Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
67/2013 67/2013 Ergänzung
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 25.04.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Kursaal Bad Cannstatt
Grundsatzbeschluss zur Betriebsführung als Bürgerhaus

Vorgang:

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 01.02.2013, öffentlich, Nr. 5
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 08.03.2013, öffentlich, Nr. 22
Ergebnis: Vertagung

Verwaltungsausschuss vom 20.03.2013, öffentlich, Nr. 54
Gemeinderat vom 21.03.2013, öffentlich, Nr. 28
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 19.04.2013, öffentlich, Nr. 40

Ergebnis: Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen stimmt dem in der Ergänzung zur GRDrs 67/2013 geänderten Beschlussantrag mit einer weiteren Änderung - bei Ziffer 3a wird der letzte Halbsatz "um auf dieser Grundlage eine dauerhafte Entscheidung zu treffen" gestrichen - einmütig zu.

Verwaltungsausschuss vom 24.04.2013, öffentlich, Nr. 91
Ergebnis: einmütige Zustimmung in der Fassung WA


Beratungsunterlagen sind die Vorlagen des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 28.01.2013, GRDrs 67/2013, und vom 17.04.2013, GRDrs 67/2013 Ergänzung.

Die GRDrs 67/2013 Ergänzung weist folgenden Beschlussantrag (Änderungen gegenüber GRDrs 67/2013 fett) auf:

Beschlussantrag:

1. Der Kursaal Bad Cannstatt (Großer und Kleiner Saal) wird ab Herbst 2013 als Bürgerhaus auf Grundlage der Entgeltbestimmungen für die Benutzung von Gemeinwesenzentren und anderen öffentlichen Einrichtungen betrieben.

2. Die Betriebsführung und die Gebäudeaufsicht wird dem Bezirksamt Bad Cannstatt übertragen. Die Betriebsführung hat auf die Einhaltung eines maximalen betrieblichen Defizits von 300.000,00 € (entsprechend der Kalkulation des Gutachtens der UDF) zu achten. Der Personalbedarf wird analog dem Gutachten der UDF festgelegt.

3. Es wird ein Nutzerbeirat unter dem Vorsitz des Bezirksvorstehers von Bad Cannstatt gebildet, der die vorrangige Nutzung durch förderungswürdige bürgerschaftliche Aktivitäten und Organisationen aus dem Stadtbezirk sicherstellt. Hierzu erarbeitet der Nutzerbeirat im Einvernehmen mit der in.Stuttgart/VMS eine entsprechende Nutzerordnung.

3a. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2017 einen Bericht über die Ergebnisse der Betriebsführung durch das Bezirksamt Bad Cannstatt vorzulegen, um auf dieser Grundlage eine dauerhafte Entscheidung zu treffen.

4. Die Ausschreibung der Verpachtung der Kursaal-Gastronomie erfolgt auf Grundlage der Vorlage GRDrs 303/2012.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt den Beschlussantrag ohne Aussprache einstimmig in der Fassung WA.

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