2 a) Die für das Jahr 2019 mit der Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit einhergehenden Mehraufwendungen beim Gemeinderat und den Bezirksbeiräten in den Teilhaushalten 800 (Gemeinderat) und 150 (Bezirksämter) in Höhe von bis zu 157.200 EUR werden im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit bereitgestellt. Die zukünftigen Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 377.500 EUR jährlich ab 2020 werden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021 berücksichtigt.
b) Für den zukünftigen Mehraufwand ehrenamtlicher Tätigkeit für Wahlhelfer werden abhängig vom Wahljahr im Teilhaushalt 120 (Statistisches Amt) die erforderlichen Mittel bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021 berücksichtigt. 3. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter der Kommunalanstalt Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart vom 22. November 2018 (Amtsblatt Nr. 50 vom 13. Dezember 2018; Stadtrecht 5/4b) wird gemäß Anlage 2 erlassen. Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. StR Ebel (AfD) beantragt, die drei von einer Erhöhung betroffenen Personengruppen getrennt abzustimmen. StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) erklärt das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion. Diese habe sich ursprünglich der Stimme enthalten wollen, eine getrennte Abstimmung ändere jedoch die Situation. OB Kuhn stellt fest: Ziff. 1: Der Gemeinderat beschließt mit 1 Gegenstimme mehrheitlich wie beantragt. Ziff. 2a): Der Gemeinderat beschließt mit 1 Gegenstimme bei 4 Enthaltungen mehrheitlich wie beantragt. Ziff. 2b): Der Gemeinderat beschließt mit 1 Gegenstimme bei 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt. Ziff. 3: Der Gemeinderat beschließt mit 1 Gegenstimme bei 5 Enthaltungen mehrheitlich wie beantragt. zum Seitenanfang