mitzutragen. Auch habe man - zuletzt im Haushalt - genug Angebote geschaffen, um den ÖPNV günstiger zu machen und viel Geld in Fuß- und Radverkehr gesteckt, um so den Umstieg zu unterstützen.


OB Kuhn verweist auf die Maßgabe der Vorlagenkorrektur zur Beschlussantragsziffer 2 (Anlage 5, Ziffer 1.9), die richtig heißen muss "TG Kursaal, S-Bad Cannstatt: Pauschaler Tagestarif für Besucher Mineralbad Cannstatt 1,00 EUR"

und stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt mit der Maßgabe der Vorlagenkorrektur zur Beschlussantragsziffer 2 mit 33 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt.

zum Seitenanfang