Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 870/2019
Stuttgart,
10/25/2019



Entgeltordnung für Fahrradsammelgaragen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.11.2019
06.11.2019
07.11.2019



Beschlußantrag:

Die Benutzungsentgelte für Fahrradsammelgaragen der Stadt Stuttgart werden gemäß Anlage 1 zum 1. Dezember 2019 erstmalig festgesetzt.



Begründung:


Die Umsetzung des Radverkehrskonzepts und die Förderung umweltfreundlicher Mobilität bedingen auch eine Zunahme der Fahrräder in der Stadt (Einzelheiten dazu in der GRDrs 947/2019). Zum sicheren Abstellen der Fahrräder sollen künftig im gesamten Stadtgebiet geschlossene Fahrradsammelgaragen mit Doppelstockparkern erstellt werden.

Bei diesen soll, neben der Sicherheit für das Fahrrad, auch die komfortable Nutzung der Anlage im Vordergrund stehen. Dies wird ermöglicht, indem zusammen mit einem Betreiber ein elektronisches Zugangs- und Bezahlsystem etabliert wird.


Konzept der Bewirtschaftung und technische Voraussetzungen

Neben den baulichen Voraussetzungen vor Ort ist ein elektrischer Anschluss für die Abstellanlagen notwendig, um die Beleuchtung sowie das Zugangssystem betreiben zu können. Die Doppelstockparker werden mittels Gasdruckfedern bewegt.



Um das gewünschte Online-Buchungssystem nutzen zu können, wird ein Betreiber benötigt. Von diesem wird eine Online-Plattform bereitgestellt. Dabei werden die Entgelte durch die Kommune gemäß der beschlossenen Entgeltordnung in das System integriert.

Auf der Website bzw. in der App des Betreibers sind alle Standorte auswähl- und direkt buchbar. Gleichzeitig erfolgt die Anzeige der noch verfügbaren Stellplätze in Echtzeit. Eine Überbuchung ist bei regulärer Nutzung also nicht möglich.

Die Bezahlung erfolgt bargeldlos und wird anschließend vom Nutzer mit dem Betreiber abgerechnet. Das Öffnen der Garage erfolgt dann über einen generierten Code.

Die Anlagen sind derzeit so konzipiert, dass sie keiner Bewachung unterliegen und die Anlagen im Rahmen der regulären Wartung in Bezug auf Bauteile und Mechanismus kontrolliert werden. Sollte eine bisher nicht vorgesehene regelmäßigere Überwachung aufgrund gesammelter Erfahrungen notwendig werden, muss mit entsprechenden zusätzlichen Aufwendungen gerechnet werden.


Fahrradsammelgarage Paulinenbrücke

Die erste Anlage der oben beschriebenen Fahrradsammelgaragen wird unter der Paulinenbrücke ihren Standort finden. Dabei handelt es sich um das Modell K21 der Firma Kienzler Stadtmobiliar. Dieses bietet in Doppelstockbauweise Platz für 40 Fahrräder. Der Zugang zu der in modularer Bauweise konzipierten Fahrradgarage ist über vier separat ansteuerbare Schiebetüren möglich. Die Zugangskontrolle erfolgt über ein Online-Buchungssystem (siehe Anlage 2).


Ausblick

Im Aktionsplan „Nachhaltig mobil“ ist u.a. das sichere Abstellen von Fahrrädern Teil des Konzepts. In diesem Rahmen wird die Fahrradsammelgarage unter der Paulinenbrücke die erste von mehreren Anlagen im Bereich der Innenstadt von Stuttgart sein. Derzeit sind noch acht Module mit jeweils 20 Fahrradstellplätzen um den Hauptbahnhof geplant. Die Umsetzung ist für das zweite Halbjahr 2020 vorgesehen. Weitere Standorte sind derzeit in Planung.

Zur Auslastung der Fahrradsammelgaragen sowie den Aufwendungen und den Erträgen wird Anfang 2021 berichtet. In diesem Zusammenhang wird auch eine Evaluation der Entgelthöhe vorgenommen.


Entgelthöhe

Die für die Nutzung der Fahrradsammelgaragen anfallenden Entgelte sollen in einer städtischen Entgeltordnung festgelegt werden. Auf Basis der prognostizierten Gesamtkosten für die Anlage unter der Paulinenbrücke wäre ein Tagestarif in Höhe von 1,67 EUR brutto pro Stellplatz kostendeckend. Die Verwaltung schlägt eine geringere Höhe der Entgelte vor, um die Nutzung des Angebots attraktiv zu gestalten und zur Inanspruchnahme des Angebots anzuregen.

Gleichzeitig soll die Möglichkeit bestehen, dass verschiedene Intervallmodelle mit zusätzlich reduzierten Entgelten genutzt werden können. Deshalb werden Tarife pro Tag (24h), Woche, Monat und Jahr angeboten.

In anderen vergleichbaren Städten mit ähnlichen Sammelgaragen werden z.B. die nachfolgenden Entgelte erhoben:

IntervallTagWocheMonatJahr
Dortmund
1 EUR
5 EUR
10 EUR
70 EUR
Düsseldorf
-
-
8 EUR
80 EUR
Frankfurt
1 EUR
-
10 EUR
100 EUR
Hamburg
-
-
8 EUR
90 EUR
Karlsruhe
1 EUR
3 EUR
8,50 EUR
75 EUR

In Anlehnung an diese Tarifmodelle werden die Entgelte für das Parken in Sammelgaragen in Stuttgart wie folgt festgelegt (inkl. 19% Umsatzsteuer):

Tagestarif
1,00 EUR
Wochentarif
4,00 EUR
Monatstarif
10,00 EUR
Jahrestarif
90,00 EUR



Finanzielle Auswirkungen


Aufgrund der mangelnden Erfahrung bei der Nutzung von kostenpflichtigen Fahrradsammelgaragen kann derzeit keine sichere Prognose zu den zu erwartenden Erträgen gemacht werden.

Nach einer ersten Modellrechnung wird unter der Annahme einer 80%igen Auslastung von Erträgen i.H.v. ca. 150,00 EUR netto pro Stellplatz und Jahr ausgegangen. D.h. nach derzeitigem Stand ist von Gesamterträgen i.H.v. 6.000,00 EUR netto für die erste Anlage auszugehen.

Die Sammelgaragen sollen als Betriebe gewerblicher Art geführt werden. Durch das bargeldlose und elektronische Buchungssystem ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand gering. Die Gesamtkosten für die Fahrradsammelgarage unter der Paulinenbrücke werden auf jährlich rund 20.000 EUR netto prognostiziert. Darin enthalten sind die Betreiberentgelte für die Abrechnung, die regelmäßige Reinigung/Wartung sowie die Stromkosten mit voraussichtlich ca. 4.000,00 EUR netto pro Jahr.

Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 660- Tiefbauamt, Amtsbereich 6605460,
KontenGr. 42410 aus dem vorhandenen Budget (Pauschale Radwege) gedeckt.

Je nach zukünftiger Anzahl der Fahrradsammelgaragen, der Auslastung am Standort
und einer Verschiebung der Nutzungszahlen zwischen Kurz- und Dauertarifen ist eine Reduktion oder Erhöhung der Erträge möglich.

Insgesamt kann mangels Erfahrung derzeit hinsichtlich des Kostendeckungsgrads und der Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen keine sichere Prognose abgegeben werden. Deshalb wird Anfang 2021 über die gesammelten Erfahrungen berichtet und eine Evaluation der Entgelte vorgenommen.

Die erste Anlage unter der Paulinenbrücke mit 40 Stellplätzen wird ihren Betrieb im Dezember 2019 aufnehmen. Die hierfür erforderlichen Investitionskosten in Höhe von 185.000 EUR netto stehen als Ermächtigungsübertragung im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt, Projekt 7.662932, AuszGr. 7872 zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

Referate AKR und WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Benutzungsentgelte für Fahrradsammelgaragen der Stadt Stuttgart
Anlage 2 - Ansicht der Fahrradsammelgarage Paulinenbrücke


<Anlagen>



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