Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
372/HH/E
4
Ergebnis der BeratungDrucksache:
1482/2019
GZ:
9011-02.03/-05
Sitzungstermin: 20.12.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Schlussantrag an den Gemeinderat zur Verabschiedung des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 und der
Finanzplanung bis 2024 am 20.12.2019

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 20.12.2019, GRDrs 1482/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

I. Zustimmung

Dem am 26. September 2019 eingebrachten Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 und der Finanzplanung 2019 bis 2024 wird zugestimmt mit den Änderungen, die sich in den Beratungen vom 18. November bis 20. Dezember 2019 ergeben haben.


II. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021

III. Beschluss zur steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art

Zum Zwecke der steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art wird deren Vermögen unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen so finanziert, dass jeweils 30 % Eigenkapital ausgewiesen wird. 70 % des Vermögens wird über Kredite finanziert. Übersteigt die Eigenkapitalquote 30 %, ist der überschießende Betrag als internes Darlehen der Stadt an den Betrieb gewerblicher Art zu gewähren und ab dem Folgejahr zu verzinsen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Konditionen der Darlehen im Einzelnen festzulegen. Unterschreitet die Eigenkapitalquote 30 %, ist aus bestehenden Stadtdarlehen der fehlende Betrag in Eigenkapital umzuwidmen. Diese Regelung gilt jeweils zum Schluss des Kalenderjahres.



IV. Übertragbarkeitsvermerke V. Deckungsvermerke VI. Anträge aus der Mitte des Gemeinderats VII. Ermächtigungen zur Fertigstellung der Haushaltspläne
Zunächst kommentieren die Vertreter der Fraktionen den Verlauf der Haushaltsplanberatungen und den festgesetzten Doppelhaushaltsplan. Sie begründen ihr Abstimmungsverhalten.

Anschließend verliest BM Fuhrmann die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit der in Anlage 1 zur GRDrs 1482/2019 unter § 3 enthaltenen Änderung (Tischvorlage). Vom Beschlussantrag liest er die Ziffern I und II komplett, von den Ziffern III bis VII nur die Überschriften vor.

OB Kuhn stellt abschließend fest:

Der Gemeinderat beschließt die GRDrs 1482/2019 mit 40 Ja- und 17 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen mehrheitlich wie beantragt inklusive der in § 3 der Anlage 1 vorgenommenen Änderung (Verpflichtungsermächtigung für 2020 in Höhe von 452.966.300 €).
zum Seitenanfang