Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
244/E
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Ergebnis der BeratungDrucksache:
848/2019 und Neufassung
GZ:
Sitzungstermin: 26.09.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart
- Anhörung

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 24.09.2019, öffentl., Nr. 17

Ergebnis: Ohne Votum Verweisung in den Gemeinderat


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 03.09.2019, GRDrs 848/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens folgende Stellungnahme abzugeben:

1. Vom Entwurf der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart wird Kenntnis genommen.

2. Den folgenden Maßnahmen des Entwurfs der 4. Fortschreibung wird ohne Änderungen zugestimmt:

M3 Aufstellen von Filtersäulen

M5 Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B27 als Zulaufstrecke zur Hohenheimer Straße

3. Den folgenden Maßnahmen des Entwurfs der 4. Fortschreibung wird mit Änderungen zugestimmt:

M1 Einzelstreckenverkehrsverbot

M2 Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h

M4 Ausbau des Parkraummanagements


Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 25.09.2019, GRDrs 848/2019 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens folgende Stellungnahme abzugeben:

1. Vom Entwurf der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart wird Kenntnis genommen.

2. Den folgenden Maßnahmen des Entwurfs der 4. Fortschreibung wird ohne Änderungen zugestimmt:

M3 Aufstellen von Filtersäulen

M5 Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B27 als Zulaufstrecke zur Hohenheimer Straße

3. Den folgenden Maßnahmen des Entwurfs der 4. Fortschreibung wird mit Änderungen zugestimmt:

M1 Einzelstreckenverkehrsverbot

M2 Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h

M4 Ausbau des Parkraummanagements

4. Folgende neue und zusätzliche Maßnahmen regt die Landeshauptstadt Stuttgart zur Aufnahme in die 4. Fortschreibung an:

M6 Zuflussdosierung an der Gemarkungsgrenze


Nach ausführlicher Beratung fasst OB Kuhn zusammen, er werde zunächst die Punkte gemäß der Neufassung der GRDrs 848/2019 aufrufen und einzeln zur Abstimmung stellen.

Dabei macht er deutlich, dass nur die beschlossenen Punkte in die Stellungnahme aufgenommen werden.

Er stellt fest:

Ziffer 1: wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Ziffer 2: Die Maßnahme M3 beschließt der Gemeinderat mit 11 Gegenstimmen mehrheitlich wie beantragt.

Die Maßnahme M5 wird mit 16 Gegenstimmen ebenfalls mehrheitlich beschlossen wie beantragt.

Ziffer 3: Die Maßnahme M1 wird vom Gemeinderat in der Neufassung der GRDrs 848/2019 mit der Ergänzung, dass das Land bei seiner Entscheidung, ob flächendeckende Fahrverbote für Euro 5-Diesel einzuführen seien, das erforderliche Zeitfenster berücksichtigen solle, mit 31 Ja- und 20 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

Die Maßnahme M2 wird vom Gemeinderat in der Neufassung der Beschlussvorlage mit 15 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen.

Die Maßnahme M4 wird vom Gemeinderat mit 4 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen.

Ziffer 4: Die Maßnahme M6 wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wie beantragt.


Da die Ziffern 1 bis 4 jeweils mehrheitlich bzw. einstimmig beschlossen worden sind, kann die Verwaltungsvorlage, so OB Kuhn, inklusive der vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungen als Stellungnahme ans Land geschickt werden. Er ergänzt, auch das Rechtsgutachten zur Frage, ob aufgrund des Verdrängungsverbots des Bundesimmissionsschutzgesetzes streckenbezogene Fahrverbote zulässig seien, wenn man kalkulieren müsse, dass dadurch die Immissionswerte an anderen Stellen stiegen, werde nachgereicht und ans Land geschickt.
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