Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 857/2019
Stuttgart,
03/23/2020



Stuttgart 21: Verlängerung Unterfahrung Gebhard-Müller-Platz,
Gestaltung Willy-Brandt-Straße, Sanierung Bestandsbauwerke
- Bericht zum Sachstand
- Baubeschluss mit Finanzierung
- notwendige Vereinbarungen mit der DB Netz AG




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Gemeinderat
Bezirksbeirat Mitte
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.04.2020
25.05.2020
19.05.2020
27.05.2020
28.05.2020



Beschlußantrag:




Begründung:


Bisherige Beschlüsse

In den Jahren 2002 und 2007 wurde der Gemeinderat im Rahmen der GRDrs 887/2002 (Planfeststellungsverfahren für das Bahnprojekt Stuttgart 21, Abschnitt 1.1 Talquerung mit Hauptbahnhof) und GRDrs 140/2007 (B14 Tunnel Konrad-Adenauer-Straße) über den Sachstand der von der Stadt ins Planfeststellungverfahren eingebrachten Verlängerung der Unterfahrung Gebhard-Müller-Platz informiert. Auf die erforderliche, noch zu erhebende Kostenbeteiligung der Stadt an der Maßnahme wurde jeweils hingewiesen.

Im Rahmen der Mitteilungsvorlage GRDrs 474/2013 wurden der aktuelle Planungsstand der Verlängerung der Unterfahrung Gebhard-Müller-Platz und die entsprechende erforderliche Kostenbeteiligung der Stadt sowie das Gestaltungskonzept der Oberfläche vorgestellt.

Mit GRDs 312/2014 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik zugestimmt, die Planungen für die Umgestaltung der Willy-Brandt-Straße im Bereich zwischen Gebhard-Müller-Platz und Sängerstraße auf der Grundlage des Lösungsvorschlags (Taxinachrücker auf der Überdeckelung) fortzusetzen.

Mit GRDs 394/2015 wurde der Ausschuss für Umwelt und Technik im Rahmen einer Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017 über den Stand der Planung und den Finanzierungsbedarf informiert.

Mit Beschluss des Doppelhaushalts 2016/2017 wurde das Projekt „Umgestaltung Willy-Brandt-Straße zwischen Gebhard-Müller-Platz und Neckartor“ zum damals bekannten Kostenstand im Haushaltsplan und der Finanzplanung veranschlagt.

Mit GRDs 1243/2019 wurde im Rahmen der Haushaltsplan-Beratungen 2020/2021 über den aktuellen Kostenstand der Gesamtmaßnahme und die damit erforderliche Fortschreibung der Haushaltsansätze informiert. Zum DHH 2020/2021 wurde das Projekt mit Gesamtkosten in Höhe von 48,55 Mio. EUR fortgeschrieben.


Beschreibung der Baumaßnahmen

Die Gesamtmaßnahme besteht aus drei Teilbereichen:

- Verlängerung der Unterfahrung Gebhard-Müller-Platz
- Anpassung der Gestaltung der Willy-Brandt-Straße, des Gebhard-Müller-Platzes
und Bereiche der Schillerstraße

- Sanierung bestehender Bauwerke der Stadt

Verlängerung der Unterfahrung Gebhard-Müller-Platz

Die Herstellung der Verlängerung der bestehenden Unterfahrung Gebhard-Müller-Platz
(B 14) bis zur Sängerstraße erfolgt durch die DB Netz AG im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Bahnhofsvorfahrt für den künftigen Durchgangsbahnhof. Da der künftige Südkopf des neuen Hauptbahnhofs die bestehende Unterfahrung des Gebhard-Müller-Platzes kreuzen wird, müssen Änderungen an den Bauwerken vorgenommen werden.

Als Folge der von der Bahn ursprünglich geplanten Herstellung des Südkopfs, wäre die entfallende Fußgängerunterführung zwischen der Sängerstraße und der Haltestelle Staatsgalerie durch einen Steg über die Willy-Brandt-Straße ersetzt worden

(Anlage 1).

Insbesondere aus städtebaulichen Gründen hat die Stadt als Alternative zur ursprünglich von der Bahn geplanten Steg-Lösung die Verlängerung der bestehenden Unterfahrung des Gebhard-Müller-Platzes bis zur Sängerstraße in die Planungen eingebracht. Die bestehende Unterfahrung Gebhard-Müller-Platz wird nun um ca. 105 m nach Norden in Richtung Neckartor verlängert. An den Tunnel schließt eine ca. 110 m lange neue Rampenstrecke an, die kurz vor dem Fußgängersteg beim heutigen Hotel Le Méridien (Wulle-Steg) endet. Durch die Verlängerung der Unterfahrung entstehen zusätzliche Flächen. Hierdurch kann der Vorplatz und Zugangsbereich zum neuen Hauptbahnhof städtebaulich attraktiver und verkehrlich effektiver gestaltet werden.






Anpassung der Gestaltung der Willy-Brandt-Straße, des Gebhard-Müller-Platzes
und der Schillerstraße (Anlage 2)

In Zusammenhang mit Stuttgart 21 wird die Wiederherstellung der Oberflächen der Willy-Brandt-Straße, des Gebhard-Müller-Platzes und der Schillerstraße erforderlich. Die Stadt hat für diese Bereiche Planungen erstellt, welche die Anpassung der Verkehrsanlagen in Anlehnung an den Bebauungsplan im Bereich Innenministerium vorsieht. Zur Ausführung kommt eine über die reine Wiederherstellung (Kosten trägt die Bahn) hinausgehende, aufwändigere Gestaltung der Oberfläche, die von der Stadt mitfinanziert werden muss. Im Rahmen der Anpassung der Verkehrsanlagen an die Verlängerung der Unterfahrung Gebhard-Müller-Platz können nunmehr zahlreiche zusätzliche Baumstandorte mit Alleecharakter in der Willy-Brandt-Straße, sowie ein getrennter Geh- und Radweg auf der Parkseite realisiert werden.



Sanierung bestehender Bauwerke der Stadt

Parallel zu den Bauarbeiten für die Verlängerung der Unterfahrung Gebhard-Müller-Platz müssen die nicht von der Stuttgart 21 Baumaßnahme betroffenen Teile der Unterfahrung (Bestand) durch die Stadt saniert werden. Um die Beeinträchtigungen und die Dauer der Bauarbeiten insgesamt so gering wie möglich zu halten, wird die DB Netz AG die genannten Maßnahmen für die Stadt durchführen.



Baudurchführung und Sachstand

Voraussetzung für die Verlängerung der Unterfahrung und Anpassung der Gestaltung sind die Tunnelbaumaßnahmen für die neuen Stadtbahntunnel und des Fernbahntunnels im Rahmen von Stuttgart 21. Die Bauarbeiten zu allen drei Maßnahmen stehen in wechselseitigen baulichen Abhängigkeiten und können deshalb sinnvoll nur durch die DB Netz AG im Ganzen durchgeführt werden. Noch in 2020 können erste vorbereitende Arbeiten für die Verlängerung der Unterfahrung Gebhard-Müller-Platz durchgeführt werden. In den Folgejahren erfolgen die Bauarbeiten entsprechend den erforderlichen Verkehrsführungen im Rahmen von Stuttgart 21. Durch diese Vorgehensweise entfallen zusätzliche Beeinträchtigungen im Verkehrsraum.


Wettbewerbsverfahren Neuer Stadtraum B14

Die Baumaßnahmen Verlängerung der Unterfahrung Gebhard-Müller-Platz, Anpassung der Gestaltung Willy-Brandt-Straße, des Gebhard-Müller-Platzes und von Bereichen der Schillerstraße, sowie die erforderlichen Sanierungsarbeiten stehen nicht im Widerspruch zum geplanten Wettbewerbsverfahren „Neuer Stadtraum B14“ (vgl. GRDrs 604/2019).

Als zentrale Bereiche gelten im Wettbewerb die bisher vorgeschlagenen drei Abschnitte Österreichischer Platz-Wilhelmsplatz, Wilhelmsplatz-Charlottenplatz, Charlottenplatz-Gebhard-Müller-Platz. Die vorgesehene Gestaltung in der Willy-Brandt-Straße
(Anlage 2) fügt sich mit den angewendeten Planungsgrundsätzen bereits in die Vorgaben des Wettbewerbs für die Gesamtkonzeption ein.




Notwendige Vereinbarungen mit der DB Netz AG

Die DB Netz AG und die LHS haben in den letzten Jahren die erforderlichen Vereinbarungen zum Bereich Gebhard-Müller-Platz
verhandelt und wegen des noch ausstehenden Baubeschlusses unter Gremienvorbehalt abgeschlossen.

Die Vereinbarungen stellen sich wie folgt dar:

Kreuzungsvereinbarung (EKrG-Maßnahme)
Die vereinbarungsgegenständliche Kreuzung umfasst die Herstellung des Südkopfes und die Wiederherstellung der Unterfahrung des Gebhard-Müller-Platzes in verlängerter Form (B14-Tunnel).

Da auf Initiative der LHS eine Deckelverlängerung statt der von der DB Netz AG vorgesehenen Steg-Lösung realisiert wird, besteht eine Pflicht der LHS zur Mitfinanzierung. Im Einzelnen besteht zwischen der DB Netz AG und der Stadt dennoch Uneinigkeit bezüglich des Kostenteilers. In der nun abgeschlossenen Kreuzungsvereinbarung konnte eine Einigung erreicht werden, der Bahn aber im Rahmen eines Vorbehalts ein Klagerecht bis zum dritten Jahr nach Inbetriebnahme eingeräumt.

Bauabwicklungsvereinbarung
Die Bauabwicklungsvereinbarung regelt die bauliche Umsetzung der Verlängerung der Unterfahrung des Gebhard-Müller-Platzes durch die DB Netz AG.

Vereinbarung zur Oberflächengestaltung
In der Oberflächenvereinbarung wird die Herstellung durch die DB Netz AG und Gestaltung der Oberflächen inklusive den erweiterten Flächen aus der Deckelverlängerung, die Anpassung der Oberflächenherstellung und -gestaltung im Bereich Schillerstraße, Gebhard-Müller-Platz, Willy-Brandt-Straße-Mitte und der Vorfahrt zum neuen Hauptbahnhof geregelt.

Ebenfalls geregelt ist die Kostentragung für die Herstellung und Gestaltung der Oberflächen. Die Stadt beteiligt sich finanziell soweit die Oberflächengestaltung über die von der DB Netz AG geschuldete reine Wiederherstellung hinausgeht und weitere städtebauliche Ziele der LHS verfolgt.

Uneinigkeit besteht zwischen der DB Netz AG und der Stadt bezüglich eines etwaigen durch die Stadt zu zahlenden Vorteilsausgleichs. In der nun abgeschlossenen Vereinbarung konnte eine Einigung ohne Zahlung eines Vorteilsausgleichs erreicht werden, der Bahn aber im Rahmen eines Vorbehalts ein Klagerecht im Rahmen der gesetzlichen Verjährung eingeräumt.



Projektmanagementvertrag für die Sanierung der Bestandsbauwerke

Der Projektmanagementvertrag regelt die bauliche Sanierung des bestehenden Teils der Unterfahrung Gebhard-Müller-Platz durch die DB Netz AG.

Zustimmung zu den Vereinbarungen
Da zum Unterzeichnungsdatum noch kein Baubeschluss vorlag, wurden die Vereinbarungen zwischen Verwaltung und der DB Netz AG unter Gremienvorbehalt unterschrieben.

Mit den Vereinbarungen ist es gelungen die mehrjährigen Verhandlungen zwischen der DB Netz AG und der LHS erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Die Vereinbarungen bilden aus Sicht der Verwaltung eine angemessene und interessengerechte Gesamtlösung.

Im Einzelnen sind die in intensiven Gesprächen ausgehandelten Kompromisse aus Sicht der Verwaltung folgendermaßen zu bewerten:

Durch die Einigung der DB Netz AG und der Stadt auf eine gemeinsam abgestimmte Planung für den Endzustand nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 können die Interessen beider Parteien optimal in Einklang gebracht werden und die Maßnahmen effektiv umgesetzt werden. So entsteht ein abgestimmtes Gesamtkonzept, welches in den genannten Vereinbarungen umfassend geregelt ist.

Insbesondere die Kosten der Maßnahmen konnten durch die getroffenen Regelungen interessengerecht unter den Beteiligten verteilt werden. Die Stadt muss sich auf Grund der städtebaulich und verkehrlich vorteilhaften Verlängerung der Unterfahrung des Gebhard-Müller-Platzes sowie der über die reine Wiederherstellung hinausgehenden Gestaltung der Oberfläche an den Kosten der Maßnahme entsprechend beteiligen.

Der im Rahmen der Kreuzungsvereinbarung und Oberflächenvereinbarung abgestimmte Vorbehalt zur Kostenteilung bzw. Vorteilsausgleich ermöglichte es, die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der DB Netz AG und der LHS zu überbrücken und die Vereinbarung zum Abschluss zu bringen. In der Kreuzungsvereinbarung wurden beide Rechtsauffassungen mit den entsprechenden Kostenteilungsschlüsseln dargestellt und für beide Fälle abschließend vereinbart, sodass insoweit Rechtssicherheit hergestellt werden konnte.

Im Rahmen der Vereinbarung zur Oberflächengestaltung konnte abschließend erfolgreich ein Gesamtkostenschlüssel (DB Netz AG 79,4% und LHS 20,6%) vereinbart werden, der für beide Parteien sachgerecht erscheint.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten sind im Doppelhaushalt 2020/2021 im Teilfinanzhaushalt 660 -
Tiefbauamt beim Projekt 7.665022 Umgestaltung Willy-Brandt-Straße zwischen Gebhard-
Müller-Platz und Neckartor mit Verlängerung Unterfahrung Gebhard-Müller-Platz mit
insgesamt 48.550.000 EUR veranschlagt.

Die zu erwartenden Auszahlungen in Höhe von 45.810.000 EUR (ohne Eigenleistungen) wurden auf Grundlage der vorliegenden Kostenberechnung aus dem Jahr 2014 zuzüglich Preissteigerungen ermittelt. In den Vereinbarungen mit der DB Netz AG ist das notwendige Kostencontrolling zur Budgetüberwachung vereinbart.

Die im Doppelhaushalt 2020/2021 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 42.955.000 EUR sind für die einzugehenden Verpflichtungen in den Jahren 2021 bis 2025 ausreichend.


Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Fiktiventwurf Fußgängerbrücke
Anlage 2: Oberflächengestaltung






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