Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
1
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 25.01.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Zur Geschäftsordnung
- mündlicher Antrag von StR Kotz (CDU) -

Wie im Ältestenrat bereits angekündigt, beantragt StR Kotz vor Eintritt in die Tagesordnung mündlich, TOP 9 zunächst in den zuständigen Ausschuss zu vertagen, um ihn dort diskutieren und sich eine Meinung bilden zu können. Seine Fraktion sehe sich trotz der guten schriftlichen Beantwortung durch die Verwaltung außerstande, sofort eine Entscheidung über die Verwendung von Glyphosat zu treffen.

StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) unterstützt im Namen ihrer Fraktion diesen Antrag. Sie betont, ihre Fraktion wolle einen Verzicht auf Glyphosat. Die Umstellung von der alten Praxis auf die neue müsse schnell und geordnet und dennoch wirtschaftlich vertretbar geschehen. Da hier aber nicht nur das Weingut, sondern auch die SSB und
- in Bezug auf die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen - das Amt für Liegenschaften und Wohnen betroffen seien, plädiere sie zunächst für eine fachliche Diskussion sowohl im UTA als auch im WA, der dann zeitnah ein Beschluss in der Vollversammlung folgen solle.


StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS) erinnert daran, dass seine Fraktionsgemeinschaft den Antrag Nr. 27/2016 bereits am 04.02.2016 gestellt und darin u. a. eine Behandlung im UTA am 23.02.2016 gefordert habe. Dies habe die Verwaltung ignoriert. Trotz mehrfacher Gespräche mit den Referaten sei weder eine Stellungnahme noch eine Zwischennachricht zugestellt worden. Die Verwaltung habe unter Bruch der Geschäftsordnung und der Gemeindeordnung die Behandlung des Sachverhalts bislang verzögert. Erst der Antrag Nr. 946/2017, der die Behandlung des Antrags Nr. 27/2016 anmahne, habe dazu geführt, dass dieser Antrag nun auf der Tagesordnung des Gemeinderats stehe. An dieser Stelle appelliert er an OB Kuhn, als Vorsitzender des Gemeinderats dessen Rechte zu sichern. Aufgrund der wiederholten Verzögerung bestehe seine Fraktionsgemeinschaft auf einer unverzüglichen Behandlung und Abstimmung des Antrags Nr. 27/2016. Weiter appelliert er an die Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD, dem von StR Kotz gestellten Antrag auf Vertagung nicht zu folgen. Nach der Zustimmung des Gemeinderats zu Antrag Nr. 27/2016 müsste die Fachverwaltung eine Beschlussvorlage erarbeiten, die dann in den Ausschüssen im Detail diskutiert werde.

Verständnis für den Ärger des Stadtrats Ozasek äußert StR Körner (SPD). Dabei gehe er davon aus, dass alle Fraktionen Verständnis hätten, wenn die Verwaltung angesichts ihrer Arbeitsbelastung nicht immer fristgerecht reagiere. Doch hier sei sehr lange nichts geschehen. Er bittet die Verwaltung, in ihrer nun angekündigten Stellungnahme auch zu erläutern, was in der Pressemitteilung der Stadt vom 08.03.2016 mit "Die Landeshauptstadt Stuttgart setzt ab sofort das Unkrautvernichtungsmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat nicht mehr ein" gemeint gewesen sei. Hierzu erläutert OB Kuhn kurz seine Stellungnahme zu Antrag Nr. 946/2017.

Zur Rechtslage informiert BM Dr. Mayer, § 34 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO), der den Anspruch zubillige, dass ein Tagesordnungspunkt oder ein Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Vollversammlung zu nehmen sei, stehe nicht in einem Konflikt zu dem nun gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung. Das ergebe sich daraus, dass § 34 Abs. 1 Satz 5 GemO nur den Anspruch auf Aufnahme auf die Tagesordnung, nicht aber auf Beratung dieses Gegenstands zubillige. Darauf habe auch das Regierungspräsidium Mitte 2017 hingewiesen, als es von der Fraktionsgemeinschaft in einem ähnlich gelagerten Fall mit genau dieser Frage befasst worden sei.

StR Körner vergewissert sich, dass der Geschäftsordnungsantrag so zu verstehen sei, dass der Antrag Nr. 27/2016 zunächst im Fachausschuss beraten und dann in der Vollversammlung darüber abgestimmt werden solle.

StR Dr. Fiechtner (AfD) stimmt dem Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung zu, weil es sich um ein brisantes Thema handle, das kritisch beraten werden müsse.

StR Ozasek appelliert nochmals an die Mitglieder des Gemeinderats, den Geschäftsordnungsantrag abzulehnen und dem Antrag Nr. 27/2016 zuzustimmen, mit dem die Verwaltung beauftragt werde, eine Beschlussvorlage zu entwickeln. Auf Basis dieser Vorlage sollten dann im UTA die Details der Umsetzung diskutiert werden.

OB Kuhn stellt abschließend fest:

Der Gemeinderat beschließt den Geschäftsordnungsantrag bei 8 Gegenstimmen mehrheitlich.
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