Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
113
10
Verhandlung
Drucksache:
345/2020
mit Ergänzung
GZ:
JB
Sitzungstermin:
14.05.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Finanzielle Auswirkungen der Schließung von Schulen aufgrund CoronaVO - Verlängerung der Maßnahmen
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 13.05.2020, öffentlich, Nr. 129
Ergebnis: Verweisung ohne Votum in den Gemeinderat
Gemeinderat vom 14.05.2019, öffentlich, Nr. 105
Ergebnis: Vertagung wegen Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 5 GemO
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 11.05.2020, GRDrs 345/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Aufgrund der Fortsetzung der Schulschließungen gemäß CoronaVO wird dem weiteren Verzicht auf die
Erhebung von Elternentgelten für Angebote der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, Flexiblen Nachmittagsbetreuung und der Außerschulischen Bildung und Betreuung
an den öffentlichen Stuttgarter Schulen entsprechend GRDrs 264/2020 Ziff. 1 zugestimmt.
In
Schulkindergärten und Sonderpädagogischen Beratungs- und Bildungszentren
(SBBZ) umfasst dieser Verzicht auch die von der Stadt erhobenen Essensgelder.
2. Die freien Träger der Betreuungs- und Bildungsangebote in öffentlichen Ganztagsgrundschulen und Schülerhäusern in Stuttgart erhalten weiterhin entsprechend GRDrs 264/2020 Ziff. 2 den Ausfall der Elternentgelte für die Betreuung in Höhe der städtischen Elternentgelte erstattet, sofern sie ihrerseits auf die Erhebung von Elternentgelten verzichten.
3. Die Beschlussziffern 1 und 2 gelten gemäß §1 Abs. 1 Ziff. 1 und 3 der CoronaVO vom 04.05.2020 bis 15.06.2020 und darüber hinaus bis längstens Schuljahresende, wenn weiterhin außer
Notfallbetreuung
keine entsprechenden Betreuungsleistungen an den Schulen angeboten werden können.
4. Die Regelungen zu
sozialen Dienstleistern, Caterern, Reinigungsdienstleistern und Beförderungsunternehmen der Schülerbeförderung
aus GRDrs 264/ 2020 Ziff. 3 und 4
gelten bis Schuljahresende weiter, soweit die Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen der Dienstleister weiterhin untersagt ist.
5. Für die Zeit des eingeschränkten Unterrichts an
Fach- und Meisterschulen
wird das monatlich fällige Schulgeld bis längstens Schuljahresende um 50 % reduziert.
6. Die zusätzlichen Aufwendungen von voraussichtlich
648.000 Euro
bis Schuljahresende werden entsprechend GRDrs 250/2020, Beschlussantrag 3 (Flexibilisierung im Haushaltsvollzug) vorläufig aus dem Budget des Schulverwaltungsamtes getragen. Dieses Budget ist jedoch grundsätzlich für andere Zwecke vorgesehen. Die Verwaltung legt deshalb baldmöglichst einen Finanzierungsvorschlag zur Aufstockung des Budgets des Schulverwaltungsamts zum 2. Halbjahr vor. Von der im Kapitel Finanzielle Auswirkungen dargestellten Ergebnisverschlechterung infolge von Mindererträgen wird Kenntnis genommen.
Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 13.05.2020, GRDrs 345/2020 Ergänzung, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt auch im Monat Juni die Eigenanteile der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden und den beruflichen Schulen (Privatschulen und öffentliche Schulen), die seit mindestens April ein laufendes Scool-Abo haben. Hierfür sind im THH 400 Mittel in Höhe von rd. 1,4 Mio. EUR notwendig. Die Deckung soll über die Erträge aus den zweckgebundenen "Finanzhilfen zur Stützung der Schülerabos" des Landes erfolgen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
StRin
Meergans
(SPD) beantragt darüber hinaus mündlich, die Beschlussantragsziffer 4 um folgenden Satz zu ergänzen:
"Pächter von Schulmensen, Cafeterien und Kiosken müssen für die Dauer der Schließungen der Mensa, Cafeteria bzw. des Kiosks keine Pacht an die Landeshauptstadt Stuttgart bezahlen."
Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem heutigen TOP 7 - Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für städtische Kindertageseinrichtungen wegen Schließung aufgrund CoronaVO, Erstattung von Elternbeiträgen an freie Träger und Weitergewähung von Betriebszuschüssen, Verlängerung (GRDrs 359/2020) aufgerufen und verhandelt. Der Beratungsverlauf ist wiedergegeben in der Niederschrift Nr. 112.
Am Ende der Aussprache stellt OB
Kuhn
fest:
Der Gemeinderat beschließt die GRDrs 345/2020 einschließlich der Ergänzung der Beschlussantragsziffer 4 um den Satz: "Pächter von Schulmensen, Cafeterien und Kiosken müssen für die Dauer der Schließungen der Mensa, Cafeteria bzw. des Kiosks keine Pacht an die Landeshauptstadt Stuttgart bezahlen." und die GRDrs 345/2020 Ergänzung einstimmig wie beantragt.
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