Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 432/2017
Stuttgart,
06/13/2017



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Adestraße/Porschestraße im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 256)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO mit Anregungen
i. S. v. § 3 (2) BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
11.07.2017
13.07.2017



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Adestraße / Porschestraße im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 256) wird in der Fassung vom 22. Juli 2016 nach § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 22. Juli 2016/1. Februar 2017.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung mit Umweltbericht dargestellt.

Während der öffentlichen Auslegung gingen Stellungnahmen von zwei Bürgern ein. Es wird festgestellt, dass die Anregungen nicht berücksichtigt werden können.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Planungsziel
Die Porsche AG plant, an ihrem Stammsitz in Stuttgart-Zuffenhausen einen Teil der vorhandenen, stark zergliederten und nicht mehr zeitgemäßen Werksgebäude durch Neubauten zu ersetzen. Vor diesem Hintergrund werden für Teilprojekte verschiedene Optionen und sinnvolle Zuordnungen von Funktionalitäten geprüft, darunter auch für das Werk 2.

Im Zuge der Neugestaltung soll ein Teil der Gebäude im Osten des Werks 2 abgebrochen werden. Nach dem Abbruch der bestehenden Bebauung plant die Porsche AG innerhalb des Plangebiets einen Neubau, der - im Zusammenhang mit der Erweiterung der Porsche-Produktpalette - Raum für produktionsnahe Flächen für Montage und Logistik aufnehmen soll.

Wie u.a. im Rahmenplan Zuffenhausen-West und im Stadtentwicklungskonzept Stuttgart, Strategie 2006, ausgeführt, ist die Sicherung und Stärkung des Produktions-standorts der Porsche AG vorrangiges städtebauliches Ziel.

Die geplante Neubebauung entspricht dem städtischen Ziel einer qualitätsvollen Innenentwicklung im Sinne einer Wieder-/Umnutzung von Flächen. Ziel ist hier insbesondere die städtebauliche Integration von Arbeitsstätten in Form von Produktionsflächen und sonstiger zugehöriger Nutzungen eines bestehenden Automobilwerkes in räumlicher Nähe zur vorhandenen Infrastruktur (ÖPNV, Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen). Auf diese Weise kann eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden werden.

Öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 4. Oktober 2016 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Adestraße/Porschestraße im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 256) beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 21. Oktober bis zum 21. November 2016.

Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
(Anlage 5) und während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage 6) vorgebrachten Anregungen wurden geprüft und bewertet, konnten jedoch nicht berücksichtigt werden.

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Zuge der Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie erneut während der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Behördenbeteiligung ist abgeschlossen.

Die Stellungnahmen wurden soweit erforderlich und geboten im vorliegenden Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV AK Stuttgart) lehnt den Bebauungsplanentwurf, der nach Ansicht des LNV einseitig die Interessen der Porsche AG bedient, ab. Der LNV fordert die Stadt auf, das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

Die gesamten Äußerungen der Träger öffentlicher Belange sind in den Anlagen 7 – 9 mit jeweils einer Stellungnahme der Verwaltung dargelegt.

Redaktionelle Ergänzungen nach der öffentlichen Auslegung
Nach der öffentlichen Auslegung wurden in der Begründung unter Ziffer 3.6 (Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude Adestraße 48) und Ziffer 7.2 (Ortsbegehungen zu Reptilien) sowie im Umweltbericht unter Ziffer 2.3 (Ortsbegehungen zu Reptilien) und Ziffer 4.2 (Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude Adestraße 48) Ergänzungen bzw. Klarstellungen vorgenommen. In Ziffer 8 der Begründung wurde der Hinweis auf den Baudurchführungsvertrag und Grundstückstauschvertag zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Porsche AG gestrichen. Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich, da diese Streichungen, Ergänzungen bzw. Klarstellungen nicht den Festsetzungsgehalt des Bebauungsplans betreffen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Porsche AG hat zur Übernahme der Planungs- und Verfahrenskosten für die Aufstellung des Bebauungsplans und der erforderlichen Gutachten eine Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Stuttgart abgeschlossen.

Die Porsche AG hat sich weiter verpflichtet, (Anlage SW – Rd.Nr. 01) der Kosten für die Straßenbaumaßnahmen und (Anlage SW – Rd.Nr. 02) der Planungskosten für die nach dem Bebauungsplan erforderlichen Umbaumaßnahmen der Ade- und Porschestraße zu übernehmen und hierüber einen Baudurchführungsvertrag sowie einen Vertrag bezüglich des erforderlichen Grundstückstauschs mit der Landeshauptstadt Stuttgart abzuschließen. Der städtische Anteil von (Anlage SW – Rd.Nr. 03) der Kosten für die Straßenbaumaßnahmen liegt mit dieser Kostenteilung nach einer ersten Kostenschätzung bei ca. (Anlage SW – Rd.Nr. 04).


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf
3. Bebauungsplanentwurf (Verkleinerung)
4. Textteil zum Bebauungsplanentwurf
5. Anregungen - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
6. Anregungen - öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
7. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
8. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
9. Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
…………………………………………………………………………………………………
SW Schützenswerte Daten



Ausführliche Antragsbegründung:

1. Verfahrensablauf
2. Begründung mit Umweltbericht und weitere, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
3. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
4. Umweltbelange
5. Finanzielle Auswirkungen
6. Planungsvorteil
7. Flächenbilanz


1. Verfahrensablauf

1.1 Aufstellungsbeschluss
AnmerkungStellungnahme der Verwaltung
    1.
Das geplante Förderband, das einen Werksteil der Porsche AG über die Schwieberdinger Straße hinweg mit einem anderen Werksteil verbindet, soll gestalterisch ansprechend ausgeführt werden,
da an dieser Stelle ein neuer Stadteingang nach Zuffenhausen entsteht. Die Industriearchitektur soll als gestalterisch hochwertiger „Eyecatcher“ wirken.
Die Verwaltung befindet sich in enger Abstimmung mit der Porsche AG, der die städtebaulichen Rahmenbedingungen bewusst sind.
    2.
Forderung bzw. Notwendigkeit eines Mobilitätskonzeptes.
Im Rahmen eines Mobilitätskonzepts wird die Porsche AG für ihre Mitarbeiter Shuttledienste von der S-Bahn in die Werke anbieten. Das Job-Ticket wird bereits angeboten. Eine Umfrageaktion zum Mobilitätsverhalten der Mitarbeiter wurde durchgeführt.

1.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

1.3 Auslegungsbeschluss
FragenStellungnahme der Verwaltung
    1.
Erhalten die am Verfahren Beteiligten auf ihre Anregung hin eine Stellungnahme?
Die am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange werden schriftlich benachrichtigt, auch über das endgültige Ergebnis. Dasselbe gilt für Anregungen von Bürgern.
    2.
Wie ist das Ergebnis der Umfrageaktion der Porsche AG bei ihren Mitarbeitern zum Mobilitätsverhalten?
Bausteine zur Verbesserung der Mitarbeitermobilität sind das Firmenticket und eine Mitfahrer-App, die installiert wurde, um Fahrgemeinschaften bilden zu können. Ein Parkleitsystem wird in Betrieb genommen, um den Parksuchverkehr zu minimieren. Von der S-Bahn zu und zwischen den Werken wurde ein Shuttle-Verkehr eingerichtet. Auf dem Werksgelände werden Fahrräder bereitgestellt. Die Umfrage war der Beginn der Aktion. Die genannten Maßnahmen sind bereits in Umsetzung. Im Ergebnis soll der Individualverkehr reduziert werden.
    3.
ParkierungWährend der Bauzeit werden die Stellplätze reduziert. „Im Rücken“ entstehen Stellplätze und im Bereich des Werks 4. In der Summe entstehen 1000 Stellplätze, als Ersatz für die entfallenden Stellplätze auf den Baufeldern.
    4.
Klima Ein Klimagutachten wurde erstellt mit dem Ergebnis, dass das Vorhaben nicht nachhaltig das Klima beeinflusst.
    5.
StarkregenMaßnahmen zur Verbesserung der Regenrückhaltung wurden und werden getroffen. Entsprechend der Festsetzungen zum Bebauungsplan tragen u.a. die unversiegelten Bereiche (Erdanschluss gegeben), die nur teilversiegelten Bereiche sowie die Dachbegrünung zur Retention bei.
    6.
LärmemissionenDie Lärmbelastung wird sich nicht erhöhen. Die Grundbelastung durch den Verkehr ist in diesem Bereich schon relativ hoch.
    7.
Brücke über die AdestraßeDie Adestraße wird mit einer Brücke überquert. Über diese Brücke werden die fertigen Fahrzeuge transportiert und bis zum Abtransport bzw. bis zur Abholung auf der angrenzenden Fläche abgestellt.
    8.
AusgleichsbilanzDie Ergebnisse einer Umweltprüfung wurden in einem Umweltbericht zusammengefasst. Als gesonderter Teil ist dort auch eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung mit aufgeführt, die verdeutlicht, dass im Zuge der Planung eine höhere Versiegelung möglich sein wird. Bei Rekultivierung der Bauflächen nach der Bauzeit und Umsetzung der vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen sowie mit Umsetzung der vorgezogenen Maßnahmen zum Funktionsausgleich (CEF) sind keine Kompensationsmaßnahmen im Zuge des Bebauungsplanverfahrens erforderlich.
    9.
Ausstattung der Gebäude mit SolarzellenSolaranlagen bzw. Anlagen zur Energiegewinnung sind in Kombination mit der Dachbegrünung zulässig. Sie sind einseitig schräg aufgeständert über der Begrünung anzubringen, der Mindestabstand zwischen Substratschicht und Unterkante der Panele darf 30 cm nicht unterschreiten.

1.4 Öffentliche Auslegung 1.5 Redaktionelle Ergänzungen nach der öffentlichen Auslegung
2. Begründung mit Umweltbericht und weitere, bereits vorliegende
umweltbezogene Stellungnahmen 3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
4. Umweltbelange


5. Finanzielle Auswirkungen

6. Planungsvorteil
7. Flächenbilanz

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