Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9318
GRDrs 1013/2020
Stuttgart,
11/20/2020



1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2019 (LHS)
2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 (LHS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
02.12.2020
03.12.2020



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2019 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen
(§ 110 Abs. 2 GemO).
3. Der Jahresabschluss 2019 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt
(§ 95 b Abs. 1 GemO):

Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung (vgl. Anlage 1 Seite 25) folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:


3.2 Bilanz zum 31.12.2019

Die Bilanz zum 31.12.2019, schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von
10.662.873.434,02 EUR ab:

Immaterielle Vermögensgegenstände
12.303.128,82
EUR
Sachvermögen
4.777.585.977,11
EUR
Finanzvermögen
5.277.856.437,19
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
595.127.890,90
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
10.662.873.434,02
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
3.106.310.491,07
EUR
Sonderposten
964.611.826,61
EUR
Rückstellungen
369.602.063,59
EUR
Verbindlichkeiten
187.455.166,92
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
98.565.642,92
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
10.662.873.434,02
EUR

Innerhalb der „Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses“ werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 1, Seite 55, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.14) Mittel in Höhe von 1.018.945.758,27 EUR gebunden:

Parkmöglichkeiten
4.975.319,61
EUR
Projektmittelfonds Zukunft der Jugend
10.225.837,62
EUR
Risiko-Beteiligung an Stuttgart 21
16.830.859,64
EUR
Wohnungsbauförderung
12.102.256,22
EUR
Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung
31.132.685,18
EUR
Klinikum Stuttgart (Neubau Katharinenhospital)
200.000.000,00
EUR
Kulturelle Infrastruktur
(Opernsanierung, Lindenmuseum, Neue Philharmonie u.a.)
196.500.000,00
EUR
Erwerb der Wasserversorgung
110.000.000,00
EUR
Investitionszuschuss an SSB
57.500.000,00
EUR
Wohnraumoffensive Stuttgart
141.678.800,00
EUR
Radinfrastruktur
20.000.000,00
EUR
Klimaschutzfonds
218.000.000,00
EUR

Die wesentlichen bilanziellen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2019 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.5 Seite 36ff und Nr. 2.6 Seite 54ff) dargestellt.


3.3 Gesamtfinanzrechnung 2019

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 143.855.932,29 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.416.410.927,73
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.030.797.211,74
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
385.613.715,99
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
103.949.697,82
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
345.705.234,69
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-241.755.536,87
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
143.858.179,12
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
2.246,83
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-2.246,83
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
143.855.932,29
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2019
872.311.627,14
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
-124.938.919,19
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
65.129.084,65
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
18.917.013,10
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
84.046.097,75
EUR




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 512/2020 wurde am 29.07.2020 der Jahresabschluss 2019 aufgestellt.

Das Gesamtergebnis betrug 306,6 Mio. EUR (Jahresüberschuss).

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist im Rahmen einer begleitenden Prüfung erfolgt.
Hierbei sind keine systemrelevanten Prüfungsfeststellungen getroffen worden, die eine ergebniswirksame Korrektur des Jahresabschlusses 2019 notwendig gemacht hätten.

Der Bericht zum Jahresabschluss 2019 der Stadtkämmerei (vgl. Anlage 1) beinhaltet Erläuterungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz und bewertet mit dem Rechenschaftsbericht den Jahresabschluss aus Sicht der Finanzverwaltung.

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 (vgl. Anlage 2) des Rechnungsprüfungsamts bewertet ebenfalls den Jahresabschluss 2019 und führt die wesentlichen Anstände auf.
Die festgestellten wesentlichen Anstände werden i.d.R. mit dem nächsten Jahresabschluss (Jahresabschluss 2020) berichtigt.

Im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 werden mit dem Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2019 die Höhe der „Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zu Eigenbetrieben“ (vgl. Anlage 10, Zeile 10, S. 206) von 37,0 Mio. EUR um 5,5 Mio. EUR auf 42,5 Mio. EUR erhöht. In der Folge verändert sich die ausgewiesene „freie Liquidität“ von 238,5 Mio. EUR auf 244,0 Mio. EUR. Die höhere „freie Liquidität“ (+5,5 Mio. EUR) aus dem Jahresabschluss 2019 steht zur Finanzierung künftiger Mittelbedarfe (z.B. im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2021) zur Verfügung.

Auf Basis der nun vorliegenden Berichte soll die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 durch den Gemeinderat erfolgen.

Das Rechnungsprüfungsamt fasst das „Abschließende Ergebnis“ in seinem Schlussbericht 2019 (vgl. Anlage 2, Nr. 9, Seite 111) wie folgt zusammen:

„Der Jahresabschluss 2019 der Stadt war nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob

- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

- der Haushaltsplan eingehalten worden ist und

- das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt haben wir in diesem Schlussbericht zusammengefasst. Die Prüfungsfeststellungen sind für den Einzelfall von Bedeutung, sie wirken sich aber auf das Ergebnis nicht so aus, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen.

Auf der Grundlage der in Stichproben und Schwerpunkten vorgenommenen Prüfung kann das Rechnungsprüfungsamt – unbeschadet der Inhalte dieses Schlussberichts – dem Gemeinderat empfehlen, den Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2019 nach § 95 b Abs. 1 GemO festzustellen.“







Fritz Kuhn
Oberbürgermeister














Anlagen

1. Bericht zum Jahresabschluss 2019 der Stadtkämmerei

2. Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des
Rechnungsprüfungsamts



Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen




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