Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 839/2020
Stuttgart,
10/16/2020



Personal- und Sachmittelbedarf bei den städtischen Ämtern im Zuge der Entwicklung des neuen Stadtquartiers Rosenstein / Quartiere C1 + A3 im Haushalt 2020/2021



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
20.10.2020
21.10.2020
22.10.2020



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht zur weiteren Entwicklung des neuen Stadtquartiers Rosenstein und den damit verbundenen nachstehenden finanziellen Mitteln und Personalbedarfen wird Kenntnis genommen.

2. Die nachstehend benannten erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 4.060.000,00 EUR für 2020/2021 sollen überplanmäßig durch die Finanzverwaltung bereitgestellt werden.

3. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf beim Amt für Stadtplanung und Wohnen in Höhe von 4,0 Stellen (davon 1,0 Stelle in EG 13 TVöD (Stadtplanung) und 0,5 Stelle in EG 6 (Geschäftszimmer) bei der Abteilung Städtebauliche Planung Rosenstein, 1,0 Stelle in EG 13 TVöD (Verkehrsplanung) bei der Abteilung Verkehrsplanung und Stadtgestaltung, Sachgebiet Verkehrsentwurfsplanung und 1,0 Stelle in EG 13 TVöD (Landschaftsplanung) im Sachgebiet Grünordnungsplanung) sowie 0,5 Stellenanteile in A11/EG10 TVöD bei der Abteilung Verwaltung und Recht, Sachgebiet Allgemeine Verwaltung, wird Kenntnis genommen (alle Stellen jeweils mit kw-Vermerk bis 12/2026). Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.

4. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf beim Amt für Umweltschutz in Höhe von 1,0 Stellen in EG 13 TVöD bei der Abteilung Energiewirtschaft sowie 0,5 Stellen in EG 12 TVöD bei der Abteilung Immissions-, Abfallrechts-, Wasser- und Bodenschutzbehörde wird Kenntnis genommen (alle Stellen jeweils mit kw-Vermerk bis 12/2026). Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen. 5. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt in Höhe von 2,0 Stellen, davon 1,0 Stelle in EG 13 TVöD als Teamleitung und übergeordnete Projektleitung des Großprojektes „Stadtquartier Rosenstein“ sowie 1,0 Stelle in EG 12 TVöD als Projektingenieur zur Realisierung von Ersatzhabitaten und Abwicklung von Vergrämungsmaßnahmen wird Kenntnis genommen (alle Stellen jeweils mit kw-Vermerk bis 12/2026). Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.

6. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf beim Kulturamt in Höhe von 1,5 Stellen in EG TvÖD 13 wird Kenntnis genommen (alle Stellen jeweils mit kw-Vermerk bis 12/2026). Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.

7. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf der Abteilung L/OB-R im Referat Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales des Oberbürgermeisters (L/OB) in Höhe von 2,5 Stellen (davon 0,5 Stelle in EG 6 TVöD und 2,0 Stellen in EG 13 TVöD/A 13 hD) wird Kenntnis genommen (alle Stellen jeweils mit kw-Vermerk bis 12/2026). Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.

8. Vom künftigen zusätzlichen Personalbedarf beim Tiefbauamt in Höhe von 2,5 Stellen (davon je 1,0 Stellen in EG 12 TVöD in der Abteilung Straßen und Verkehr sowie in der Bauabteilung Mitte/Nord und 0,5 Stellenanteile in A 11/EG 10 TVöD beim Sachgebiet Haushalt, Rechnungswesen und Betriebswirtschaft der Abteilung Verwaltung und Recht wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist erst im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/2023 zu treffen.



Begründung:


Zu 1.: Entwicklung des neuen Stadtquartiers Rosenstein

Das Rosenstein-Quartier
Das Rosenstein-Quartier ist der bedeutendste Baustein der Stadt- und Wohnbauentwicklung Stuttgarts in den kommenden Jahren. Auf 85 ha innerstädtischer Fläche, welche heute noch von Bahngleisen belegt ist, sollen über 5.600 Wohneinheiten entstehen. Die für das neue Quartier notwendige Infrastruktur wie Schulen, Kitas, soziale und kulturelle Einrichtungen, Sportanlagen, Parks und weitere Nutzungen werden im Zuge der Aufsiedlung flankierend umgesetzt.
Vor dem Hintergrund der dringenden Notwendigkeit zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums in Stuttgart handelt es sich beim Rosenstein-Quartier um ein Schlüsselprojekt auch mit hoher gesellschaftspolitischer Relevanz. Eine schnellstmögliche Planrechtschaffung und Realisierung ist daher oberstes Ziel. Das Projekt umfasst Bauflächenpotenziale für die nächsten Jahre und Jahrzehnte und Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Arbeiten in zentraler Innenstadtlage.



Das gesamte Rosenstein-Quartier ist als Modellstadtteil mit qualitätsvollen Stadtvierteln und hohen Anteilen an bezahlbarem Wohnraum konzipiert. Es entspricht nicht nur den heutigen städtebaulichen Leitbildern und dem aktuellen Stand der Technik, sondern es soll auch Lösungen für das zukünftige Zusammenleben in einer Stadt aufzeigen und realisieren. Das RosensteinQuartier soll klimaneutral und nachhaltig ausgebildet werden und dabei Leben, Arbeiten und Wohnen verbinden.

Das Quartier soll insgesamt zu einem urbanen Stadtteil mit hoher Nutzungsvielfalt, attraktiven öffentlichen Räumen, identitätsstiftenden Orten und international angesehenen kulturellen Angeboten ausgebaut werden.

Stand der städtebaulichen Planung
Die Entscheidung des internationalen städtebaulichen Wettbewerbs am 22. Juli 2019 legte den Grundstein für die kommende Entwicklung. Grundlage für den Wettbewerb war der Beschluss der GRDrs 239/2018 Internationaler offener städtebaulicher Wettbewerb Rosenstein – Ideen für den neuen Stadtteil.
Der Siegerentwurf von asp Architekten und Stadtplaner und Köber Landschaftsarchitekten zeigt die städtebauliche Gestalt, die Entwicklungsziele und Inhalte des neuen Stadtquartiers. Auf Basis des Wettbewerbssiegerentwurfs wird derzeit ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet (Beschluss GRDrs 1257/2019 Beauftragung Rahmenplanung Rosenstein). Dieser bildet die Grundlage für die Entwicklung der ersten Teilflächen auf C1 und A3, für die anstehenden Bebauungspläne, aber auch für die Verhandlungen zum Gleisrückbau mit der Bahn.


Teilquartier C1
Mit der Teilfläche C1 und dem Projekt an den Wagenhallen/MakerCity steht nach der Entscheidung der IBA StadtRegion Stuttgart GmbH eines der ersten konkreten IBA Projekte der LHS Stuttgart fest (Beschluss IBA-Aufsichtsrat 27.07.2020).
Auf C1 sollen zum Präsentationsjahr 2027 neue Gebäude mit innovativem Anspruch umgesetzt sein und ein erster modellhafter Baustein für das neue Rosensteinquartier entstehen. Für eine Realisierung bis 2027 müssen ab sofort die vorbereitenden Planungen und Arbeiten begonnen und die Fläche erschlossen werden. Die Entwicklung der C1 Fläche soll zeitgleich mit dem Gleisrückbau erfolgen, um 2027 Teile des neuen Rosensteinquartiers präsentieren zu können.
Die Schaffung neuen Planungsrechts hat daher erste Priorität. Mit GRDrs 508/2020 wurde im STA am 28.07.2020 die Fortführungsentscheidung für das Bebauungsplanverfahren Stuttgart 21-Teilgebiet C1 (Stgt 151) getroffen.
Durch den positiven Beschluss des IBA-Aufsichtsrats sind bereits jetzt über den Rahmenplan hinausgehende, überplanmäßige Kapazitäten für die Bearbeitung der C1-Fläche notwendig.


Teilquartier A3
Parallel müssen die Planungen für die Teilfläche A3, als Auftakt des neuen Rosenstein-Quartiers direkt am Hauptbahnhof aufgenommen werden. Im STA am 7. Juli 2020 wurden die Möglichkeiten eines Kulturbausteins auf der A3-Fläche diskutiert, eine Entscheidung hierüber muss spätestens Anfang 2021 erfolgen. Auf dem Grundstück sind drei Untergeschosse einschließlich einer Bahnhofstiefgarage für die DB planfestgestellt, die unverzüglich nach Inbetriebnahme des neuen Tiefbahnhofs errichtet werden müssen. Um eine aufeinander abgestimmte Planung von Untergeschossen und darüber befindlicher Nutzung zu gewährleisten muss deshalb bereits im Jahr 2021 ein Wettbewerbsverfahren vorbereitet werden, das eine Lösung bezüglich der Nutzungen mit einem Kulturschwerpunkt aufzeigt.

Nach dem vorliegenden Zeitplan kann nur so ein Baubeginn unmittelbar nach Inbetriebnahme im Jahr 2026 gewährleistet werden.
Darüber hinaus wird das Wettbewerbsergebnis Auswirkungen auf die Gesamtplanung des Rosenstein-Quartiers entfalten und ist daher auch aus diesem Grund möglichst rasch herbeizuführen.



Übergeordneter Rahmen
Die Umsetzung des Bahnprojekts S 21 ist die Voraussetzung für die Realisierung des Rosenstein-Quartiers. Die stufenweise Realisierung des Bahn- und Städtebauprojekts wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Die Planungen für das Verkehrsprojekt und die städtebaulichen Planungen sind jeweils von extrem hoher Komplexität und schnittstellenintensiv. Der verwaltungsinterne Abstimmungsbedarf sowie mit externen Akteuren ist daher bereits seit Anfang 2019 sehr stark gestiegen und hat sich insbesondere durch die komplizierten Verhandlungen zum Gleisrückbau im Gebiet Rosenstein (s. GRDrs 504/2020) noch weiter erhöht. Für diese Verhandlungen ist eine dauernde intensive ämter- und referatsübergreifende Abstimmung unerlässlich. Seit Anfang 2020 ist im Zusammenhang mit der Rahmenplanbearbeitung zwischen dem hierfür beauftragten Büro und den beteiligten Ämtern ein zusätzlicher erheblicher Abstimmungsbedarf, z. B. durch regelmäßig erforderliche Arbeitsgruppensitzungen zu relevanten Themenstellungen, entstanden.

Hinzu kommen äußerst komplexe Fragen der ergänzenden Schieneninfrastruktur (Bsp: Matrixuntersuchung des VWI, Ergänzungsbahnhof, Realisierung P-Option, Zukunft der Gäubahn, Stärkung des Nordzulaufs, Nordhalt), die wiederum in vielfältiger Weise mit dem Städtebau der LHS im Rosensteinquartier verknüpft sind und dessen Möglichkeiten bedingen. Hier werden derzeit Weichen für den künftigen Schienenverkehr in Stuttgart und den damit verbundenen Städtebau im Rosensteinquartier gestellt. Es ist daher dringend erforderlich, dass die LHS über ausreichende personelle Mittel verfügt, um die Interessen der LHS in den bereits aktuell laufenden Gesprächen und Verhandlungen kompetent vertreten zu können und flankierende planerische Untersuchungen zu begleiten.

Fazit und Dringlichkeit
Aufgrund der oben dargelegten Beschlusslagen des Gemeinderats und der nachweislichen Zunahme übergeordneter Themen und Fragestellungen von externer Seite hat die Projektentwicklung für das Rosenstein-Quartier seit 2019 massiv an Fahrt aufgenommen.
Im Zuge der vertiefenden Betrachtung innerhalb des Rahmenplans zeigt sich jetzt, dass weitere Planungen, Untersuchungen und Vorbereitungen notwendig sind, um das Städtebauprojekt zielorientiert und abgestimmt voran zu treiben. Parallel sind die übergeordneten Fragestellungen wie z. B. zum Gleisrückbau und zur Zukunft des Verkehrsknotens fachlich zu begleiten.

Die mit GRDrs 870/2018 beschlossene verwaltungsinterne Projektstruktur zur Steuerung und Koordination des Gesamtprojekts S21/Rosenstein wurde zwischenzeitlich weiter professionalisiert. Unter der Gesamtprojektleitung S21/Rosenstein ist jetzt eine feste ämterübergreifende Organisationsform verankert, um die anstehenden hochkomplexen Fragestellungen simultan und interdisziplinär vernetzt abzustimmen und zu bearbeiten. Eine entsprechende Organisationsverfügung wurde von Herrn Oberbürgermeister Kuhn am 29.09.2020 unterzeichnet.


Im Amt für Stadtplanung und Wohnen wurde das bisherige Sachgebiet Rosenstein am 1. September 2020 in eine eigenständige Abteilung Rosenstein (61-10) unter neuer Leitung überführt.

Trotz der vorgenommenen verwaltungsinternen strukturellen Optimierungen können die in 2020 und 2021 anstehenden zahlreichen Aufgaben mit den vom Gemeinderat bereits beschlossenen personellen Ressourcen und Finanzmitteln nicht bewältigt werden.

Der Einstieg in tiefere Planungsstufen erfordert eine höhere Detailschärfe, parallel hierzu erhöht sich der Zeitbedarf für den fachlichen Austausch. Externe Akteure wie die Bahn oder das Land tragen kontinuierlich weiterführende Fragestellungen an die Stadt heran, die fachkompetent beantwortet werden müssen. Die externen Gesprächspartner sind fachlich und personell stark aufgestellt. Die Stadt muss im Austausch mit den Projektpartnern kontinuierlich eine sehr aktive Rolle übernehmen, dies verbunden mit einem entsprechenden zeitlichen Engagement und der erforderlichen Sachkompetenz.

Die schnellstmögliche Durchführung der Bauleitplanung und der Erschließung mit dem Ziel einer sofort anschließenden Bebauung zunächst der C1-Flächen als mögliche Blaupause für die weitere Entwicklung des Quartiers-Rosenstein bedingt daher, dass den planenden und ausführenden Ämtern vordringlich weitere personellen Kapazitäten und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Die Stellen sollen der üblichen Bedarfsprüfung bei Stellenschaffungen unterliegen.

Zeitliche Auswirkungen
Sofern die in der Beschlussvorlage skizzierten außerplanmäßigen Finanzmittel und Personalkapazitäten nicht bereitgestellt werden, wird sich die weitere Entwicklung des Rosenstein-Quartiers um rund 1,5 Jahre verzögern. Dies unter Berücksichtigung der nach Beschluss erst beginnenden erforderlichen Personalgewinnung, welche sich aufgrund der derzeit noch prosperierenden Bauwirtschaft weiterhin als schwierig gestalten wird.

Insbesondere wird es nicht möglich sein, die Bebauung des Teilquartiers C 1 (Maker-City) bis zur Internationalen Bauausstellung im Jahr 2027 zu realisieren. Auch die rechtzeitige Bebauung des A3-Geländes mit einem Kulturbaustein ist nicht gewährleistet. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die DB die dort planfestgestellten Untergeschosse in eigener Regie errichtet und der LHS erhebliche Mehrkosten für ihren späteren Hochbau entstehen.


Zu 2.: Zusätzlich erforderliche Finanzmittel für die Jahre 2020/2021

Beim Amt für Stadtplanung und Wohnen werden 2020/2021 zusätzliche Finanzmittel für Beauftragungen und Gutachten in Höhe von 1.120.000,00 EUR überplanmäßig erforderlich:

- Für Gutachten im Zusammenhang mit den beiden prioritären Bebauungsplanverfahren Stuttgart 21 - Teilgebiet C1 (Stgt 151) und Stuttgart 21 - Teilgebiet A3 (Stgt 157) sowie ein Gutachten zur Thematik Wasserversorgung des Parksees sind schätzungsweise 70.000,00 EUR zu veranschlagen.



- Für die Planung von Habitaten (LPh 1-3) 100.000,00 EUR je Bebauungsplan.
Dies sind für die beiden Bebauungsplanverfahren Stuttgart 21 - Teilgebiet C1 (Stgt 151) und Stuttgart 21 - Teilgebiet A3 (Stgt 157) zusammen 200.000,00 EUR.

- Für die Vorplanungen der Grünflächen werden weitere 250.000,00 EUR erforderlich.

- Zur Entwicklung der Gebiete C1 und A3 im Rosenviertel müssen auch städtische Hochbauvorhaben entwickelt werden. Hierzu gehören z. B. wichtige und impulsgebende Stadtbausteine, wie die MakerCity auf C1 (evtl. mit Zwischennutzung durch die Württembergischen Staatstheater), Entwicklung zentraler kultureller Nutzungen über der planfestgestellten Bahnhofstiefgarage auf A3 oder die Mobility-Hubs.
Es geht hier noch nicht um die konkrete Planungs- und Bauabwicklung, wie sie das Hochbauamt zu einem späteren Zeitpunkt üblicherweise nach Beauftragung und Finanzierung durch die gebäudeverwaltenden Ämter der Stadt durchführt, sondern um eine sehr viel früher angesiedelte Projektentwicklung in der frühen Anschubphase von Projekten, z. B. die grundsätzliche bautechnische Machbarkeit von Vorhaben. Technische Abhängigkeiten können dabei klar herausgearbeitet werden. Beispielhaft wäre hier die Fragestellung, wie die Stadt einen großen Kulturbaustein auf einer planfestgestellten Bahnhofstiefgarage im A3-Areal realisieren könnte oder die Überprüfung, ob eine geplante Nutzung auf einem vorgegebenen Baufeld auch untergebracht werden kann.
- Für die planfestgestellte (die drei unterirdischen Etagen sind planfestgestellt) und mit zentralen kulturellen Nutzungen vorgesehene A3-Fläche soll im Jahr 2021 ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden. Hierfür sind geschätzte Finanzmittel in Höhe von ca. 350.000,00 EUR erforderlich.

Beim Amt für Umweltschutz werden 2020/2021 zusätzliche Finanzmittel für die Entwicklung des Energiekonzepts in Höhe von 240.000,00 EUR überplanmäßig erforderlich. Für das Rosensteinquartier soll ein zukunftsweisendes Energiekonzept entwickelt werden. Die Realisierung des Plusenergieniveaus und damit ein klimaneutrales Stadtquartier ist Voraussetzung für die weiteren Planungen. Hierzu ist neben zusätzlichem Personalbedarf auch die Beauftragung eines Ingenieurbüros erforderlich. Die entsprechenden Mittel wurden bereits für den Doppelhaushalt 2014/2015 bereitgestellt und konnten aufgrund der Projektverzögerungen bei Stuttgart 21 nicht weiter übertragen werden. Mit Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs sind die Mittel jetzt notwendig.
Für die Anpassungen des BOdenmassenMAnagementSystems (BOMAS) sind weitere ca. 25.000,00 EUR zu erwarten. Sollte das BOMAS auf das bisher nicht einbezogene C-Gebiet erweitert werden, so sind hierfür ca. weitere 25.000,00 EUR erforderlich.



Beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt werden 2020/2021 zusätzliche Finanzmittel
- für die Herstellung von Ersatzhabitaten für Eidechsen des Teilgebiets C1 (ca. 2 ha) in Höhe von 2.000.000,00 EUR (1 Mio. EUR/ha) überplanmäßig erforderlich. Hierin sind enthalten: Ausführungsplanungen und Bauleitung durch Landschaftsarchitekten (Lph 5-9), ökologische Baubegleitung durch Fachbüros sowie Baukosten zur Herstellung der Ersatzhabitate,

- für die Eidechsenvergrämung der zu entschließenden Flächen im Teilgebiet C1 (ca. 2 ha) in Höhe von 600.000,00 EUR (300.000,00 EUR/ha) überplanmäßig erforderlich. Beim Kulturamt werden 2020/21 zunächst keine Finanzmittel für Gutachten und Konzepte erforderlich. Entsprechende Sachmittelanmeldungen werden im Zuge des nächsten Doppelhaushalts für die jeweils spezifischen Projekte erfolgen.

Bei L/OB-R werden 2021 zusätzliche Finanzmittel für Beauftragungen und Gutachten in Höhe von 50.000,00 EUR überplanmäßig erforderlich. Diese werden zum einen für die rechtliche Begleitung der Verhandlungen zum Gleisrückbau benötigt, zum anderen für Rechtsgutachten.

Beim Tiefbauamt können zu möglichen Bedarfen derzeit keine Aussagen getroffen werden. Das Tiefbauamt wird die zusätzlichen Budgetbedarfe beginnend zum Haushaltsplan 2022/2023 als Sonderbedarfe anmelden und geht davon aus, dass diese über die Grüne Liste in die künftigen Haushaltspläne aufgenommen werden.

Beim Hochbauamt können notwendig werdende hochbauliche Untersuchungen und Vorplanungen aus dem Finanztopf von 250.000,00 EUR beauftragt werden, der zur Verwaltung durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen bereitgestellt ist und in den Erläuterungen zu Beschlussziffer 1 bzw. 2 beschrieben wird.

Das Liegenschaftsamt wird für den Grunderwerb für die notwendigen Ersatzhabitate und Ausgleichsflächen wie auch für die Verwaltung und Betreuung dieser Flächen bis zur Herstellung der Maßnahme ab dem Jahr 2022 entsprechende finanzielle Mittel benötigen. Der Mittelbedarf kann erst nach Ermittlung der notwendigen Ersatzhabitats- und Ausgleichsflächen beziffert werden. Daher kann eine Anmeldung erst zum nächsten Doppelhaushalt 2022/2023 erfolgen.
Soweit in dem neuen Rosenstein-Quartier Projekte als städtische Projekte realisiert werden sollen, fallen weitere Sach- und Personalmittelbedarfe an, die im Zuge der Beschlussfassung dieser Projekte haushaltsrechtlich erfasst und angemeldet werden.

Für den nächsten Doppelhaushalt 2022/2023 werden aus den einzelnen Ämtern voraussichtlich weitere Mittelanmeldungen erfolgen.


Zu 3.: Zusätzlicher vordringlicher Personalbedarf beim Amt für Stadtplanung und Wohnen

Abteilung Städtebauliche Planung Rosenstein
Anfang 2020 wurde die Erarbeitung des Rahmenplans für das neue Quartier Rosenstein vergeben. Am 1. September 2020 wurde im Amt für Stadtplanung und Wohnen in Nachfolge des bisherigen Sachgebiets Rosenstein die neue Abteilung Städtebauliche


Planung Rosenstein geschaffen, deren Aufgabe es ist, die planerischen und rechtlichen Grundlagen für die Bebauung des Quartiers zu schaffen und die städtebauliche Entwicklung zu begleiten.

Für die Quartiersentwicklung Rosenstein bearbeitet die Planungsabteilung eine Vielzahl an Arbeitspaketen u. a. in Zusammenhang mit der Erstellung des Rahmenplans Rosenstein und der geplanten Bürgerbeteiligung, aber auch im Hinblick auf Abstimmungen mit der Bahn und der erforderlichen Bebauungsplanung für die gesamte Entwicklungsfläche. Die Aufgaben stehen fast alle unter hohem Zeitdruck und werden entweder federführend oder in begleitender Funktion von der Planungsabteilung betreut.

Im Zuge der voranschreitenden und sich konkretisierenden Planung wurden neue, zusätzliche Themen und Fragestellungen identifiziert. Diese ergeben sich einerseits aus der wachsenden Komplexität des Gesamtvorhabens, andererseits aus dem breiten Spektrum der beteiligten und zu beteiligenden Behörden, Personen, Stellen, etc.
Es zeigt sich die Notwendigkeit, dass diese neuen und zusätzlichen Arbeitsfelder qualifiziert bearbeitet werden müssen. Eine zusätzliche Personalstelle in der Stadtplanung, die für die Quartiersentwicklung Rosenstein eingesetzt werden soll und fachübergreifende Kompetenzen und entsprechende Erfahrung mitbringen muss, ist daher zeitnah erforderlich.

Allem voran steht dabei immer der Anspruch, ein innovatives wie modellhaftes Quartier zu realisieren. Die Maker-City auf dem Teilgebiet C1 soll als Impulsgeber und Inkubator für die Gesamtquartiersentwicklung dienen. Hier soll gewohnt und gearbeitet werden, ebenso sollen neue nachhaltige Ideen entwickelt und produziert werden. Dabei zielt die Landeshauptstadt Stuttgart auf eine modulare, flexible, innovative, leichte und experimentierfreudige Bebauung, welche überwiegend in Holzbauweise errichtet und somit zum Pionier dieser Bauweise in Stuttgart werden soll.

Die anstehende Bauleitplanung auf der Entwicklungsfläche wird sich in mehrere Bebauungsplanverfahren aufteilen. Die genaue Anzahl der Bebauungspläne richtet sich nach Flächenverfügbarkeit (Abschnitte der Freimachung) und dem Bedarf. Eine genaue Anzahl an Verfahren lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend festlegen, es ist jedoch von mindestens 5 - 6 Bebauungsplänen für die Gesamtfläche auszugehen. Die zusätzliche Personalstelle für die Stadtplanung soll daher insbesondere auch in der Bauleitplanung einen hohen Erfahrungsschatz mitbringen. Angesichts der zeitlichen Rahmenbedingungen dieser umfangreichen und komplexen Gebietsentwicklung ist es unabdingbar, dass die Stellenbesetzung unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorlaufs- und Einarbeitungsphase so schnell wie möglich erfolgt und die Stelle bereits jetzt im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 geschaffen wird und zum 1. Januar 2021 ausgeschrieben werden kann.

Um den neuen und zusätzlichen Aufgaben der Gebietsentwicklung Rosenstein in vollem Umfang nachkommen zu können, ist darüber hinaus eine Erhöhung des Stellenanteils für das Geschäftszimmer von derzeit 50 % um weitere 50 % erforderlich. Die Zeitschiene der Gebietsentwicklung erfordert, dass die halbe Stelle bereits jetzt im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 geschaffen wird und zum 1. Januar 2021 ausgeschrieben werden kann.


Zur Planungsabteilung Rosenstein, die aus dem Sachgebiet Rosenstein hervorgegangen ist, gehören nun auch die Bestandsgebiete Störzbachviertel, der Bereich Presselstraße, das Nordbahnhofviertel und das Europaviertel; dies bedeutet eine unmittelbare und räumliche Vergrößerung dieses Aufgabengebiets bzw. des Planungsbezirks. Die Planungsabteilung erhält damit auch in diesem Zusammenhang neue und zusätzliche Aufgaben, die mit der bestehenden Personalstruktur nicht in vollem Umfang und der notwendigen Intensität geleistet werden kann. Ein Ausgleich aus der Planungsabteilung Mitte ist jedoch nicht möglich, da sich gleichzeitig die Arbeit und die Projekte im Bereich Mitte deutlich erhöht haben.

Verkehrsstruktur- und Verkehrsentwurfsplanung
Dem Thema der Mobilität/Verkehrsplanung kommt bei der Entwicklung des neuen Rosenstein-Quartiers eine herausgehobene Bedeutung zu, da das neue Quartier auch dazu innovative Ansätze aufzeigen soll, die sich letztendlich im Entwurf der Straßenräume und des zunächst zu entwickelnden Verkehrskonzepts ausdrücken.

Die bisher für diese Aufgabe zur Verfügung stehende Personalstelle beinhaltet die Bearbeitung der Verkehrsentwürfe in den Bezirken Mitte und Nord. Das Quartier Rosenstein bedeutet eine unmittelbare und deutliche räumliche Vergrößerung dieses Aufgabengebiets bzw. des Planungsbezirks. Zudem hat sich während der bisherigen Erarbeitung des Rahmenplans gezeigt, dass es erforderlich ist, früher als beabsichtigt in die Erarbeitung verkehrlicher Grundlagen und den bebauungsplanbegleitenden Entwurf von Verkehrsanlagen einzusteigen.
Mit der vorhandenen Personalkapazität kann diese Aufgabe nicht bewältigt werden.
Angesichts der zeitlichen Rahmenbedingungen dieser umfangreichen und komplexen Gebietsentwicklung ist es unabdingbar, dass die Stellenbesetzung unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorlaufs- und Einarbeitungsphase so schnell wie möglich erfolgt und die Stelle bereits jetzt im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 geschaffen wird und zum 1. Januar 2021 ausgeschrieben werden kann.

Sachgebiet Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung
Das Projekt Rosenstein ist das bedeutendste Städtebauprojekt in Stuttgart und stellt an die Planung der Grünflächen und der Parkerweiterung sowie an die Bearbeitung der Umweltbelange besondere Herausforderungen. Nachdem seit Ende letzten Jahres Stück für Stück die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Kartierungen bekannt werden, welche die DB Netze für den Rückbau der Gleisanlagen beauftragt hat, stellt sich heraus, dass die Flächen extrem artenreich sind und einen Hotspot der Biodiversität in der Region Stuttgart bilden. Den mit dem Projekt befassten Fachleuten ist in Europa kein anderes städtebauliches Entwicklungsprojekt bekannt, welches hinsichtlich der arten- und naturschutzfachlichen Konflikte vergleichbar komplexe Fragestellungen zu bewältigen hat.

Soll der Städtebau wie geplant realisiert werden, sind innerhalb und außerhalb der Realisierungsflächen Rosenstein in großem Umfang natur- und artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen zu planen, mit den Behörden abzustimmen und rechtlich abzusichern. Dazu sind umfangreiche naturschutzfachliche Planungen erforderlich und die Abläufe von Gleisrückbau, Geländemodellierung, Erschließung und Bebauung sehr eng mit der Herstellung der o. g. Maßnahmenflächen und der Umsiedlung von Tieren abzustimmen. Damit werden insbesondere an die Umweltprüfung im Rahmen der Bauleitplanung besonders hohe Anforderungen gestellt.


Eine besondere fachliche wie rechtliche Herausforderung wird die Erstellung der für die Realisierung des Städtebauprojektes erforderlichen umfangreichen artenschutzrechtlichen Ausnahmen. Das Konzept für die natur- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie die Beantragung der artenschutzrechtlichen Ausnahmen müssen bis zur Auslegung der jeweiligen Bebauungspläne erstellt und abgestimmt sein. Die Naturschutzmaßnahmen sind rechtzeitig zu konzipieren, planerisch auszugestalten und rechtlich abzusichern, da sie vor Beginn von Rückbaumaßnahmen und Erschließungsmaßnahmen realisiert werden müssen.

Angesichts dieser Umstände gehen die Anforderungen an die Landschafts- und Grünordnungsplanung weit über das sonst für die Gebietsentwicklung und die Bebauungsplanung übliche Maß hinaus. Die anstehenden Aufgaben können mit dem vorhandenen Personal (eine Stelle für das gesamte Städtebauprojekt Rosenstein) keinesfalls bewältigt werden. Es handelt sich um neue und zusätzliche Aufgaben. Um diese bewältigen zu können, ist eine zusätzliche Personalstelle (Landschaftsarchitektur/Umweltplanung) zur Wahrnehmung der landschaftsplanerischen und grünplanerischen Aufgaben insbesondere im Hinblick auf Artenschutz und Umweltprüfung zwingend erforderlich. Angesichts der zeitlichen Rahmenbedingungen dieser umfangreichen und komplexen Gebietsentwicklung ist es unabdingbar, dass die Stellenbesetzung unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorlaufs- und Einarbeitungsphase so schnell wie möglich erfolgt und die Stelle bereits jetzt im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 geschaffen wird und zum
1. Januar 2021 ausgeschrieben werden kann.


Abteilung Verwaltung und Recht
Beim Projekt Rosenstein handelt es sich um das bedeutendste Städtebauprojekt in Stuttgart. Dies stellt auch an das Rechnungswesen des Amts für Stadtplanung und Wohnen besondere Herausforderungen, die mit der vorhandenen Personalausstattung nicht bewältigt werden können. Um den zeitlichen Anforderungen gerecht zu werden, muss die Schaffung entsprechender Personalstellen für die haushalterische Abwicklung bereits von Anfang an erfolgen und die Stelle bereits im Vorgriff zum Stellenplan 2022 geschaffen und zum 1. Januar 2021 ausgeschrieben werden. Notwendig sind 0,5 Stellenanteile in A11/EG10.


Zu 4.: Zusätzlicher vordringlicher Personalbedarf beim Amt für Umweltschutz

Zur Unterstützung der Quartiersentwicklung Rosenstein bearbeitet das Amt für Umweltschutz u. a. im Zusammenhang mit der Erstellung des Rahmenplans Rosenstein
ein Energiekonzept sowie die Themenfelder Altlasten und die erforderliche Verwertung und Entsorgung von Bodenmassen für die gesamte Entwicklungsfläche.

Themenfeld Energiekonzept
Mit der Verabschiedung des Energiekonzepts „Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart“ im Januar 2016 hat der Gemeinderat den Startschuss zur Umsetzung der Energiewende in Stuttgart gegeben. Gemeinsam mit allen Stuttgarterinnen und Stuttgartern soll Stuttgart bis 2050 zur klimaneutralen Landeshauptstadt entwickelt werden. Für das Rosensteinquartier ist deshalb durch das Amt für Umweltschutz ein zukunftsweisendes Energiekonzept zu entwickeln, das durch Erfüllung des Plusenergieniveaus maßgeblich zur Erreichung dieses Ziels beiträgt.


Die Erfahrung in vergleichbaren Projekten haben gezeigt, dass die Realisierung eines nachhaltigen Energiekonzepts nur sichergestellt werden kann, wenn eine enge Begleitung des Gesamtprojekts von der Konzeptentwicklung über die Beratung der zukünftigen Bauträger bis hin zur Umsetzung erfolgt.

Zur Unterstützung der Entwicklung des Energiekonzepts ist im Rahmen einer Ausschreibung ein geeignetes Ingenieurbüro zu beauftragen. Das Amt für Umweltschutz erarbeitet das Konzept in enger Abstimmung mit diesem Büro und ist dabei neben der Koordination und Erfolgskontrolle insbesondere für die Ermittlung der erforderlichen technischen Grundlagen (z. B. Abwasserwärme, Geothermie, Basisdaten aus dem Städtebaulichen Wettbewerb, Erfahrungswerte vergleichbarer städtischer Gebäude) sowie den Abgleich mit der städtischen Energieleitplanung zuständig. Des Weiteren ist eine Abstimmung mit den relevanten Akteuren (z. B. Amt für Stadtplanung und Wohnen, ASP, Stadtwerke Stuttgart, …) durchzuführen.
Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfs für die zukünftige Bebauung existieren bereits Fragestellungen wie z.B. nach der Größe der benötigten PV-Flächen, deren Beantwortung keinen zeitlichen Verzug zulässt. Insofern besteht eine sehr hohe zeitliche Dringlichkeit, sodass die Stelle schon jetzt im kleinen Stellenplan geschaffen werden muss.

Nach Entwicklung des Energiekonzepts und Beschluss dessen durch den Gemeinderat, ist die Einhaltung der energetischen Vorgaben im Zuge der Aufsiedelung des Quartiers sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Abstimmungen mit allen zukünftigen Grundstückseigentümern erforderlich, um das Gesamtkonzept auf die jeweiligen Baufelder herunter zu brechen. Herfür müssen Lösungen entwickelt werden, die dann mit der sukzessiven Aufsiedelung des Gebiets auch baulich umsetzbar sind.

Im Rahmen der baulichen Realisierung sind mit den jeweils Beteiligten Abstimmungen und Absprachen unter Beachtung des Gesamtziels durchzuführen. Die einzelnen Vorgaben aus dem Energiekonzept und die projektspezifischen Ergebnisse dieser Entwicklungen sind dann in den jeweiligen Grundstückskaufverträgen festzusetzen. Anschließend sind die einzelnen Wettbewerbe von der Ausschreibung bis hin zur Vorprüfung und fachlichen Betreuung der Jurysitzungen zu begleiten. Außerdem müssen die Grundstückseigentümer während der Bauphase bei Rückfragen unterstützt werden. In einem letzten Schritt erfolgt durch das Amt für Umweltschutz ein Monitoring, um die Zielerreichung des anvisierten Plusenergieniveaus für das einzelne Gebäude und das neue Gesamtquartier sicherzustellen.

Die oben beschriebenen Arbeitsinhalte können durch das bisher zur Verfügung stehende Personal beim Amt für Umweltschutz nicht bearbeitet werden. Mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz wurden zwar zwei Stellen zur Entwicklung von energetischen Quartierskonzepten geschaffen, diese haben jedoch die Aufgabe Bestandsquartiere hin zur Klimaneutralität zu entwickeln. Hierzu sind im Rahmen einer Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 432) jährlich neue Energiekonzepte in Bestandsquartieren zu erstellen und anschließend umzusetzen. Mit dieser Aufgabe sind die beiden Personen vollständig ausgelastet. Das Rosensteinquartier ist als Neubaugebiet zum einen in diesem KfW-Programm nicht förderfähig und zum anderen aufgrund
der Größenordnung nicht zusätzlich bearbeitbar. Infolgedessen sind die Realisierung des Plusenergieniveaus und das Einhalten des gesamtstädtischen Ziels der Klimaneutralität ohne die Schaffung der Stelle nicht möglich.


Themenfeld Altlasten
Im Teilgebiet C1 bilden insbesondere der ehemalige Schrottplatz JKS Karle sowie der Neubau der Interimsoper die Altlastenschwerpunkte.
Die Sanierungsfläche „Schrottplatz JKS Karle“ wird von der DB Netz AG noch als Umschlagplatz für Bodenmaterial ihrer Bautätigkeiten genutzt und muss nach Abschluss der DB-Bautätigkeiten sofort saniert werden, um die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich fristgerecht realisieren zu können. Das Amt für Umweltschutz erarbeitet das Sanierungskonzept und ist für die Koordination der technischen und der organisatorischen Maßnahmen, deren Erfolgskontrolle und Ermittlung der erforderlichen technischen Grundlagen zuständig.
Für den Neubau der Interimsoper und Maker-City sind zeitintensive Abstimmungen zwischen allen beteiligten Akteuren für altlastenrelevante Belange erforderlich.

Themenfeld Bodenmassen
Bei der Quartiersentwicklung Rosenstein sind bei der Umgestaltung und Neumodellierung belastete Bodenmassen zu entsorgen bzw. zu verwerten. 2004 wurden die Sanierungsuntersuchungen zur Altlastensituation und zum Umgang mit kontaminierten Bodenmassen bei Geländemodellierung und Bebauung für das Städtebauprojekt Stuttgart 21 für die Teilgebiete A2 und B abgeschlossen. Für die Geländemodellierung und Bebauung lag der „Rahmenplan Stuttgart 21“ aus dem Jahre 1997 zugrunde. Die aktuellen Planungsgrundlagen sehen eine veränderte Geländemodellierung und Bebauung vor.

Für den neuen Rahmenplan sind die aktuellen Planungsgrundlagen als 3D-Daten in BOMAS zu aktualisieren. Das Verfahren BOMAS (BOdenmassenMAnagementSystem) ermittelt unterschiedliche Bodenmaterial-Qualitätsklassen, die zu bewegenden Bodenmassen und deren Entsorgungskosten. Weitere Aktualisierungen sind bei Fortschreibung der Planungsgrundlagen erforderlich.

Das Teilgebiet C ist in BOMAS neu einzufügen. Dazu sind umfangreiche und zeitintensive Ermittlungen und Aufarbeitungen der zahlreichen vorhandenen Altlastendaten erforderlich.
Die LHS benötigt die Bodenmasseninformationen auf Basis der aktuellen Planungsgrundlagen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt. Die Bodenmassenverschiebung bildet die Chance die Topografie gänzlich neu zu gestalten und wird Bestand für die Zukunft haben. Diesbezügliche Entscheidungen sollten so früh wie möglich getroffen werden. Die Umsetzung in BOMAS lässt keinen zeitlichen Verzug zu, so dass die Stelle schon jetzt im kleinen Stellenplan geschaffen werden muss.

Die vorliegenden Entsorgungskostenschätzungen basieren vorwiegend auf Ergebnissen von Altlastenuntersuchungen. Für die Entsorgung sieht der Gesetzgeber jedoch einen größeren Analyseumfang vor. Um diese Lücke zu schließen sind daher zusätzliche technische Untersuchungen im gesamten Rosensteinquartier durchzuführen. Das Amt für Umweltschutz ist für die Ermittlung der technischen Grundlagen. Bei laufendem Bahnbetrieb erfordert die Koordination und Zuarbeit zahlreiche und zeitintensive organisatorischen Maßnahmen.

Da sämtliche Aufgaben unter hohem Zeitdruck stehen, sind die bisherigen Personalkapazitäten für die Abwicklung der Quartiersentwicklung Rosenstein nicht ausreichend und können vom vorhandenen Personal nicht mit bearbeitet werden.



Zu 5.: Zusätzlicher vordringlicher Personalbedarf beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt

Im Zuge der Bauleitplanung durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen ist eine intensive Abstimmung und Mitwirkung durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt erforderlich. Das zu erwartende Bauvolumen hinsichtlich Ersatzhabitate für Eidechsen als auch spätere Grünflächenrealisierungen im neuen Stadtquartier werden in den kommenden Jahren zu sehr hohen Aufgabenmehrungen führen, die mit bestehendem Personal nicht abgedeckt werden können. Die avisierte Zeitschiene zu Realisierungen erster Teilgebiete im Abschnitt C1 bedürfen seitens des Garten-, Friedhofs- und Forstamts einer sofortigen Bearbeitung, um Ersatzhabitate fristgerecht realisieren zu können.
Die Ersatzhabitate werden voraussichtlich auf verschiedenen Teilbereichen, an unterschiedlichen Orten, realisiert. Durch die zeitlich kurzfristig zu realisierenden Maßnahmen, ist eine parallele Beauftragung und Betreuung mehrerer Fachbüros erforderlich. Jede Örtlichkeit ist gesondert und aufwändig zu betrachten und in Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitungen herzustellen. Erfahrungen aus dem Projekt Stadtquartier Neckarpark bezeugen die Komplexität und die intensive Betreuungsnotwendigkeit der Maßnahmen, um adäquate und wertige Ersatzhabitate zu schaffen. Der Zeitplan erfordert den Abschluss der Entwurfsplanung im Frühjahr 2021, die Ausschreibung und Vergabe im Sommer 2021 um den geplanten Baubeginn im Oktober 2021 sicherzustellen. Es handelt sich dabei um eine vordringliche Maßnahme die sofort umzusetzen ist. Eine Berücksichtigung der Stelle im kleinen Stellenplan ist notwendig. Mit bestehendem Personal kann diese Aufgabe nicht im vollem Umfang und der notwendigen Intensität und Dringlichkeit geleistet werden.

Als referatsübergreifender Ansprechpartner für das Umsetzungsmanagement der Artenschutzauflagen und der Herstellung der Grünflächen sowie der übergeordneten, künftigen Projektleitung für Themen des Rosensteinquartiers des Garten-, Friedhofs- und Forstamts, ist daher ab dem 1. Januar 2021 eine Projektleitung in EG 13, unbefristet, für das Großprojekt „Stadtquartier Rosenstein“ zwingend erforderlich. Diese Person ist dann Ansprechpartner des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes entsprechend der Organisationsverfügung vom 29.09.2020 Rundschreiben 017/2020 „Regelung für die Bearbeitung der Aufgabestellung der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen des Bahnprojektes S21 und der Stadtentwicklung Rosensteinquartier“.

Darüber hinaus ist zum 1. Januar 2022 ein Projektingenieur in EG12, unbefristet, für die Planung und Realisierung von weiteren Ersatzhabitaten und die Durchführung von Vergrämungsmaßnahmen zwingend erforderlich.

Angesichts der zeitlichen Rahmenbedingungen dieser umfangreichen und komplexen Entwicklung und Schaffung neuer Habitate ist es unabdingbar, dass die Stellenbesetzung unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorlaufs- und Einarbeitungsphase so schnell wie möglich erfolgt und die Stelle bereits im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 geschaffen wird und zum 1. Januar 2021 ausgeschrieben werden kann.


Zu 6.: Zusätzlicher vordringlicher Personalbedarf beim Kulturamt

Die Stadtentwicklung im kulturellen Bereich nimmt insbesondere im Quartier Rosenstein eine große Bedeutung ein. Akute Planungsvorbereitungen betreffen die kulturellen Projekte wie etwa den Neubau des Linden-Museums, ein Haus der Kulturen, ein Konzerthaus, ein Haus der Architektur. Erste Bebauungen sind auf dem sogenannten A3- Grundstück geplant.


Das Kulturamt, Abteilung Kulturförderung, hat die Geschäftsführung der 2017 ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe „kulturelle Stadtentwicklung“ inne. Hieraus entsteht die kulturelle Begleitung zu verschiedenen Entwicklungsflächen der Stadt sowie deren ämterübergreifende Planung.

Den Schwerpunkt bildet das Areal Rosenstein und die Begleitung der entsprechenden kulturellen Bausteine, z. B. das neue Konzerthaus, das „Haus der Kulturen“ oder das Linden-Museum. So ist das Kulturamt etwa mit der Federführung der Grundsatzbeschlüsse zur Entwicklung des A3-Areals beauftragt. Auch die weiteren geplanten kulturellen Bauprojekte jenseits A3 werden hier koordiniert, mit entsprechenden Nutzungsgruppen abgestimmt, deren Finanzierung verwaltet oder Umsetzung inhaltlich begleitet. Von der Machbarkeitsstudie über die standortspezifischen Konzepte mit Nutzungsvariationen bis hin zu Betreiber- bzw. Betriebskonzepten - die inhaltliche, kulturpolitische Begleitung, Spezifizierung und Abstimmung bis hin zur späteren Nutzervertretung liegt beim Kulturamt.

Um mit der kulturellen Entwicklung nicht ins Hintertreffen zu geraten und um den Erwartungen hinsichtlich der Federführung bei der Herbeiführung der Grundsatzbeschlüsse gerecht werden zu können, müssen die Stellen sofort zur Verfügung stehen. Die Planungsprozesse sind jetzt voranzutreiben. Erstellt werden müssen umsetzungsreife Nutzungskonzepte für den künftigen Kulturbetrieb der o. g. kulturellen Einrichtungen, die, soweit diese in der Verantwortung des Landes stehen, in enger Abstimmung auch mit den zuständigen Ministerien entwickelt werden müssen. Der gesamte nutzungsbezogene Planungsprozess muss kontinuierlich begleitet werden, um räumlich-architektonische Planungen mit den inhaltlichen Anforderungen abzustimmen.

Konkret bedeutet dies für das Haus für Film und Medien eine Konkretisierung der Konzeption zur Weiterentwicklung des Raumprogramms. Die Fertigstellung des neuen Hauses ist für 2026 vorgesehen. In Kürze wird eine standortspezifische Machbarkeitsstudie zum Konzerthaus ausgeschrieben. Dafür sind die Vorgaben in Abstimmung mit den am Projekt Beteiligten abzustimmen. Ein Fertigstellungstermin ist noch nicht in Sicht. Die Planungs- und Ausführungsphasen werden noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Seit 2018 ist das Kulturamt an der Realisierung des „Hauses der Kulturen“ beteiligt. Derzeit läuft ein breit angelegter Beteiligungsprozess, dessen Ergebnisse 2021 in die Erstellung einer Planungsstudie und Betriebskonzeption münden sollen. Für diese und alle weiteren Projekte stehen im Kulturamt keine personellen Ressourcen zur Verfügung.
Angesichts der Vielzahl an neuen Verfahren und zusätzlichen Aufgaben ist die Schaffung von 1,5 Personalstellen im Kulturamt zwingend erforderlich.


Zu 7.: Zusätzlicher vordringlicher Personalbedarf bei L/OB

Die Abteilung L/OB-R im Referat für Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales beim Oberbürgermeister (L/OB) wurde Anfang 2017 zur übergeordneten rechtlichen Koordinierung und Steuerung des Bahnprojekts S 21 auf Seiten der LHS eingerichtet.


Durch die obengenannte, Ende September 2020 in Kraft getretene Organisationsverfügung (Rundschreiben Nr. 017/2020) übernimmt die Abteilung L/OB-R nunmehr zusätzlich die Leitung des Gesamtprojekts S21/Rosenstein. Dort erfolgt unter anderem die inhaltliche und zeitliche Strukturierung der Themen und Termine des Gesamtprojekts, die Überwachung der inhaltlichen und zeitlichen Meilensteine, die Sicherstellung des Informationsflusses innerhalb der Projektorganisation und die Vorbereitung der Entscheidungen des Internen Lenkungskreises. Darüber hinaus obliegt L/OB-R weiterhin die rechtliche Gesamtsteuerung und mittlerweile auch die Verhandlungsleitung in einigen Teilprojekten.

Mit diesem Aufgabenzuwachs sind eine erhebliche Intensivierung der internen Abstimmungsprozesse und ein stark steigender Organisationsaufwand, z. B. für die Terminkoordination der unterschiedlichen Gremien und Arbeitsgruppen verbunden. Dies erfordert kurzfristig die Aufstockung der vorhandenen Assistenzstelle (befristete 0,5 Stelle), die in 2018 ausschließlich zur Unterstützung der rechtlichen Begleitung des Bahnprojekts geschaffen wurde, um eine halbe Stelle (TVöD 6). Angesichts der unmittelbar bevorstehenden bzw. in Teilen bereits eingetretenen Aufgabenerweiterung reicht es nicht aus, wenn die Aufstockung im Rahmen des Doppelhaushalts 2021/2022 beantragt wird.

Neben dem organisatorischen Mehraufwand erfordert die Gesamtprojektleitung S21/Rosenstein auch kurzfristig die inhaltliche Koordinierung und Betreuung der verschiedenen Teilprojekte. Insbesondere die Stadtentwicklung Rosenstein geht wie oben dargestellt in die Umsetzung. Die Zahl der hierzu gehörigen Unterprojekte, die aufgesetzt, betreut und in thematischer und zeitlicher Abhängigkeit zu den anderen Teilprojekten (Rückbau Gleisvorfeld, ergänzende Schieneninfrastruktur, Bahnprojekt S21) gesteuert werden müssen, steigt damit deutlich und erfordert die personelle Aufstockung um eine Sachbearbeiterstelle im Bereich der Projektsteuerung (TVöD 13/ A 13 hD).

Gleiches gilt für die übergeordnete rechtliche Begleitung des Gesamtprojekts, die nach der Organisationsverfügung künftig ebenfalls L/OB-R obliegt. Zu der bisherigen rechtlichen Koordinierung und Steuerung des Bahnprojekts ist nun die übergeordnete rechtliche Betreuung des Stadtentwicklungsprojekts, des Gleisrückbaus und der ergänzenden Verkehrsinfrastruktur getreten. Insbesondere im Zusammenhang mit weiteren schienenverkehrlichen Ausbauoptionen (Nordzulauf, P-Option, T-Spange, Gäubahn etc.) stellen sich komplexe eisenbahnrechtliche Rechtsfragen, die für die bereits stattfindenden Gespräche mit Bahn, Land und VRS von erheblicher Bedeutung sind. Darüber hinaus hat L/OB-R die Federführung und Verhandlungsleitung bei aktuell laufenden Verhandlungen mit der DB, etwa zur Anpassung des Grundstückskaufvertrags oder zur Bebauung des A3-Geländes inne. Die Fülle dieser unmittelbar anstehenden bzw. bereits laufenden juristischen Aufgaben kann mit der derzeitigen Personalausstattung nicht bewältigt werden. Es bedarf daher auch hier der kurzfristigen Aufstockung um eine juristische Sachbearbeiterstelle (TVöD EG 13/ A 13 hD).


Zu 8.: Künftiger zusätzlicher Personalbedarf beim Tiefbauamt

Abteilung Straßen und Verkehr
Für die Erschließungsplanung C1 ab 2022 und die damit verbundenen neuen, zusätzlichen Aufgaben wird eine weitere Ingenieurstelle in EG 12 TVöD benötigt. Die bisherigen Personalkapazitäten sind für die Abwicklung dieses Großprojekts nicht ausreichend.


Bauabteilung Mitte/Nord
Im weiteren Verlauf des Projekts wird bei der Bauabteilung Mitte/Nord des Tiefbauamts eine Ingenieurstelle in AG 12 TVöD für die Betreuung von Ausschreibungen sowie für die Koordinierung der Bauausführung der Erschließungsmaßnahmen im Bereich
Straßen- und Wegebau und Entwässerung benötigt.

Abteilung Verwaltung und Recht
Beim Projekt Rosenstein handelt es sich um das bedeutendste Städtebauprojekt in Stuttgart. Dies stellt auch an das Rechnungswesen des Tiefbauamts besondere Herausforderungen, die mit der vorhandenen Personalausstattung nicht bewältigt werden können. Unbedingt ist die Schaffung entsprechender Personalstellen für die haushalterische Abwicklung bereits von Anfang an erforderlich. Notwendig sind 0,5 Stellenanteile in A11/EG10.
Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/2023 zu treffen.



Künftiger zusätzlicher Personalbedarf beim Hochbauamt
Der Personalbedarf im Hochbauamt wird für das Entwicklungsgebiet C1 über die mit dem Stellenplan für den Haushalt 2020/2021 geschaffene Stelle zur Begleitung der Bauvorhaben der Württembergischen Staatstheater abgedeckt. Erste Überlegungen für den kulturellen Stadtbaustein auf der A3-Fläche plant das Amt zunächst ebenfalls über diese Stelle abzudecken. Nach Klärung und Konkretisierung aller vom Hochbauamt zu erbringenden Leistungen wird das Amt für die dafür erforderlichen personellen Ressourcen zum Stellenplan für den Doppelhaushalt 2022/2023 im Rahmen des für das Hochbauamt etablierten Stellenbemessungsverfahrens anmelden.


Künftiger zusätzlicher Personalbedarf beim Liegenschaftsamt
Das Liegenschaftsamt wird für den Grunderwerb für die notwendigen Ersatzhabitate und Ausgleichsflächen einen Bedarf von voraussichtlich einer zusätzlichen Stelle im Grundstücksverkehr ab dem Jahr 2022 haben. Weiter wird das Liegenschaftsamt für die Verwaltung und Betreuung dieser Flächen bis zur Herstellung der Maßnahme einen Personalbedarf von voraussichtlich einer weiteren zusätzlichen Stelle im Immobilienmanagement ab dem Jahr 2022 haben.
Die Stellen werden zum nächsten Doppelhaushalt 2022/2023 beantragt.


Soweit in dem neuen Stadtquartier „Rosenstein“ Projekte als städtische Projekte realisiert werden sollen, fallen weitere Sach- und Personalmittelbedarfe an, die im Zuge der Beschlussfassung dieser Projekte haushaltsrechtlich erfasst und angemeldet werden.


Finanzielle Auswirkungen


Für die 4,0 zusätzlichen Stellen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen fällt ab 2021 ein jährlicher Aufwand von rund 369.800,00 EUR an.

Für die 1,5 zusätzlichen Stellen beim Amt für Umweltschutz fällt ab dem Jahr 2021 ein zusätzlicher Aufwand von rund 148.300,00 EUR an.


Für die 2,0 zusätzlichen Stellen beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt fällt ab 2021 ein jährlicher Aufwand von rund 99.300,00 EUR, ab 2022 von rund 197.300,00 EUR an.
Für die dauerhafte Pflege der neu geschaffenen Habitatsflächen außerhalb des Plangebietes und der Grünanlagen und Vegetation im Plangebiet Gebiet werden nach Projektabschluss weitere jährliche Aufwände und Personalbedarfe im entsprechenden Haushalt erforderlich.


Für die 1,5 zusätzlichen Stellen beim Kulturamt fällt ab 2021 ein jährlicher Aufwand von rund 148.950,00 EUR an.

Für die 2,5 zusätzlichen Stellen bei L/OB-R fällt ab 2021 ein jährlicher Aufwand zwischen 229.400,00 EUR bis 292.400,00 EUR an.


Bei allen beteiligten Ämtern fallen ab dem Jahr 2022 voraussichtlich entsprechend der Fortentwicklung des Projekts weitere Sach- und Personalmittelbedarfe an, die im Zuge der Beratungen des nächsten Doppelhaushalts 2022/2023 angemeldet werden.



Beteiligte Stellen

WFB, AKR, SWU, L/OB und T

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Fritz Kuhn

Anlagen

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