Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 484/2024
Stuttgart,
07/04/2024



Stuttgarter Straßenbahnen AG - Stimmabgabe in der
Hauptversammlung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.07.2024
11.07.2024



Beschlußantrag:

1. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart und der Vertreter der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (SVV) werden beauftragt, in der Hauptversammlung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:
2. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zum Stand der Umsetzung der strategischen Ziele der SSB zur Kenntnis.

3. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart und der Vertreter der SVV werden beauftrag, in der Hauptversammlung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) der Änderung und Neufassung des § 11 (Beirat) der Satzung der SSB entsprechend der Anlage zur Drucksache zuzustimmen.

4. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart und der Vertreter der SVV werden beauftragt, in der Hauptversammlung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) den nachstehenden Beschlussanträgen in Bezug auf den Rechtsstreit der SSB gegen einen ehemaligen Vorstand zuzustimmen:




Begründung:

Hinweis:
Mitglieder des Aufsichtsrats der SSB AG sind bei der Beschlussziffer 1. b) (Entlastung des Aufsichtsrats) befangen und dürfen an der Beratung und Beschlussfassung der Beschlussziffer nicht teilnehmen.


1. Jahresabschluss 2023 der SSB

Am 23. Juli 2024 findet die Hauptversammlung der SSB statt. Der städtische Vertreter wird in der Versammlung – nach Vorliegen der hier enthaltenen Beschlussfassung – sein Stimmrecht entsprechend ausüben. Für die mittelbaren Anteile an der SSB, über die Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV), übt die Geschäftsführung der SVV als gesetzlicher Vertreter ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung aus.

Das Jahresergebnis liegt bei -37,7 Mio. Euro und ist damit um 36,4 Mio. Euro besser als der Planansatz (-74,1 Mio. Euro). Es ist allerdings um 25,6 Mio. Euro schlechter als das Vorjahresergebnis (-12,1 Mio. Euro).

Die wesentlichen Punkte, die zur Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung führten, sind die nicht eingeplanten Zuschüsse zum Ausgleich der Mindereinnahmen aus dem Deutschland-Ticket und Jugendticket, Versicherungsleistungen zum Brandschaden des Betriebshofs Gaisburg und ein geringerer Materialaufwand. Dadurch konnten insbesondere geringere Fahrgeldeinnahmen durch das D-Ticket, Planüberschreitungen bei den Versicherungsbeiträgen und dem Personalaufwand aufgefangen werden.

Darüber hinaus wirkt sich der bis zum Jahr 2024 zugesagte Ertragszuschuss der Konzernmutter SVV in Höhe von 25 Mio. Euro positiv auf das Ergebnis aus.

Zum Geschäftsverlauf der SSB im Einzelnen wird auf den beigefügten Geschäftsbericht 2023 verwiesen.

Die Abschlussprüfer haben den Jahresabschluss der SSB per 31. Dezember 2023 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes führte zu keinen Beanstandungen.

Der Jahresabschluss 2023 wurde dem SSB-Aufsichtsrat in der Aufsichtsratssitzung am 26. Juni 2024 vorgelegt.


2. Umsetzungsstand der strategischen Ziele

Der Vorstand der SSB informiert über den Umsetzungsstand der strategischen Zielvorgaben (vgl. GRDrs 748/2023) im Sachvortrag.


3. Satzungsänderung

Für eine effektive Aufsichtsratsarbeit im gegebenen gesetzlichen Rahmen soll der § 11 der Satzung angepasst werden und regeln, wie viele Mitglieder der Beirat haben kann und wann bzw. in welchem Umfang Beiratsmitglieder an den Aufsichtsratssitzungen teilnehmen.

Diese Konkretisierung findet sich insbesondere in den neu hinzugekommenen Absätzen 7 und 8. Die Absätze 2, 5 und 6 sind zur Klarstellung ergänzt bzw. umformuliert worden.

Der Aufsichtsrat der SSB hat am 26.06.2024 über einen entsprechenden Vorschlag an die Hauptversammlung der SSB am 23.07.2024 beraten.


4. Verfahren SSB gegen den ehemaligen Vorstand, Herrn Reinhold Bauer

Ebenfalls soll in der Hauptversammlung der SSB am 23.07.2024 über die erforderliche Zustimmung der HV zum vorliegenden Vergleichsvorschlag entschieden werden. Der städtische Vertreter wird in der Hauptversammlung – nach Vorliegen der hier enthaltenen Beschlussfassung – sein Stimmrecht entsprechend ausüben. Für die mittelbaren Anteile an der SSB, über die Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV), übt die Geschäftsführung der SVV als gesetzlicher Vertreter ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung aus.

Reinhold Bauer war von 1995 bis 2015 als Personalvorstand/Arbeitsdirektor bei der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) tätig.

Der SSB ist 2016 bekannt geworden, dass von 2008 bis 2015 einige Betriebsräte zu hoch vergütet worden seien. Die SSB hat daraufhin überprüft, ob und welche konkreten Schäden sie erlitten hat, inwieweit diese Schäden auf eine Pflichtverletzung von Herrn Bauer beruhen können, und ob sich daraus Ansprüche gegen Herrn Bauer ergeben können.

Der Aufsichtsrat der SSB AG hat am 28. März 2017 von dem Bericht der Kanzlei Menold Bezler zu Vorstandshaftungsansprüchen Kenntnis genommen und den Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt und ermächtigt, Ansprüche im Zusammenhang mit betriebsverfassungswidrigen Vergütungszahlungen an Betriebsratsmitglieder zunächst außer gerichtlich geltend zu machen und erforderlichenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

In der Folge blieben mehrere Versuche einer gütlichen außergerichtlichen Einigung erfolglos. Aufgrund mehrerer Anwaltswechsel auf Seiten von Herrn Bauer zog sich das Verfahren insgesamt hin.

Mit Schreiben vom 18. Dezember 2020 wurde daher Klage wegen Vorstandhaftung erhoben. Der Streitwert betrug 1.904.999,57 Euro.

Am Dienstag, 17.01.2023, fand in Stuttgart die erste öffentliche Sitzung des Landgerichts Stuttgart vor der 31. Kammer für Handelssachen - Commercial Court statt.

Am Mittwoch, dem 19.06.2024, fand eine weitere öffentliche Sitzung am Oberlandesgericht Stuttgart vor dem 20. Zivilsenat statt. Der Senat unterbreitete nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage folgenden Vergleichsvorschlag:

1. Der Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin einen Betrag von 481.516,05 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vom 13.01.2021 bis 19.06.2024 zu bezahlen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen einschließlich der Kosten des Vergleichs tragen die Klägerin 3/4, der Beklagte 1/4. -

Eine Zustimmung zum Vergleichsvorschlag ist dem Gericht bis spätestens 01.08.2024 mitzuteilen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Vergleich zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der SSB hat in seiner Sitzung am 26.06.2024 für den Vergleichsvorschlag gestimmt.




Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

1. Geschäftsbericht 2023 der SSB
Hinweis: Die Anlage steht im KSD/KORVIS (für Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderats) als PDF-Dokument zur Verfügung

2. Neuregelung § 11 (Beirat) der Satzung der SSB AG


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