Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR 0579/5
GRDrs
970/2019
Stuttgart,
10/22/2019
Stellenplan 2020/2021
Schaffung von 97,0 Stellen und Veränderung eines Stellenvermerkes an 1,0 Stelle für die gesamtstädtische Strategie Digital MoveS
- geschäftskreisübergreifend
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
11.12.2019
19.12.2019
Beschlußantrag:
Zur Umsetzung des Maßnahmenpaketes 2020/2021 der Strategie für eine digitale Stadtverwaltung Stuttgart unter dem Motto Digital MoveS entsprechend der GRDrs 388/2019 werden zum
Stellenplan 2020
die folgenden Stellen geschaffen bzw. der KW-Vermerk an einer vorhandenen Stelle verlängert:
1. Im Teilstellenplan des
Bürgermeisteramtes
wird 1,0 Stelle geschaffen
(vgl. Anlage 1).
2. Im Teilstellenplan des
Rechnungsprüfungsamtes
wird 1,0 Stelle geschaffen
(vgl. Anlage 2).
3. Im Teilstellenplan des
Haupt- und Personalamtes
werden 74,5 Stellen geschaffen und der KW-Vermerk an 1,0 Stelle entfällt (vgl. Anlagen 3 bis 11).
4. Im Teilstellenplan der
Stadtkämmerei
wird 1,0 Stelle geschaffen geschaffen
(vgl. Anlage 11).
5. Im Teilstellenplan des
Liegenschaftsamtes
wird 1,0 Stelle geschaffen
(vgl. Anlage 11).
6. Im Teilstellenplan des
Jobcenters
werden 2,0 Stellen geschaffen
(vgl. Anlagen 11 und 14).
7. Im Teilstellenplan des
Amts für öffentliche Ordnung
werden 2,0 Stellen geschaffen (vgl. Anlage 11).
8. Im Teilstellenplan des
Amts für Umweltschutz
wird 1,0 Stelle geschaffen
(vgl. Anlage 11).
9. Im Teilstellenplan der
Branddirektion
wird 1,0 Stelle geschaffen
(vgl. Anlage 11).
10. Im Teilstellenplan des
Schulverwaltungsamtes
wird 1,0 Stelle geschaffen
(vgl. Anlage 11).
11. Im Teilstellenplan des
Kulturamtes
wird 1,0 Stelle geschaffen
(vgl. Anlage 11).
12. Im Teilstellenplan des
Sozialamtes
wird 1,0 Stelle geschaffen
(vgl. Anlage 11).
13. Im Teilstellenplan des
Jugendamtes
werden 2,5 Stellen geschaffen
(vgl. Anlagen 11 bis 13).
14. Im Teilstellenplan des
Amtes für Stadtplanung und Wohnen
wird 1,0 Stelle
geschaffen (vgl. Anlage 11).
15. Im Teilstellenplan des
Stadtmessungsamtes
werden 4,0 Stellen geschaffen
(vgl. Anlagen 15 und 16).
16. Im Teilstellenplan des
Tiefbauamtes
wird 1,0 Stelle geschaffen
(vgl. Anlage 11).
17. Im Teilstellenplan des
Garten-, Friedhofs- und Forstamtes
wird 1,0 Stelle
geschaffen (vgl. Anlage 11).
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die Schaffung der Stellen bzw. der Wegfall des KW-Vermerks an einer vorhandenen Stelle ist erforderlich, um das Maßnahmenpaket der Jahre 2020/2021 der Strategie Digital MoveS, wie in GRDrs 388/2019 beschrieben, umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die schwierige Arbeitsmarktsituation wird von einer Verzögerung bei der Besetzung der Stellen ausgegangen. Es werden folgende zusätzliche Personalaufwendungen erwartet:
2020: 4,0 Mio. EUR
2021: 6,2 Mio. EUR
2022 ff: 8,8 Mio. EUR p.a.
Beteiligte Stellen
Referat WFB ist mit der Vorlage einverstanden.
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
16
<Anlagen>
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