4. Der Aufwand für den Zuschuss in Höhe von 1.500 EUR wird im Teilergebnishaushalt THH 200, Stadtkämmerei, Amtsbereich 201112 - Finanz- und Beteiligungsverwaltung bei Kontengruppe 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.
Begründung: Vorbemerkung Im Frühjahr 2017 wurde zum vierten Mal der Stuttgarter Bürgerhaushalt durchgeführt. Die Stuttgarter waren zwischen Januar und März aufgerufen, Vorschläge zum Stadthaushalt abzugeben und zu bewerten. Die Resonanz der Stuttgarterinnen und Stuttgarter auf den Bürgerhaushalt war erfreulich groß. Insgesamt 51.875 Stuttgarterinnen und Stuttgarter gaben 3.457 Vorschläge zu vielen Aufgabenbereichen der Landeshauptstadt ab, von denen nach erfolgter Zusammenfassung gleichartiger Beiträge noch 2.664 Vorschläge zur Abstimmung auf der Plattform blieben. Bewertet wurden diese mit 1.230.939 Stimmen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hatte sich damit gegenüber dem vorherigen Bürgerhaushaltsverfahren in 2017 erneut gesteigert. Das Ergebnis der Beteiligungsphase wurde in GRDrs 591/2017ausführlich dargestellt. Die Bürgervorschläge wurden dem Gemeinderat, gemeinsam mit einer Stellungnahme der Fachverwaltung zu den TOP 130 Vorschlägen und den Stellungnahmen der Bezirksbeiräte, zur weiteren Behandlung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vorgelegt. Dabei fanden insgesamt 191 Vorschläge Eingang in die Haushaltsplanberatungen. Von den 191 aufgegriffenen Vorschlägen sollen 135 umgesetzt, geprüft bzw. später noch endgültig entschieden werden. Über die Entscheidungen des Gemeinderates wurden die Stuttgarterinnen und Stuttgarter im Januar 2018 auf der Online-Plattform ausführlich informiert. Evaluation Nach dem erfolgreichen vierten Stuttgarter Bürgerhaushalt fand erneut eine Evaluation des Verfahrens statt. Diese Evaluation wurde unter Beteiligung der Gemeinderatsfraktionen, des Referats AKR, der Bezirksvorsteher/innen sowie der Volkshochschule und Vertretern des Arbeitskreises Stuttgarter Bürgerhaushalt durchgeführt. Ziel dieser Runden war es, das Verfahren weiter zu verbessern und ein gemeinsames Konzept für den Bürgerhaushalt 2020/2021 zu erarbeiten. Hierfür wurden unter anderem Auswertungen über die Beteiligung am Bürgerhaushalt 2018/2019 erstellt (vgl. den als Anlage 1 beigefügten Ergebnisbericht zum Bürgerhaushalt Stuttgart 2018/2019). Darüber hinaus fand eine Befragung der Teilnehmer am Bürgerhaushalt auf der Online-Plattform statt, um deren Erfahrungen in die Evaluation einfließen zu lassen. Bürgerhaushaltsverfahren 2020/2021 Im Wesentlichen soll für den Bürgerhaushalt 2020/2021 das bewährte Verfahren des letzten Bürgerhaushaltes beibehalten werden. Aufbauend auf den Ergebnissen der Evaluation wurde das nachfolgend dargestellte Konzept und der Zeitplan für das Bürgerhaushaltsverfahren 2020/2021 entwickelt: